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  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Reifeneintrag in CoC, vs. Zulassungsbeschränkung Teil 1

  • Bronco
  • 24. Juli 2025 um 16:24
  • Bronco
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    • 24. Juli 2025 um 16:24
    • #1

    Hallo Ihr Wissenden🙋🏼‍♂️

    Bei meiner MV Agusta sind in den CoC-Papieren die Hinterreifengrößen 190/50 und 190/55ZR17 eingetragen.

    In der Zulassungsbescheinigung steht aber nur der 190/50er.

    Bisher war ich der Meinung, dass nur eine Reifengröße angegeben sein muss, bei einer evtl. Kontrolle könne man die CoC abrufen um weitere Einträge zu prüfen. Nun hat mich aber bei der letzten HU der Prüfing. erstmalig darauf hingewiesen dass beide Größen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen. Erstreifen war tatsächlich ein 50er, danach nur mit 55er.
    Vielen Dank schon mal für ne fachkundige 📣😎

    Servus

    Da Franz

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  • Red Lady
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    • 24. Juli 2025 um 18:44
    • #2

    Hallo Franz,

    da hat der TÜV Recht. Bei meinem TÜV-Termin in diesem Jahr ist aufgefallen, das meine Werkstatt ohne mein Wissen 2024 (Neukauf der Reifen) hinten eine andere Größe als die, die im Fahrzeugschein steht, montiert hat. Ich habe meine Werkstatt, da nicht mein Fehler, dann dazu aufgefordert den Reifen mit richtiger Größe zu kaufen/montieren (nicht auf meine Kosten) und somit bin ich der Eintragung entkommen. Dei TÜV-Prüferin hätte sie mir auch eingetragen. Wollte ich einfach nicht. Wenn Du also nur eine Größe im Fahrzeugschein stehen hast, darfst Du auch nur diese fahren. Lass die andere einfach miteintragen, ist zwar etwas aufwendig und kostet ein klein wenig, aber dann brauchst Du Dir bei Kontrollen keinen Kopf zu machen.

    DLzG

    Maria

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Niederbayer
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    • 24. Juli 2025 um 18:50
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    • #3

    Servus Franz,

    das CoC-Dokument enthält alle werksseitig homologierten Reifengrößen für das Fahrzeug.
    Diese Größen sind EU-rechtlich anerkannt, auch wenn sie nicht alle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) stehen.

    In der Zulassungsbescheinigung steht oft nur eine Reifengröße.
    Die anderen im CoC genannten Größen gelten trotzdem als genehmigt, auch wenn sie nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen, da liegt der Prüfling falsch.
    Um das nachweisen zu können, mußt Du allerdings bei HU oder Polizeikontrolle das CoC vorlegen.

    Wenn Du das CoC nicht immer mitführen willst, gehe damit zur Zulassungsstelle und lasse die zweite Größe auf freiwilliger Basis zusätzlich eintragen.
    Das ist zwar gebührenpflichtig, aber dann hast du dauerhaft Ruhe bei HU & Polizei.

    VG
    Markus

  • Mettigel
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    • 24. Juli 2025 um 18:58
    • #4

    Hallo,

    in den CoC-Papieren steht, was der Hersteller getestet hat und du fahren DARFST.

    Wenn du den aufgeführten 50er fährst mußt du auch nichts anderes eintragen lassen.

    Für mein Auto gibt es 4 o. 5 verschiedene Rad/Reifenkombinationen, die stehen auch nicht alle in der Zulassung.

    Ich vermute mal, dein TÜV-Prüfer möchte etwas Umsatz generieren.;)

    Der einzige natürliche Feind des Tyrannosaurus Rex war die Kurzhantel

  • Red Lady
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    • 24. Juli 2025 um 19:00
    • #5

    Meine TÜV-Prüferin hätte mir meinen Stempel verweigert, falls ich den Reifen behalten hätte wollen ohne extra Eintragung. Die wollen alle nur unser Geld:D

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Minimax
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    • 24. Juli 2025 um 19:17
    • #6

    Red Lady: Steht die Reifengröße des falsch montierten Reifen in den COC-Papieren?

  • Red Lady
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    • 24. Juli 2025 um 19:25
    • #7
    Zitat von Minimax

    Red Lady: Steht die Reifengröße des falsch montierten Reifen in den COC-Papieren?

    In meinem Fall steht sie nicht drin, also hatte die Prüferin in meinem Fall Recht im Gegensatz zu den Prüfer bei Franz. Ich habe eben meinen Bikerboddy, der TÜV-Prüfer ist via WhatsApp angefragt. COC muss man vorzeigen und alles ist gut, daher haben die Jungs Recht, Franz muss gar nichts eintragen lassen, aber den COC immer mit sich führen. Allerdings kann es mit der Polizei Disskusionen geben, wenn er das Dokument nicht bei sich hat.

    Keep calm and let Karma finish it!

  • double d
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    • 24. Juli 2025 um 19:36
    • #8

    Nach dem ich mich belesen habe, stelle ich fest, dass ich noch nie dieses Dokument gesehen oder jemals in der Hand hielt… Die Erstanmeldung lief immer über den Händler und ich bekam den Brief und Fahrzeugschein.

    Somit sehe ich es nicht als selbstverständlich an, dass jeder Fahrzeugbesitzer weiß was das ist und mal ganz locker das Papier aus der Jackentasche zieht wie den Fahrzeugschein. 🤔

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Bronco 24. Juli 2025 um 19:37

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Mettigel
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    • 24. Juli 2025 um 19:53
    • #9
    Zitat von double d

    Nach dem ich mich belesen habe, stelle ich fest, dass ich noch nie dieses Dokument gesehen oder jemals in der Hand hielt… Die Erstanmeldung lief immer über den Händler und ich bekam den Brief und Fahrzeugschein.

    Macht nix, ich auch nicht. Mich hat in den letzten 40 Jahren bei einer Kontrolle auch noch nie jemand danach gefragt, und soweit mir bekannt ist es auch nicht verpflichtend, diese Papiere mit sich zu führen.

    Der TÜV hat digital Zugriff darauf, und damit kommen dann schon mal bei einer Prüfung solche Fragen auf.

    Ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem: eingetragen war ein 180er Reifen, es gab aber auch als Sonderausstattung einen 190er ab Werk ,der auch auf meinem Motorrad drauf war. Als es noch Reifenfreigaben gab hat das meinen Prüfer überhaupt nicht interessiert. Letztes Jahr hat er dann von sich aus den 190er eingetragen und gut war das.

    Der einzige natürliche Feind des Tyrannosaurus Rex war die Kurzhantel

  • gehtsnoch
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    • 24. Juli 2025 um 20:05
    • #10

    Übernommen wird oft nur was aktuell bei Erstauslieferung montiert ist. Den Rest kann man Nachtragen lassen im Kfz-Schein.

    Silence! I block you!

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