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Dürfen Versicherer Rennstrecken-Unfälle ausschließen?

  • Red Lady
  • 30. Oktober 2026 um 09:59
  • Red Lady
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    • 30. Oktober 2026 um 09:59
    • #1

    Für Interessierte Rennstreckenfahrer ein Urteil des BGH.

    Zitate:

    Motorradfahrer nutzen Rennstrecken aus vielen Gründen, die nichts mit einem Rennen zu tun haben. Trotzdem können Unfallversicherer bei Stürzen auf solchen Veranstaltungen schnell an einen Leistungsausschluss denken – gestützt auf Klauseln für „Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2026 klargestellt, wie weit diese Klauseln tatsächlich reichen (Az. IV ZR 251/25).

    BGH: Ausschlussklausel greift nur bei echtem Wettbewerb

    Der Fall: Eine Versicherungsnehmerin forderte Leistungen aus einer Unfallversicherung, nachdem der Versicherte bei einer Motorradveranstaltung auf einer Rennstrecke verunglückt war. Die Veranstaltung hatte keine Wertung, keine Platzierungen, keinen Wettbewerb. Der Versicherer berief sich dennoch auf Nr. 5.1.5 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2012 (AUB 2012) und verweigerte die Zahlung.

    Der IV. Zivilsenat des BGH hob das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Hamm auf und gab der Klägerin im Wesentlichen recht. Die Kernaussage ist eindeutig: Eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, setzt einen Wettkampf voraus – angekündigt oder verabredet, mit einem Ergebnis, das von der erzielten Höchstgeschwindigkeit der Teilnehmer abhängt. Fehlt dieser Wettbewerbscharakter, greift der Ausschluss nicht.

    Veranstaltungscharakter entscheidend, nicht das Tempo

    Der BGH stellte auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ab. Dieser liest die Klausel so, dass es auf den Charakter der Veranstaltung ankommt – nicht auf das persönliche Ziel eines einzelnen Teilnehmers. Dass die Strecke oder die Fahrzeuge hohe Geschwindigkeiten ermöglichen oder dass viele Teilnehmer voraussichtlich schnell fahren wollen, reicht nach dem BGH ausdrücklich nicht aus.

    Hinzu kommt ein grundlegender Grundsatz des Versicherungsrechts: Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen, weil sie dem Versicherungsnehmer Schutz entziehen, den der Vertrag grundsätzlich verspricht. Der BGH lehnte es ausdrücklich ab, den Ausschluss schon deshalb anzuwenden, weil eine Veranstaltung einem Rennen vergleichbare Gefahren birgt. Ähnlichkeit ist kein Ausschlussgrund.

    Quelle:

    Dürfen Versicherer Rennstrecken-Unfälle ausschließen?
    Ein Sturz auf der Rennstrecke – und die Unfallversicherung zahlt nicht? Der BGH hat sich damit befasst, wann Versicherer Leistungen ausschließen dü...
    www.motorradundreisen.de

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    • 30. Oktober 2026 um 13:35
    • #2

    Und dafür musste man bis nach Karlsruhe? Da war die Versicherung nicht wirklich einsichtig… 🙄

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  • nockeskarre
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    • 30. Oktober 2026 um 14:47
    • #3

    Das 7st wirklich interessant, weil ein Rennen auch ein Rennen gegen sich selbst bzw. gegen die Uhr sein kann. Damit könnte auch das unerlaubte Straßenrennen kippen. Klar kann es nicht um Geschwindigkeit gehen, weil die auch unendlich auf Autobahnen erlaubt ist. Fraglich ist allerdings, ob die von Rennstrecken geforderten Umbauten eine Rolle spielen (Blinker, Spiegel ab ... ) ich glaube, dass diese Kurzform hier nicht aussagekräftig ist.

  • Red Lady
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    • 30. Oktober 2026 um 14:53
    • #4

    Ich ergänze mal kurz: Urteil vom 13. Oktober 2026 - IV ZR 251/25

    Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2026 - Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen in der Unfallversicherung

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    • 30. Oktober 2026 um 16:05
    • #5
    Zitat von nockeskarre

    Das 7st wirklich interessant, weil ein Rennen auch ein Rennen gegen sich selbst bzw. gegen die Uhr sein kann. Damit könnte auch das unerlaubte Straßenrennen kippen. Klar kann es nicht um Geschwindigkeit gehen, weil die auch unendlich auf Autobahnen erlaubt ist. Fraglich ist allerdings, ob die von Rennstrecken geforderten Umbauten eine Rolle spielen (Blinker, Spiegel ab ... ) ich glaube, dass diese Kurzform hier nicht aussagekräftig ist.

    Ich verstehe Deine Einwände nicht.

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  • JOEJOE
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    • 30. Oktober 2026 um 18:49
    • #6

    besonders interessant finde ich diesen Satz:

    "Hinzu kommt ein grundlegender Grundsatz des Versicherungsrechts: Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen, weil sie dem Versicherungsnehmer Schutz entziehen, den der Vertrag grundsätzlich verspricht."

    andererseits finde ich es auch befremdlich... oder vielleicht doch für die Versicherungsbranche typisch?... dass der Fall bis nach Karlsruhe ging (gehen musste???)

    was lange fährt fährt endlich gut...

  • Red Lady
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    • 31. Oktober 2026 um 08:43
    • #7
    Zitat von JOEJOE

    andererseits finde ich es auch befremdlich... oder vielleicht doch für die Versicherungsbranche typisch?

    Berufsbedingt kann ich bestätigen, dass dies für die Versicherungsbranche typisch ist.

    Deswegen ist dieses Urteil für künftige Versicherte ein Meilenstein, denn so leicht werden sich die Versicherungen nun nicht mehr so einfach auf ihre Ausschlussklauseln berufen können, wenn jemand einen Unfall auf einer Rennstrecke hat.

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  • nockeskarre
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    • 31. Oktober 2026 um 12:54
    • #8

    Ja, mein Fehler. Es geht gar nicht um Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, sondern um Unfallversicherung. Haben ohnehin nur die Wenigsten.

  • Palomino
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    • 1. November 2026 um 06:40
    • #9
    Zitat von nockeskarre

    Haben ohnehin nur die Wenigsten.

    Trotzdem würde ich davon ausgehen, dass die Versicherungen ihre Versicherungsbedingungen bei Neuverträgen „anpassen" oder "neu formulieren" werden, um Forderungen zukünftig (ablehnend) begegnen zu können.

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

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    • 1. November 2026 um 06:52
    • #10

    Aber dann weiß man wenigstens woran man ist….

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  • JOEJOE
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    • 1. November 2026 um 09:48
    • #11

    sofern man das Kleingedruckte gelesen und richtig interpretiert hat...

    however... wer öfter mal auf der Rennstrecke unterwegs ist, ist letztendlich vielleicht doch mit einer Unfallversicherung, die ganz gezielt den Schutz auf der Rennstrecke anbietet, besser beraten... :/

    was lange fährt fährt endlich gut...

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