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Motorradunfall - Was genau muss geprüft werden zum Weiterfahren?

  • Justin
  • 27. Mai 2023 um 19:10
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Zentrale Erkenntnisse aus der Diskussion:

    • Sicherheitsrelevante Prüfpunkte: Der Rahmen muss zwingend vermessen werden. Bei einem Aluminiumrahmen ist Richten in der Regel nicht praktikabel; Verformung kann Lenkkopf/Lenkachse betreffen. Die Gabel ist sehr wahrscheinlich beschädigt, Lagersitze im Lenkkopf können oval sein. Ohne gründliche Prüfung ist keine zuverlässige Einschätzung möglich.
    • Motor/Konstruktionssicht: Der Lichtmaschinendeckel muss entfernt werden, um zu prüfen, ob Trümmer in Ölwanne oder Motor gelangt sind; ggf. Ölwanne abnehmen und Dichtungen erneuern.
    • Weitere Bauteile: Verkleidung, Windscheibe, Spiegel, Leuchten/Tacho können betroffen sein; Kosten hierfür hängen vom Schaden ab.
    • Kosten- und Gutachterseite: Gutachterkosten beginnen oft bei ca. 1000€; Rahmvermessung ca. 400–500€; Aluminiumrahmen lässt sich meist nicht sinnvoll richten. Die Gesamtkosten können schnell mehrere Tausend Euro erreichen, besonders wenn Gabel, Lenkkopf oder Rahmen betroffen sind.
    • Reparatur vs. Ersatz: Wiederaufbau lohnt sich nur, wenn der Rahmen ok ist und die restlichen Kosten im wirtschaftlichen Rahmen bleiben; oft wird bei gravierenden Rahmen-/Gabelschäden ein Ersatzrahmen oder sogar ein Ersatzfahrzeug in Betracht gezogen.
    • Versicherung/Rechtliches: Gutachten der gegnerischen Versicherung kann günstig wirken, Gegengutachten möglich. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung wird oft empfohlen; Teilschuld kann vorkommen. Sicherheitsrelevante Reparaturen sollten nie eigenhändig an Laienhand erfolgen.
    • Offene Fragen/Unsicherheiten: Ob der Rahmen wirklich verzogen ist, welche Gesamtkosten realistisch sind, und ob ein Wiederaufbau wirtschaftlich sinnvoll bleibt.

    Zuletzt erstellt: 11. März 2026 um 23:22 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Justin
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    • 27. Mai 2023 um 19:10
    • #1

    Servus, ich hatte vergangene Woche einen Motorradunfall, bei dem ich mit der Front in das hintere rechte Eck eines abbiegenden Fahrzeugs gelandet bin. Dabei kam es zu großen Schäden an sämtlichen Verkleidungsteilen, dem Lichtmaschinendeckel und vorallem der kompletten Front.

    Ich möchte das Bike gerne selber wieder herrichten. Meine Versicherung betitelt es als wirtschaftlichen Totalschaden. Da die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist und mir über die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung noch nichts bekannt ist (eigens nur Teilkasko, definitiv Teilschuld), möchte ich die Kosten so gering wie möglich halten.

    Meine eigentlichen zwei Fragen sind:

    1. Wie lasse ich fachmännisch prüfen (falls notwendig, alternativ auch eigenhändig), ob das Motorrad Sicherheitsmängel aufweist, wie z.B. eine verzogene/beschädigte Gabel oder Bremsscheiben. Mit was für Kosten muss ich rechnen, sollte dies von einem Fachmann geprüft werden?

    2. Wie aufwendig ist die Reparatur bzw. der Ersatz des Lichtmaschinendeckels? Ich habe die Sorge, dass Trümmerteile in das Bauteil gelangt sind und möchte nicht einfach nur den Deckel wechseln.

    Anbei sind Bilder des Unfalls um grob ein Bild der Aufprallenergie zu vermitteln. Die Geschwindigkeit lag bei ca. 30-40km/h. Einschlagwinkel zum Fahrzeug vielleicht 20-30 Grad, Das Motorrad dürfte sich nach dem Aufprall kurz nach vorne überschlagen haben und kam dann seitlich links liegend zum stehen. Vielen Dank, Gruß Justin.

    Dateien

    Screenshot 2023-05-27 190523.png 840,97 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190532.png 863,15 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190546.png 811,79 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190636.jpg 128,63 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190645.jpg 124,94 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190657.jpg 160,42 kB – 0 Downloads Screenshot 2023-05-27 190713.jpg 155,73 kB – 0 Downloads
  • Justin 27. Mai 2023 um 19:11

    Hat den Titel des Themas von „Nach Unfall - Was genau muss geprüft werden zum Weiterfahren?“ zu „Motorradunfall - Was genau muss geprüft werden zum Weiterfahren?“ geändert.
  • Kay
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    • 27. Mai 2023 um 19:32
    • #2

    Den Rahmen musst Du in einer Fachwerkstatt vermessen und gegebenenfalls richten lassen.

    Auf ein Bike, mit dem ich einen Unfall hatte, wuerde ich ungern steigen.

    Gruß von Kay ... :*

  • RoZi
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    • 27. Mai 2023 um 20:07
    • #3

    Sehe ich wie Kay. Fachmann ran, wenn der Schaden wirtschaftlich nicht zu vertreten ist bleibt nur ein neues Bike kaufen. Sicher ist sicher.

    An den Teilen der Kaputten haben sicher Bastler Interesse. Bei eBay und in Fachforen gibt es einen regen Markt.

    Keep calm and think hessisch

  • Justin
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    • 27. Mai 2023 um 21:13
    • #4

    Meine Versicherung betitelt es lediglich als wirtschaftlichen, nicht als technischen Totalschaden. Dafür haben sie lediglich Bilder bewertet, welche ich ihnen zukommen lassen habe. Ich denke, sie beziehen Werkstattkosten dafür mit ein. Ich bezweifle stark, dass der Schaden 3500€ übersteigt (geschätzter Wert meinerseits vor dem Unfall).

    Ich rechne aktuell eher mit:

    Verkleidung Auctmarts + Windscheibe: 600€ (+Zoll?)

    Lichtmaschine + Deckel: 50+100€

    Stütze oberer Windlauf (Verkleidungshalter): 50€

    Spiegel: 30€

    Kupplungshebel: 100€

    Ganganzeige: ?

    Blinker: 20€

    ________________________

    Gesamt: 950€

    Unsicher ob beschädigt:

    Scheinwefer: 120€

    Tacho: 120€

    ________________________

    Gesamt: 240€

    Vermessung:

    Rahmen, Schwinge, Gabel: 415€?

    Felge + Bremsscheibe: 30€?

    Fahrtkosten/Abholung...

    ________________________

    Gesamt: 445€

    + Kleinteile...

    Die Maschine hat hohen sentimentalen Wert für mich, ich möchte sie nicht verkaufen müssen.

  • RoZi
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    • 27. Mai 2023 um 21:17
    • #5

    verstehe ich, aber die Rechnung geht nur auf, wenn der Rahmen ok ist.

    Keep calm and think hessisch

  • Mikael
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    • 27. Mai 2023 um 21:32
    • #6

    Hallo Justin,

    Zur Eingangsfrage: Gutachterkosten: 1000 € aufwärts.

    Mit einem Alu-Rahmen scheidet Richten schon mal aus. Es ist anzunehmen, dass Einschlag und Überschlag nicht spurlos am Rahmen vorbeigegangen sind. Ist die Gabel krumm, reichten die Kräfte aus, um die Lagersitze im Lenkkopfbereich oval zu verformen => Schrott. Die Alternative ist dann ein Gebrauchtrahmen => diese Kosten kannst Du einplanen.

    Die Gabel ist mit Sicherheit hinüber.

    Deine Kostenrechnung erscheint mir anhand der gezeigten Bilder als extrem optimistisch.

    Der Schaden am KFZ ist wiederum weniger groß, so dass Du entweder eine weit geringere Aufprallgeschwindigkeit hattest oder der Hauptschaden trat erst durch den Überschlag auf.

    Lege Dich besser nicht vorschnell auf einen Wiederaufbau fest. Manchmal ist Wiederbeschaffung doch die günstigere Alternative.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Mikael
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    • 27. Mai 2023 um 21:36
    • #7
    Zitat von Justin

    Ich bezweifle stark, dass der Schaden 3500€ übersteigt (geschätzter Wert meinerseits vor dem Unfall).

    Ich rechne aktuell eher mit:

    Wenn 3500 € der geschätzte Restwert vor dem Unfall bedeutet, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass Du die Maschine für diesen Kapitaleinsatz nicht wieder aufbauen kannst.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • RoZi
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    • 27. Mai 2023 um 21:46
    • #8

    hart, aber fundiert.

    Keep calm and think hessisch

  • Mikael
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    • 27. Mai 2023 um 21:46
    • #9

    Die Kosten von 1000 € aufwärts bezogen sich auf einen unabhängigen Gutachter. Eine Werkstatt stellt die Schadensaufnahme üblicherweise nicht explizit in Rechnung, da sie an Teilen und Wiederaufbau verdient.

    Wenn Du nur eine Schadenserhebung haben und es selbst reparieren möchtest, musst Du das schon mit der Werkstatt aushandeln. Jedenfalls hast Du nicht die Mittel (Rahmenlehre etc.), um den Rahmen selbst vermessen zu können.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Mikael
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    • 27. Mai 2023 um 21:58
    • #10

    Ich habe hier ein Gutachten liegen (schuldloser Lowsider auf riesiger Öllache), die sich mit geringer Geschwindigkeit ereignete und ohne Einschlag ablief (Maschine anschließend noch fahrtüchtig).

    Meinerseits geschätzter Schaden: 500-1000 €, laut Gutachten > 6000 €. Zugegeben: da die Schuldfrage eindeutig war (geplatzte Dieselleitung, Verursacher war am Ende der Dieselspur 800 m weiter zu finden), wurde alles ausgetauscht, das nur den geringsten Makel aufwies. Aber vieles auch sicherheitsrelevant.

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  • kaulebeen
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    • 27. Mai 2023 um 22:42
    • #11

    Der Rahmen muss als erstes vermessen werden, ist der verbogen, hat es sich mit Wiederaufbau. Ist der Rahmen gerade, kann man über einen Aufbau nachdenken. Und muss dabei gut rechnen.

    Nächste Baustelle, die für ein Aus sorgen kann, ist der Limadeckel. Der muss runter, dann siehst du, wieviel davon und vom Untergrund in dem Motor gelandet ist. Am besten die Ölwanne auch abbauen, alles richtig sauber machen. Mit neuen Dichtungen, neuem Deckel und Lichtmaschine wieder zusammen bauen, frisches Öl drauf und hoffen, dass kein Dreck im Motor geblieben ist. Hast du nicht alles raus bekommen, hast du bald Edelschrott.

    Nur für diese beiden Sachen bist du schon bei fast 1000€, dann kommt noch die Gabel, Verkleidung, Kleinteile, Lack…, da sind schnell noch mal 2000€ zusammen.

    Hier: https://zsf-motorrad.de/ kannst du dich orientieren, was Teile beim Händler ungefähr kosten könnten.

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  • Mikael
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    • 27. Mai 2023 um 22:58
    • #12

    Habe im Yougtimer-Segment gute Erfahrungen hier gemacht.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Karl Napf
    Gast
    • 27. Mai 2023 um 23:01
    • #13

    Laß erst mal den Rahmen prüfen, das geht bei Honda ruck zuck und dann laß auch mal den Meister nen Blick drauf werfen, hier am grünen Tisch wirst Du kein Ergebnis bekommen. Wenn der Rahmen ok ist, dann muß man alles weitere kalkulieren. Ich drück Dir mal die Daumen, ich weis wie sehr man oft an Fahrzeugen hängt, auch wenn es nicht logisch klingt ;)

  • Justin
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    • 27. Mai 2023 um 23:08
    • #14
    Zitat von Mikael

    Hallo Justin,

    Zur Eingangsfrage: Gutachterkosten: 1000 € aufwärts.

    WIe kommst Du auf über 1000€?

    Haupt-& Heckrahmen kosten hier lediglich bis zu 320€, auch auf anderen Webseiten habe ich ähnliche Preise gefunden.

    Motorrad-Rahmenvermessung - KÜS München
    Wann sollten Sie Ihr Motorrad vermessen lassen? Nach einem Unfall Vermessungen sind notwendig nach einem Unfall und zur persönlichen Sicherheit als Nachweis…
    www.kues-muenchen.de
    Zitat von Kaulebeen

    dann kommt noch die Gabel, Verkleidung, Kleinteile, Lack…, da sind schnell noch mal 2000€ zusammen.

    Du gehst also auch davon aus, dass die Gabel hinüber ist?

    Die gegnerische Versicherung hat mir einen Gutachter angeboten. Ich hatte es zunächst abgelehnt, ein Verkehrsrechtanwalt sagte mir aber, ich solle es annehmen, weil im Falle einer größeren Mitschuld ich sonst auf den Kosten eines eigenen Gutachters sitzen bleiben würde. Das Angebot habe ich dann nachträglich angenommen, nun warte ich darauf, dass das Motorrad besichtigt wird. Prüft so jemand vor Ort den Rahmen bzw. die Gabel mit Messgeräten? Oder urteilt er lediglich über optische Schäden?

  • Werwolfi
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    • 27. Mai 2023 um 23:20
    • #15
    Zitat von Justin

    Das Angebot habe ich dann nachträglich angenommen, nun warte ich darauf, dass das Motorrad besichtigt wird. Prüft so jemand vor Ort den Rahmen bzw. die Gabel mit Messgeräten? Oder urteilt er lediglich über optische Schäden?


    Bei mir hatte der damals an der 125er nur den Radstand gemessen und daraus geschlossen dass die Gabel krumm ist.
    Nach einer Sichtkontrolle am Lenkkopf hat er den Rahmen als unbeschädigt ins Gutachten geschrieben.
    Aber da der Hobel dann geschlachtet wurde hat das für mich keine Rolle mehr gespielt.

    Du hast übrigens ne PN. ;)

  • Karl Napf
    Gast
    • 27. Mai 2023 um 23:21
    • #16

    Als Sachverständiger ist er in der Regel Ingenieur und der guckt nicht nur, der prüft auch, genau wie der TÜV. Wenn Dir das Gutachten nicht gefällt, kannst Du natürlich ein Gegengutachten erstellen lassen. Aber laß die erst mal machen und dann kann man weiter sehen.

  • kaulebeen
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    • 27. Mai 2023 um 23:39
    • #17

    So eine Gabel ist gerne mal krumm, ohne dass man es gleich sieht. Eine genaue Prüfung erfordert den Ausbau.

    Schau dir doch noch mal deinen Unfallgegner an, dann weißt du, welche Kräfte gewirkt haben. Genauer Blick gehört auch auf die Lenkanschläge, sind die beschädigt oder gar abgebrochen -> Rahmen ist Schrott.

    Und ist die Gabel krumm, haben bestimmt auch die Gabelbrücke und Lenkrohr einen Treffer. Aufgrund der Hebelwirkung ist dann oft auch der Lenkkopf bzw. die Lagersitze im Lenkkopf betroffen.

    Schau dir das Gutachten vom Sachverständigen genau an, das gibt zumindest einen guten Anhaltspunkt, was mindestens repariert werden sollte. Nachteilig beim Gutachter der gegnerischen Versicherungen ist immer, dass das Gutachten tendenziell eher günstig für die Versicherungen ausfällt. Stichwort Zeitwert zu niedrig, Restwert zu hoch angesetzt. Aber wirklich bescheißen kann der dich auch nicht, schließlich muss sein Gutachten notfalls vor Gericht standhalten.

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  • Mikael
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    • 28. Mai 2023 um 00:59
    • #18
    Zitat von Justin

    WIe kommst Du auf über 1000€?

    Ich sprach von einem Gutachten über den gesamten Unfallschaden, nicht nur von einer Vermessung des Rahmens. Wie ich auf diese Summe komme? In dem ich ein entsprechendes Gutachten hervorziehe und auf den in Rechnung gestellten Betrag schaue.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • JDS
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    • 28. Mai 2023 um 07:52
    • #19
    Zitat von Kaulebeen

    Nachteilig beim Gutachter der gegnerischen Versicherungen ist immer, dass das Gutachten tendenziell eher günstig für die Versicherungen ausfällt.

    Da wir hier 'öffentlich' unterwegs sind, würde ich solche Aussagen eher relativieren, als sie mit einem "IMMER" zu manifestieren ;)

    Also... der Aspekt "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!" mag oft eine gewisse Rolle spielen, aber nicht immer. Versicherer schicken entweder eigene (bei ihnen angestellte) Sachverständige, oder 'fremde' Sachverständige (vereidigte Gutachter), wobei letztere Gutachten für'n Appel und 'n Ei erstellen (für etwa ein Drittel dessen, was sie berechnen, wenn sie vom Geschädigten beauftragt werden). Egal, ob lediglich eine 'Kostenermittlung' durchgeführt wird, oder ein regelrechtes Schadengutachten, all diese Kostenermittlungen werden i.d.R. mit einer der wenigen Kalkuationssoftware erstellt. Solche Dinger sind immer nachvollziehbar und im Zweifel müssen sie einer Nachprüfung standhalten. Variiert wird ggfs. bei den Stundenverrechnungssätzen; hier werden oft niedrige/re Werte angesetzt, die dann zum Tragen kommen, wenn ein/e Geschädigte/r nach 'Gutachten' abrechnen will.

    Bei der Ermittlung von Restwerten und/oder Wiederbeschaffungswerten werden Marktdaten abgerufen und meist auch konkrete Angebote (von Aufkäufern) eingeholt; da ist nicht viel Spielraum für Manipulationen (nach unten).

    In diesem speziellen Fall hätte ich keine Bauchscherzen, wenn die gegnerische Versicherung eine Kosten- und Wertermittlung durchführt.

  • Kay
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    • 28. Mai 2023 um 08:19
    • #20
    Zitat von JDS

    Da wir hier 'öffentlich' unterwegs sind, würde ich solche Aussagen eher relativieren, als sie mit einem "IMMER" zu manifestieren ;)

    Also... der Aspekt "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!" mag oft eine gewisse Rolle spielen, aber nicht immer. Versicherer schicken entweder eigene (bei ihnen angestellte) Sachverständige, oder 'fremde' Sachverständige (vereidigte Gutachter),

    Im Prinzip hast Du ja recht.

    Die meisten Gutachter arbeiten nicht aus Lust, sondern, weil sie damit Geld verdienen.

    Ein Gutachter, der von einer Versicherung beauftragt wird, moechte im Zweifel auch Folgeauftraege bekommen.

    Ein Gutachter, der fuer Anwaelte arbeitet, die die Geschaedigten vertreten, moechte im Zweifel auch Folgeauftraege bekommen.

    So werden schon mal Namen weitergereicht, je nachdem welcher Gutachter welche Brille aufhat.

    Gruß von Kay ... :*

  • Sasa93
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    • 28. Mai 2023 um 09:02
    • #21

    Hey

    Viel zu dem Thema kann ich nicht sagen, hab aber ein bisschen mit gelesen. Hier wird von defekter Gabel gesprochen.

    Die Kosten würde ich auch einplanen. Aus Erfahrung weiß ich dass die bei gewissen kräften schnell krumm sind.

    Wenn man an etwas hängt versucht man sich die Rechnung so schön wie möglich zu reden, such dir von einem Fachmann den neutralen Blick. Vielleicht findest du jemand der erstmal mit dir nur drüber schaut und eine kosten Aufstellung macht eh du das ganze Geld in Vermessungen und teile steckst.

    Drücke dir die Daumen

  • kaulebeen
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    • 28. Mai 2023 um 09:15
    • #22
    Zitat von JDS

    Da wir hier 'öffentlich' unterwegs sind, würde ich solche Aussagen eher relativieren, als sie mit einem "IMMER" zu manifestieren ;)

    Deswegen schrieb ich ja: Aber wirklich bescheißen kann der dich auch nicht, schließlich muss sein Gutachten notfalls vor Gericht standhalten.

    Allerdings ist eben entscheidend, in welcher Richtung das Gutachten „optimiert“ ist. Es gibt da ja doch die eine oder andere Stellschraube, an der der Gutachter drehen kann, auch wenn es nicht mehr so einfach wie vor 20 Jahren ist. Aber einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Schäden haben die Gutachter immer.

    Beliebt ist es ja auch bei Versicherungen, Posten vom Gutachten pauschal zu kürzen. Die beschäftigen dafür ganze Heerscharen von Sachbearbeitern, weil es sich lohnt.

    Noch ein bisschen was zum lesen:

    Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
    Vor der Regulierung von Versicherungsschäden stehen oft Gutachten. Doch muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
    deutsche-schadenshilfe.de

    Tricks der gegnerischen Versicherung! Bei diesen 9 Argumenten sollten Sie hellhörig werden.
    Im Schadensfall muss es schnell gehen. Als Unfallbeteiligter ist man oftmals nicht sicher, wie man sich richtig verhalten soll. Dies wird von der gegnerischen…
    gutachter-raiolo.de

    Versicherung hat Ansprüche aus Gutachten gekürzt?
    Die gegnerische Versicherung hat ihr Gutachten gekürzt? Häufig handelt es sich hierbei unberechtigte Kürzungen. Wir helfen Ihnen.
    clever-verkehrsrecht.de

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    Benjamin Franklin

  • JDS
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    • 28. Mai 2023 um 09:54
    • #23

    Steffen, das ist ja alles ok, was du schreibst. Auch sind die Links nicht verkehrt... Ist nett, wenn man im Falle eines Falles mal darauf zurückgreifen muss.

    In Justins Fall, also bei einen irgendwie vermuteten Wiederbeschaffungswert von dreieinhalb und der vermuteten Teilschuld, würde ich keinen eigenen Gutachter beauftrage... und dafür locker ein paar schöne Hunnis abdrücken.

  • Mikael
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    • 28. Mai 2023 um 10:18
    • #24

    Wie Saskia richtig schrieb: man neigt dazu, sich den Schaden schön zu rechnen. Eine sachliche Einschätzung sollte man einer neutralen Person überlassen.

    Die Motivation für den Wiederaufbau ("Die Maschine hat hohen sentimentalen Wert für mich, ich möchte sie nicht verkaufen müssen") ist nachvollziehbar - ich bin auch nicht völlig rational.

    Rein sachlich handelt es sich nicht um ein Unikat, sondern um ein Produkt aus Metall und lackiertem Kunststoff aus einer größeren Serie. Stünde morgen die optisch gleiche Maschine vor der Haustür, würde der Besitzer den Unterschied vermutlich nicht bemerken. Mit anderen Worten: so eine emotionale Bindung ist übertragbar.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Frittendirk
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    • 28. Mai 2023 um 11:02
    • #25

    Guten Morgen, Allerseits.

    Nun, Unfall ist immer eine heikle Sache.

    Obwohl heutige Motorräder schon eine recht stabile Vorderradführung besitzen, sollte diese auf jeden Fall von einem Sachverständigen geprüft werden.

    Der Rahmen sollte freigelegt werden und auf Risse und Stauchungen überprüft werden.

    Bei älteren Motorrädern ist das aufgrund des lackierten Rahmens natürlich einfacher.

    Auf jeden Fall auch am Rahmen montierte Halter wie z.B. Fußrasten, Motorhalterungen etc. auf Risse überprüfen!

    Hatte selber schon mal eine VFR bei der nach einem Umfaller die Fußraste nicht eingeklappt ist: Halter abgebrochen, Rahmen Schrott!

    Grüße.

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