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  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab - gilt ab 20.06.2028

  • Red Lady
  • 17. April 2025 um 19:03
  • Red Lady
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    • 17. April 2025 um 19:03
    • #1

    Interessanter Artikel: Mehr Details im Artikel!

    Zitate:

    Drei Jahre Übergangsfrist

    Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.

    Kein Handlungsbedarf für Kunden

    Wer in seinem Fahrzeug bereits Produkte verbaut hat, die auf Basis eines Teilegutachtens von einer anerkannten Prüfstelle begutachtet und in die Papiere eingetragen wurden, muss sich keine Sorgen machen. Alle Eintragungen bleiben gültig.

    Motorradzubehör
    Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten…
    www.tourenfahrer.de


    DLzG

    Maria

    :motofun

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Red Lady 17. April 2025 um 19:05

    Hat den Titel des Themas von „Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab - Ab 2028“ zu „Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab - gilt ab 20.06.2028“ geändert.
  • Quertreiber
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    • 17. April 2025 um 19:12
    • #2

    Danke für den Hinweis

  • double d
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    • 17. April 2025 um 21:01
    • #3

    Mein Dukatenesel ist gerade auf Urlaub … macht eine Rucksacktour auf der Märchenstraße… wie war das nochmals mit Bürokratieabbau? 🤔

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Red Lady
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    • 18. April 2025 um 08:11
    • #4
    Zitat von Quertreiber

    Danke für den Hinweis

    Sehr gerne:)

    Zitat von double d

    Mein Dukatenesel ist gerade auf Urlaub … macht eine Rucksacktour auf der Märchenstraße… wie war das nochmals mit Bürokratieabbau? 🤔

    Könnte es an den angeblichen Tricksereien liegen?:/

    Zitat:

    Notwendig wurde die Novelle aufgrund »einer nicht tolerierbaren Anzahl fehlerhafter Teilegutachten«, die die Länder im Rahmen der kontinuierlichen Marktüberwachung feststellten, heißt es vom KBA. Soll heißen: Bei den Teilegutachten wurde getrickst.

    Keep calm and let Karma finish it!

  • TP12
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    • 18. April 2025 um 11:06
    • #5

    Hallo,

    Ich fahre mit meinem "alten" ABE Bike schon seit Jahren mit Stahlflex-Bremsleitungen herum, ohne diese eingetragen zu haben. Sie haben eine ABE mit einer KBAxxxx nummer vom Kraftfahrtbundesamt.

    Ich sehe da bei mir kein Handlungbedarf.

    Denn in einem anderen Artikel zu dem Thema lese ich, das neue Teilegutachten nun bald anders behandelt werden, ABE's mit KBA nummer hingegen ihre Gültigkeit behalten (sind ja auch national vom DE KBA erteilt worden:

    Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit. Teile, die mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet sind und mit einer fünfstelligen Kennung (z.B. "KBA XXXXX") versehen sind, behalten hingegen ihre Gültigkeit.

    Aus für das Teilegutachten: Eintragungen werden schwerer und teurer
    Ab dem 20. Juni 2025 löst die neue Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes das altbekannte Teilegutachten ab. Der Weg zu Eintragungen dürfte damit…
    www.auto-motor-und-sport.de

    8) die linke Hand zum Gruße !   :thumbup:

  • Red Lady
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    • 18. April 2025 um 11:43
    • #6
    Zitat von TP12

    Ich sehe da bei mir kein Handlungbedarf.

    Danke für Deinen Link:thumbup:aber nichts anderes steht auch in meinem urspünglichen Link ganz oben;) Darin steht auch, dass sich für bereits erteilte ABE mit KBA Nr. nichts ändert;)

    Ich habe eine Tieferlegung bei meiner Red Lady und das ABE (inkl. KBA Nr.) immer dabei, es bleibt weiterhin legal und ich muss nichts eintragen lassen, nur die ABE mitführen.

    Für uns beide und ähnlich gelagerte Fälle ändert sich nichts, aber für zukünftige Fälle schon;)

    Es geht eher zukünftige Teilegutachten:

    Die neue Teiletypgenehmigung

    Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Für die neue Teiletypgenehmigung ist eine Zertifizierung direkt durch das KBA vorgesehen. Die Behörde will damit einheitliche Standards sicherstellen. Produkte mit Teiletypgenehmigung erhalten ähnlich wie bei einer ABE eine KBA-Nummer, allerdings mit sechs anstatt fünf Stellen.

    Anders als beim alten Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung künftig befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und bei Abweichungen Genehmigungen zu widerrufen.

    Drei Jahresfrist für die Hersteller:

    Hersteller müssen entsprechende Produkte bis zum Ablauf der Übergangsfrist einer Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterziehen, sollen sie weiterhin legal verbaut werden können.

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Oolakash
    Gast
    • 18. April 2025 um 13:13
    • #7

    Habe ich nur so das Gefühl, oder sind die Unterschiede zwischen einer ABE und einem Teilegutachten nicht bekannt ?

    Red Lady: Kleiner Hinweis; Deine ABE ist, falls keine ECE oder EG vorliegt, nur in Deutschland legal, wird aber teilweise im europäischen Ausland ohne Rechtsanspruch akzeptiert.

  • gehtsnoch
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    • 18. April 2025 um 13:17
    • #8

    Was soll daran akzeptiert werden? Die Durchfahrt? Als hier Wohnender kannst Du Dir die ABE ans Schienbein nageln oder als Grillanzünder verwenden. Zu mehr taugt die nicht

    Silence! I block you!

  • Red Lady
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    • 18. April 2025 um 13:27
    • #9
    Zitat von Oolakash

    Habe ich nur so das Gefühl, oder sind die Unterschiede zwischen einer ABE und einem Teilegutachten nicht bekannt ?

    Red Lady: Kleiner Hinweis; Deine ABE ist, falls keine ECE oder EG vorliegt, nur in Deutschland legal, wird aber teilweise im europäischen Ausland ohne Rechtsanspruch akzeptiert.

    Danke für Deine Hinweise. Da ich nur in zwei Ländern fahre, also hier und in PT (hier existiert für Motorräder kein TÜV), reicht mir das völlig.;) Ob ECE oder EG, kann ich im eingebauten Zustand nicht prüfen, aber den Karton suchen, mal sehen, ob ich den finde.

    Keep calm and let Karma finish it!

  • TP12
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    • 18. April 2025 um 14:09
    • #10

    Ja, geht's noch...

    Als HIER Wohnender ist die ABE schon wichtig, als DA Wohnender natürlich nicht anerkannt.

    Weiß ich von einem Freund der das gleiche Motorrad fährt wie ich und nach seinem Umzug nach DA, es nicht zugelassen bekommen hat. Er hat sich dann ein genau solches Bike DA gekauft... geht doch:thumbup:8)


    Ja Oolakash...

    Ich hätte die Unterschiede nicht rechtskonform erklären können, weiß aber schon das das nicht das selbe ist. Auch die Verfasser der Berichte erwähnen die ABE obwohl sie kein TG ist...

    die rechtskonforme Erklärung, Quelle Autotuning.de:

    • Teilegutachten vs. ABE: Ein Teilegutachten ist eine ausführliche Prüfung und Dokumentation, die für die Eintragung von Fahrzeugteilen erforderlich ist, während eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) es ermöglicht, ein Fahrzeugteil ohne zusätzliche Abnahme zu nutzen.
    • Vorteile von ABE: Teile mit ABE benötigen keine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere, was Zeit und Kosten spart.
    • Unterschiede: Während die ABE nur für zugelassene Teile gilt, deckt ein Teilegutachten auch individuelle Umbauten ab, die nach dem Einbau vom TÜV abgenommen werden müssen.

    Übrigens habe ich auch Teile an meinem ABE Bike mit E-nummer: Blinker, Auspuff... die sind auch eintragungsfrei. Da sie dann wohl die ECE / EG Genehmigung haben, das gilt Europaweit.... auch DA ^^

    8) die linke Hand zum Gruße !   :thumbup:

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