Jetzt hab ichs extra fett und unterstrichen gemacht! Das trifft nur zu, wenn der Reifen abweicht von dem was in den Genehmigungsdokumenten steht - erst dann ist es in A anzeigepflichtig bzw. in D eintragungspflichtig.
Beiträge von gehaufreisen
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Deutschland ist nunmal in der EU und hat bisher mit den Freigaben eine Sonderregelung gehabt. Abweichende Reifengrößen müssen in anderen Ländern schon lange eingetragen werden.
Ein Beispiel: https://www.tuv.at/loesungen/infr…erung/motorrad/
Darin steht für A:
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig!
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Und das trifft auch auf D zu, sofern es abweichend von den Zulassungspapieren, COC-Bescheinigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, denn das sind unsere Genehmigungsdokumente für die Fahrzeuge, EU-konform.
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Ich weiß zwar nicht ob's schon mal gepostet wurde aber hier mal der Link zum BMVI: Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern. Da ist aus meiner Sicht alles unmissverständlich erklärt...?
Wenn Du unsere Gesetze/Rechtsprechung in D verstehen würdest, dann wird klar, dass immer es so dargestellt wird, um die eigene Handlung zu rechtfertigen.
Schon mal aufgefallen, dass vielfach vom BVerfG Gesetze für verfassungswidrig oder Handlungen als nicht rechtens entschieden wurden. Ebenso vom EuGH die Verstösse gegen die AEUV?
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Sorry Donluci
es ist unsinn wie diese Petition weil hier eine Eu Regelung umgesetzt werden muß, die schon lange Gültigkeit hat , aber man sich lange dagegen gestäubt hat .
Du mußt nur zum TÜV wenn du eine andere Reifengröße abweichend von deiner Eintragung in den Papieren fahren willst .
Arbeitest Du beim oder für den TÜV oder warum tust Du so vehement dagegen?
Wenn es eine Möglichkeit gibt, das wieder zu ändern (u.a. für die Mopedfahrer mit der Petition), was jahrzehntelang gesetzeskonform funktioniert hat, dann sollte das auch ergriffen werden.
Das Mopedreifen-Video ist derzeit das einzige was anhand von Beispielen auch für einen Laien verständlich ist, da die wenigsten die Gesetzestexte und Verordnungen verstehen und auch nicht sehen, dass auch nur Auszüge daraus zur Rechtfertigung einer einseitigen Handlung verwendet werden.
Was die Reifenaustragung anbelangt, diese wird nicht bei jedem Fahrzeug oder bei jedem TÜV gemacht. Und wenn das weiter als Allerheilmittel gepostet wird, dann wird der TÜV intern das an seine Prüfstellen untersagen, da die Einnahmen ja sonst flöten gehen, die er jetzt bekommt.
Alles was hier sonst so gepostet wird, verfügt nicht über den wahren Hintergrund was sonst noch alles derzeit dagegen unternommen wird. Fakt ist, dass bestimmte mitzuredenden Bereiche von der Politik ausgeladen wurden, um diese einseitige TÜV-Lobbyarbeit durchzuführen.
Wer die EU-Regeln kennt, in denen die Reifenhersteller eigens erwähnt sind, weis dass hier von der Politik ein Verstoss gegen die AEUV vorliegt und ggf. den EuGH nach sich zieht.
Und dann gebe ich jedem mal zu bedenken - egal ob er ein Fahrzeug nach ABE- oder EU-Zulassung hat - wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Service-Informationen ansieht, was genau darin steht - nämlich dass bei einer einzigen Veränderung am Fahrzeug (Zubehörbremsbeläge, Hebel, Scheibe, ...) die angegebenen Reifenpaarungen nicht gefahren werden dürfen, da dies nur Gültigkeit hat, wenn das Fahrzeug sich im unveränderten Originalzustand befindet.
Demnach müsste der TÜV bei Verwendung dieser Reifen diese eintragen!!
An dem Thema ABE-Zubehör (Hebel+Zubehörbremsbeläge=keine BE mehr!) bin ich seit Ende Oktober mit dem KBA, Hersteller, Prüforganisationen dran und es bedarf eine gesetzeskonforme Regelung/Anwendung, da aktuell Millionenen Kraftfahrzeuge ohne BE unterwegs sind - und da setzt das Reifenthema das sogenannte Sahnehäubchen dar. Das KBA steht mit den eigenen Genehmigungen im Widerspruch, wie auch die Prüforgnisationen mit ihren Gutachten. Ausbaden muss es derzeit der Fahrer/Halter, der von den Ordnungshütern eine Mängelanzeige mit Ordnungsgeld erhält, mit der Auflage, die Teile eintragen oder entfernen zu lassen oder aber die Weiterfahrt gänzlich untersagt wird.
Im Ergebnis könnte die aktuelle Lage zu einem Rückschritt wie vor 30 Jahren sein, wo der TÜV alles eintragen durfte. Oder anders ausgedrückt, wenn nichts dagegen unternommen wird, könnte es heißen, dass es keine ABEs oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr gibt, da es sich für die Hersteller nicht mehr lohnt diese teuren Freigaben erstellen zu lassen, wenn die ohnehin wieder eingetragen werden müssen. In Folge bedetet das, dass die meisten Mopedfahrer keine kostenpflichtigen Umrüstungen mehr vornehmen und dem Handel diese Einnahmen und dem Staat diese Steuern wegfallen.
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Helfen sich jetzt Mopedfahrer untereinander und sind auch solidarisch oder nicht? Auch wenn man meint nicht selber davon betroffen zu sein, so kann man jedenfalls diejenigen unterstützen die betroffen sind.
Reifeneintragung ab DOT0120, zum besseren Verständnis anhand von Beispielen erklärt:
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Kommt immer drauf an wie man es sieht. Angesichts des BMW-Preises kann ich es verstehen, dass der Riemen solange wie möglich gefahren wird. Allerdings kann es auch passieren, dass dieser bei der nächsten Fahrt hopps geht. Kommt immer drauf an, wie dieser beansprucht wurde. (Fahrweise, Gewicht, Abstellort,..) Fährst Du hauptsächlich den Arbeitsweg damit, ist es verschmerzlich das Moped mit einem Anhänger zu holen. Bist Du damit auf einer Urlaubsfahrt, tja dann versaut es Dir diesen Urlaub. Ausser Du hast einen Schutzbrief und Dir wird damit geholfen (wobei dieser Riemen kaum einer da haben dürfte und bestellt werden muss) oder Du stellst Dich darauf ein und fahrst solange bis er hopps geht und hast bereits einen Ersatzriemen parat. Was Original bei Deiner drauf ist, kannst vielleicht noch ablesen. Es dürfte sich um den Riemen BMW 27727719371 handeln, den Du aber im Aftermarkt zum Drittel des BMW-Preise erhalten kannst, z.B. Conti CT1158 (=bezogen auf die Teilenummer).
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[quote quote=500945]Hi, ich hab mir für meine Honda VT600c Shadow einen Zubehörauspuff der Firma Arrow gekauft. Nach 2 stündigem Versuch das “Ding” anzubauen hab ich entnervt aufgegeben. Egal wie und wo man die Teile zusammenfügt, irgendwo bekommt man Spannung oder die Krümmer passen nicht in den Auslaß. Hat jemand Erfahrung mit Arrow, ist das normal bei diesem italienischen Hersteller, oder hab ich eher ein Problemfall erwischt und sollte das Teil statt zurückzugeben erst mal austauschen lassen?
Zitat [/quote] Die Anlage ist bei Arrow nicht mehr gelistet und demnach alte Lagerware, die Du in der Bucht erworben hast. In erster Linie ist Dein Händler wo Du die Anlage gekauft hast, Dein Ansprechpartner. In dem Fall der Diegler in Bochum, er bietet die Anlage nach wie vor an und hat in den letzten drei Monaten sechs Stück davon verkauft. Dann müssten die Anderen ja auch Probleme bei der Montage haben. Hast Du mit ihm schon darüber gesprochen oder hast Du entsprechende Nachrichten über ek schon erhalten? Die Anlage macht eigentlich einen guten Eindruck und beim Anbau kann man eigentlich nichts falsch machen. Kenne viele Arrow-Komplettanlagen und ESD die keinerlei Probleme bei der Montage aufweisen und alles funktioniert. Erst mal lose alles zusammenstecken und montieren, die Krümmerdichtungen nicht vergessen, dann ausrichten und richtig befestigen. Sollte wider erwarten nicht richtig gebogen worden sein und es so zu Spannungen kommen, damit nicht montiert werden kann, so kann der Diegler noch Ersatz liefern.
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Hallo Michael65, es gibt nur eine Tankstelle in Rudersdorf und diese hat an den Zapfsäulen dran stehen, dass bei Bezahlung mit ec-Karte ein Mindestumsatz von 15 Euro gilt. Die Barzahlung betrifft das nicht. Der Hintergrund hierfür ist, dass diese Tankstelle die sichere PIN-Variante der ec-Kartenzahlung hat und dadurch auch höhere Gebühren anfallen als beim Lastschriftverfahren. Zur weiteren Aufklärung was jedermann im www nachlesen kann: Da für Geschäftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele – insbesondere kleinere – Händler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu. „Das ist erlaubt“, so Rechtsanwalt Nierenz, „denn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.“ Der Händler kann daher durch seine Geschäftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag. Sollte der Händler an der Kasse die Zahlung mit der beworbenen Karte doch ablehnen, ist dies sein „übergeordnetes Recht“. Hier greift das „Prinzip der Vertragsfreiheit“. Dies gilt in bestimmten Situationen für Karten genauso wie für das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld. So kann sich der Händler beispielsweise weigern, einen 500-Euro-Schein anzunehmen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit also das öffentliche Recht, wonach jedermann verpflichtet ist, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.
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Wolf hat mit Sicherheit nicht vor, mit seiner RT ins Gelände zu gehen. Und wenn mal der Teer ausgeht, stellt das für die RT kein Problem dar. Fürs gröbere geb ich Dir recht, da nehm ich auch meine 450EXC.
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[quote quote=487777]Moin Wolf Nächstes Jahr bin ich dort, allerdings fährst du dafür dann das falsche Moped ….. Die Landessprache muss man nicht unbedingt dazu können ich kann auch kein ” Serbisch ” …… Servus ..
Zitat [/quote] warum soll eine 1150rt das falsche moped sein? dann unterschätzt du diese rt was und wo die alles kann. muss nicht immer eine gs sein.
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[quote quote=483863]2. Ist es ein Problem, ohne die Seilzüge zumzufahren und wenn ja, wann droht welcher Ärger?
Zitat [/quote] Ganz klar - JA. Der Original-ESD hat mit den Seilzügen die Betriebserlaubnis. Werden Änderungen daran vorgenommen, wie z.B. dass die Seilzüge ausgehängt werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer Kontrolle sinds dann 90 Euro und die Weiterfahrt kann unterbunden werden, dann heisst es die Seilzüge einhängen oder einen anderen ESD mit ABE anbauen.
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[quote quote=482395]Ich meinte natürlich 03.07
Zitat [/quote] waren mit der gruppe anfang mai. war diesmal im gegensatz zu den jahren zuvor ziemlich kalt. hab vor, im september nochmals runter zu düsen. waren bislang immer in arbatax untergebracht. ihr seit öfters unten, habt ihr da gute tipps für die übernachtungen, bei a) zentralem ausgangspunkt für alle touren und b) bei ner rundreise.
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Es gibt auch Lederkombis mit herausnehmbaren Futter.
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474454 die frankfurter entscheidung ist bereits bei einigen versicherungen auf der homepage zu finden.
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diese entscheidung mag zwar eine einzelfallentscheidung sein, jedoch ist das problem in unserem lande, dass sich die juristen so was ganz schnell zu nutze machen in ähnlich gelagerten fällen. wie sieht es denn mit den lkw-konvois aus? in anwendung nämlich nichts anderes und die halten allesamt nicht den notwendigen sicherheitsabstand ein, die fahren alle im pulk. hab mir diese entscheidung angesehen und muss sagen, fürchterlich was die auch an den haaren herbeigezogen haben zur begründung, nämlich eine entscheidung des bgh bei sportlichen veranstaltungen und haben es dann für sich ausgestaltet. so was geht gar nicht. das alleine begründet eine grundsätzliche entscheidungsfeststellung durch nichtzulassungsbeschwerde zum bgh. denn es geht auch klar daraus hervor, dass sich die motorradfahrer generell so verhalten, damit werden die auch vorverurteilt. und ab wieviel motorräder ist es anzuwenden? hier ist der nächste fehler zu finden, denn es wurden vier motorräder als eine gruppe angesehen, weil die zeugin diese so als gruppe wahrgenommen hat, absolut daneben sowas. es ist hinlänglich bekannt was zeugen alles wahrnehmen das in wirklichkeit anders war. bist zu zweit unterwegs und damit keine gruppe? was aber wenn sich ein fremder von hinten anschließt, bist dann eine gruppe und fahrst im pulk? der nächste pulk ist auf der bab auf der überholspur zu finden, wenn ein lkw überholt und sich zig autofahrer dahinter befinden, alle ohne den sicherheitsabstand einzuhalten, hierzu fehlt nur noch die zeit. ein lkw darf für seinen überholvorgang nicht länger als 45 sekunden benötigen. die praxis sieht ja bekanntlich anders aus und nimmt daher eine längere zeit in anspruch, was dann auch fahren im pulk bedeuten könnte, genauso wie die notorischen linksfahrer. und in den alpen ist es gang und gäbe, dass sich motorradfahrer einer gruppe anschließen. bzw. dauert es unter umständen eine weile bis man eine gruppe überholt hat und solange ist man in einer gruppe. die versicherungen können bei solchen auffahrunfällen zunächst mal die zahlung verweigern, sich auf diese entscheidung berufen und wie willst dann den eingehaltenen sicherheitsabstand beweisen oder dass es keine gruppe war und nicht im pulk gefahren wurde? der ärger ist vorprogrammiert. das ist wieder mal eine typische deutsche entscheidung so wie sie jedenfalls nicht ergehen sollte. die auswirkungen davon kann sich viele jahre hinwegziehen, bis eine gegenteilige oder grundsätzliche entscheidung hierzu erfolgt. viel spaß für die geschädigten, die anwälte freuen sich. aus der entscheidung ergibt sich folgende begründung: Ausweislich der Beweisaufnahme ergibt sich, dass die vier Motorradfahrer in einer Gruppe gefahren sind. Dies hat die Zeugin B bekundet, die die Motorradfahrer als Gruppe wahrgenommen hat, außerdem hat der Zeuge C angegeben, dass alle Motorräder dicht beieinander gewesen seien. Er sei vielleicht eine Autolänge hinter dem Beklagten zu 1) gefahren. Der erste in der Gruppe sei ein bisschen weiter vorgefahren, dann seien die drei anderen praktisch zusammen gekommen. Es habe in der Gruppe keine feste Reihenfolge gegeben. Aus diesen Angaben und den Feststellungen des Sachverständigen ist für den Senat eindeutig, dass die Motorradgruppe einvernehmlich den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann. Angesichts dieser Situation geht der Senat davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. aufgedröselt heißt das: Ausweislich der Beweisaufnahme ergibt sich, dass die vier Motorradfahrer in einer Gruppe gefahren sind. Dies hat die Zeugin B bekundet, die die Motorradfahrer als Gruppe wahrgenommen hat,... = primäre begründung. aber fehlerhaft, denn es ist bekannt was zeugen alles wahrnehmen und was nicht bzw. es meinen. es ist keine feststellung getroffen worden, dass es tatsächlich so sei, eine wahrnehmung ist eine suggestive einstellung. bei luftspiegelungen werden auch fatamorganas wahrgenommen, gibt es dann das gesehene tatsächlich? ... außerdem hat der Zeuge C angegeben, dass alle Motorräder dicht beieinander gewesen seien. = sekundäre begründung. aber fehlerhaft. durch diese mitteilung ergibt sich im eigentlichen noch keine gruppe, auch der abstand ist undefiniert. es soll nur zur stärkung der primären begründung dienen. Er sei vielleicht eine Autolänge ... eine annahme die nicht näher durchleuchtet wurde und die danach folgenden sätze sind ausführungen des senats, die sich auf die beiden vorhergehenden begründungen stützen. ... stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten ... hier kommt die voreingenommenheit des senats zum tragen und unterstellt, dass es generell so ist. Angesichts dieser Situation geht der Senat davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. hier kommt erneut die voreingenommenheit des senats zum tragen, ebenso unwissenheit, da echte erörterungen fehlen. nur weil es ostereier gibt, geht man davon aus, dass es auch den osterhasen gibt. fakt ist, dass eine unzureichende arbeit beim erstgericht gemacht wurde und das zweitgericht keine lust hatte sich damit zu beschäftigen, denn das hätte arbeit bedeutet. ein weiteres gutachten zu beauftragen hätte ja ein anderes ergebnis abliefern können, als was der vom erstgericht bestellte SV festgestellt hat (=gutachterproblematik...) Das Landgericht hat zur Begründung ausgeführt, dass nach dem Sachverständigengutachten und seiner Anhörung nicht ausreichend sicher feststellbar sei, dass der Beklagte mit seinem Motorrad gegen das Heck des Motorrads des Klägers gestoßen sei und dieses zu Fall gebracht habe. Es sei nicht auszuschließen, dass die Beschädigungen am Heck des klägerischen Fahrzeugs und an der Front des Beklagtenfahrzeugs durch Kollisionen während der Rutschphase, insbesondere mit den Fahrbahnbegrenzungen, eingetreten seien. Dies sei laut LG eine relativ eindeutige Aussage des SV und damit sind für das OLG keine Anhaltspunkte erkennbar, die einen ernsthaften Zweifel aufweisen. so schaut beweiswürdigung in D aus!
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Zitat von 472446
<div class="d4p-bbt-quote-title">Marco_RUX76 schrieb:</div> OK, deine Frage mal weiter gedacht: Bei mir ist hinten mehr Abrieb als vorne, und das, obwohl ich nicht ständig Wheelies fahr
Naja wer vorne mehr Abrieb als hinten hat, der sollte sich mal mit der Funktion des Gasgriffes auseinander setzen… Dass beim Beschleunigen im Mittel mehr Gummi als beim Verzögern abrubbelt ist glaub ich absolut logisch…
logisch ist das? nee, denn es kommt in erster linie auf das moped und die gewichtsverteilung an. bei der bmw r1150rt ist es nämlich so, dass erst der vorderreifen vor dem hinterreifen fällig wird. da kannst du an der persönlichen fahrweise machen was du willst, das ist bei der so. und wenn ich je nach strecke und belag mit der skr extrem unterwegs bin, dann zieh ich zwar aus den kurven raus, so dass es zu fast keinen rutschern kommt, aber bremse sehr spät und kräftig in die kurve, so dass den vorderreifen hören kannst, da kann es dann auch sein, dass der mal erst fertig ist. auch hier habe ich durch erhöhung des sitzes und der massenverteilung des mopeds vorne mehr, und dann kommt es auf das alter des reifens, die temperatur des asphalts und den reifendruck an, die allesamt die beeinflussenden faktoren sind. B-) und nicht nur die kurven und bevorzugte seite spielen beim unterschiedlichen verschleiß eine rolle, sondern auch der spurversatz. haben die wenigsten schon mal was davon gehört, dann nehmt mal zwei alulatten und schaut mal wie groß dieser jeweils ist.
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