Hallo zusammen,
mal eine Frage in die Runde aus einer launigen Biertischrunde heraus:
Wie ist die Mitwirkungspflicht in einer Polizeikontrolle wenn diese den Motorradfahrer zu Beweiszwecken z.b. Geschwindigkeitsaufzeichnung durch ein Videofahrzeug vermessen wollen um für ihre Videoauswertung möglichst viele Anhaltspunkte zu bekommen ?
Es gibt die These das dies nicht unter die Mitwirkungspflicht des "Sünders" fällt da er sich dadurch selber belasten würde, und das muss man - meines Wissens - nicht ?
Gibt hier dazu Wissen das geteilt werden möchte ?
Bin gespannt.
Gruß aus dem Norden