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Zitate:
Drei Jahre Übergangsfrist
Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.
Kein Handlungsbedarf für Kunden
Wer in seinem Fahrzeug bereits Produkte verbaut hat, die auf Basis eines Teilegutachtens von einer anerkannten Prüfstelle begutachtet und in die Papiere eingetragen wurden, muss sich keine Sorgen machen. Alle Eintragungen bleiben gültig.
Motorradzubehör
Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten…
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DLzG
Maria
