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  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Reifeneintragung wg. Neuregelung - hätt ja ma wer was sagen können

  • Katko
  • 27. März 2024 um 20:48
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Heading

    Die Diskussion dreht sich um die Reifeneintragung nach Änderungen der Neuregelung und wie Prüforganisationen das praktisch handhaben. Die Beiträge zeigen eine gespannte, teils widersprüchliche Lage: Welche Reifenfreigabe oder Typerlaubnis gilt, welche Dokumente benötigt werden und wie teuer es wird. Erfahrungen variieren stark je Prüfer, Organisation und Fahrzeughistorie. Mehrere Teilnehmende berichten von Unsicherheit, während andere praktische Lösungswege nennen.

    • Kernpunkte der Sichtweisen
    • Die neue Rechtslage ist nicht eindeutig praxisgerecht; Prüfer geben oft unterschiedliche Hinweise. Eine klare, einheitliche Praxis scheint es nicht zu geben.
    • Ob eine EG-Typgenehmigung oder eine nationale ABE vorliegt, beeinflusst, ob Reifen eingetragen werden müssen oder ob theoretisch nur Dimensionen dokumentiert reichen könnten.
    • In vielen Fällen wird eine Bescheinigung oder Freigabe des Reifenherstellers bzw. Motorradherstellers verlangt, damit der montierte Reifen legal ist.
    • Eine frühere Praxis, Reifenfreigaben (Fabrikationsbindung) zu „trennen“ und nur die Dimensionen zu belassen, wird von einigen als gangbar gesehen, von anderen aber nicht eindeutig bestätigt.
    • Einige berichten, dass Serviceinformationen oder Freigaben früheren Typs als Ersatz für eine neue Eintragung dienen könnten; andere widersprechen dem ausdrücklich.
    • Die Rechtslage ist nicht konform mit allen Erfahrungen: Prüfer, Dekra, TÜV-Inspektoren und Werkstätten geben oft unterschiedliche Einschätzungen. Einzelfälle hängen stark vom Prüfer ab.
    • Kosten- und Praxisdaten aus der Diskussion
    • Eintrag beim TÜV mit passender Reifenfreigabe: ca. 47 €; Berichtigung im Fahrzeugschein: ca. 12,50 €.
    • Alternative Wege (Gutachter, neue Zulassungsbescheinigung) kosten teils ca. 120 € für das Gutachten plus ca. 50 € für die neue Zulassungsbescheinigung; Gesamtkosten können deutlich höher sein.
    • In einigen Fällen wurden höhere TÜV-Gebühren genannt (in der Praxis um die 80–90 €) plus zusätzliche Kosten bei Abweichungen oder spezifischen Freigaben.
    • Manche berichten, dass bestimmte Reifenfreigaben oder „Serviceinformationen“ Kosten vermeiden helfen oder zeitweise ohne neue Eintragung auskommen, aber das variiert stark.
    • Praktische Erfahrungen und offene Fragen
    • Erfahrungen mit Prüforganisationen unterscheiden sich: Manche Prüfer zeigen weniger Interesse an der alten Reifenbindungs-Thematik, andere bestehen auf konkreter Eintragung oder Bescheinigung.
    • Es gibt Berichte, dass bei Polizeikontrollen nicht automatisch der Weiterfahrtverbot droht, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, aber das kann je Fall und Gefährdungslage variieren.
    • Bei älteren Modellen (mit ABE oder EG-Typgenehmigung) wird oft darauf hingewiesen, dass die aufgezogenen Reifen rechtlich „legalisiert“ werden müssen, auch wenn die Praxis je Prüfer unterschiedlich gehandhabt wird.
    • Ein häufiger Ratschlag: Hol dir eine klare Freigabe bzw. Bescheinigung vom Reifen- oder Motorradhersteller bzw. lass eine fachkundige Stelle eine Eintragung prüfen, um Rechtsunsicherheit zu verringern.
    • Offene Fragen / Unklarheiten
    • Wie genau wird die alte Reifenbindungsregel wirklich aufgehoben oder ersetzt? Welche Belege gelten dauerhaft rechtlich sicher?
    • Welche Freigaben akzeptiert das Gros der Prüforganisationen heute zuverlässig (Herstellerfreigaben, Freigaben der Fahrzeughersteller, Serviceinformationen)?
    • Sind kostenintensive Gutachten wirklich notwendig, oder reicht eine einfache Eintragung überDIMENSIONEN aus?
    • Wie verlässlich sind die Erfahrungen verschiedener Prüfer und Organisationen über verschiedene Fahrzeugtypen hinweg?
    • Wichtige Hinweise aus der Diskussion
    • Die Praxis variiert stark je nach Prüfer, Ort und Modelljahr des Motorrads; daher ist eine individuelle Rücksprache mit dem eigenen Prüfer sinnvoll.
    • Es lohnt sich, vor dem Reifenwechsel zu klären, welche Freigaben oder Bescheinigungen benötigt werden, und welche Dokumente vorhanden sind.
    • Verweise auf Begleitmaterial (Videos oder PDFs) wurden geteilt, um die rechtliche Einordnung besser zu verstehen; jedoch sind diese Quellen nicht durchgängig rechtsverbindlich und sollten als Orientierung dienen.

    Kurz gesagt: Die Reifeneintragung nach der Neuregelung bleibt ein unübersichtliches Feld mit stark variierenden Praxiserfahrungen. Eine sichere Vorgehensweise scheint darin zu bestehen, je nach Fahrzeugtyp und Prüfer eine Freigabe/Bescheinigung einzuholen oder eine fachkundige Prüfung durchführen zu lassen, um eine rechtlich klare Eintragung zu erhalten.

    Zuletzt erstellt: 8. März 2026 um 01:16 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Katko
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    • 27. März 2024 um 20:48
    • #1

    Das fährt man mal ein paar Jahre kein Mopped und wusch gibt´s da schon wieder so´n Beschluss gegen Biker. Dran denken, ist von unseren Prüforganisationen initiiert. Als würden die nicht grad genug Kohle nehmen.

    War gestern mit meiner 25-jährigen Diva spontan beim TÜV. Hab dat Siegel auch anstandslos bekommen.
    Puuuh, wie supper die optisch und technisch dasteht. Jo, 2 Prüfer extra aus´m Häuschen gekommen und Kaffee stehen lassen.

    Und dann:

    > Du Jong, de Reifen musste aber eintragen lassen.

    Wat? Wieso? Ich denk dat wäre vorbei mit de Reifenbindung so lange de Dimensionen und Lastindex stimmen.

    > Jo, wenn de ne EG-Typgenehmigung hättest. Aber doch nich mit ne schnöde nationale ABE.

    Un nu?

    > Stempel haste ja schon, aber die Rennleitung hat Anweisung, da besonders drauf zu achten. Weest ja, die Betriebserlaubnis ...

    Un wat kostet mich der Spaß?

    > Wenn de ne Bescheinigung beibringst, wo bestätigt is, dass der Reifen uff dem Mopped bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet wurde, biste mim knappen Hunni dabei. Annernfalls muss dat en Prüfer machen. Macht dann locker 250,-€.

    Und wenn der Hersteller den Reifen nicht mehr fabriziert?

    > Nu, dann dat selbe Spiel erneut.

    Sacht ma, wollen die mich verarschen? Hab grade 87,- € für ne viertel Stunde "Puuh, wie supper ...." bezahlt.

    Eine Bescheinigung geforderten Umfangs ist nicht zu bekommen und die anderen Varianten werden nicht mehr anerkannt.

    Hat irgendjemand von euch da schon Erfahrung gemacht? Soll ich das dann wirklich für jeden neuen Reifen machen müssen?

    Mein Mädel ist ne Diva (900er) und von 99 mit ABE, keine EG-Typgenehmigung

    Wer heute denkt, er könnte morgen zu spät kommen, sollte sich besser gestern auf den Weg machen!

  • speedy08
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    • 27. März 2024 um 21:07
    • #2
    Thema

    REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER

    Hallo - zu dem bekannten/ärgerlichen (EU-) Thema gibt's es nun eine Petition:

    Bitte so viele wie möglich die Petition unterzeichen& im Bekannten/Biker-Kreisen kommunizieren - sonst haben wir bald noch mehr unsinnige Regeln/Auflagen für unsere Bikes !

    REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER OHNE TÜV-EINTRAGUNG:

    Petition unterschreiben..
    dj2
    9. Februar 2020 um 12:05


    Guggst du hier...

    Hinweis: Postings können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten!

    DLzG Stefan :S

  • B.M.W
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    • 28. März 2024 um 00:24
    • #3

    Hi Jürgen,

    das ist sehr intensiv durch die Motorpresse gegangen.

    Da hatte eine große Prüforganisation mit blauem Logo stark ihre Finger mit im Spiel. Deshalb fahr in nur noch zur Dekra.

    Tatsächlich kannst Du Dich nur fügen oder das Risiko für ein Knöllchen tragen.

  • mjt
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    • 28. März 2024 um 07:09
    • #4

    Eintragung beim Tüv mit passender Reifenfreigabe: 47,-€

    Berichtigung KFZ-Schein bei der Zulassungsstelle: 12,50€

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • schwabenelefant
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    • 28. März 2024 um 09:54
    • #5

    Bei manchen Riefen gibt es eine Bescheinigung namens "Serviceinformation" - das ist dasselbe wie die ehemalilge Reifenfreigabe - war damit jetzt ohne Eintragung und ohne Probleme 2 x beim TÜV.

  • Katko
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    • 28. März 2024 um 09:58
    • #6

    @B.M.W Sorry, ich konnte es mir einfach ein paar Jahre nicht leisten und wollte deshalb auch nix von Mopped und Kram hören.

    Mich kotzt ja nur so an, dass hier wieder mal ein Unterschied wegen EG-Typgenehmigung und ABE gemacht wird und sich dann Prüfer wieder in ihren süffisanten Äußerungen suhlen können.
    Weil ich "nur" eine ABE habe, muss ich den Rotz jetzt eintragen lassen und das für jeden neuen Reifen. Kannawoniwasein!

    Hab auch grad mal geguckt. TÜV letztes Jahr für Tochter 74 €, jetzt schon wieder 87 € für mein Mopped.

    Aber die Idee, einfach die Fabrikatsbindung "austragen" und nur die Dimensionen drin zu lassen, steht ja auch noch im Raum.

    Dat lass ich ma min Neffen (Anwalt) checken, ob da was dagegen spricht. Hab schon höheren Puls als mein Mopped Höchstgeschwindigkeit.

    Wer heute denkt, er könnte morgen zu spät kommen, sollte sich besser gestern auf den Weg machen!

  • ichnich
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    • 28. März 2024 um 10:20
    • #7

    ;)

    Dateien

    Zulassungsbescheinigung Teil I.jpg 259,62 kB – 0 Downloads

    ich kann alles, ausser was dafür 8)

  • Katko
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    • 28. März 2024 um 10:37
    • #8

    ichnich Danke! Wie hasten das hingekriegt?

    Größere Diskussionen? Kosten?

    Wer heute denkt, er könnte morgen zu spät kommen, sollte sich besser gestern auf den Weg machen!

  • ichnich
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    • 28. März 2024 um 11:03
    • #9

    Du brauchst nur nen Gutachter mit Arsch in der Hose, ca. 120 € fürs Gutachten und ca. 50 € für ne neue Zulassungsbescheinigung.

    ich kann alles, ausser was dafür 8)

  • Katko
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    • 28. März 2024 um 11:16
    • #10
    Zitat von ichnich

    Du brauchst nur nen Gutachter mit Arsch in der Hose, ca. 120 € fürs Gutachten und ca. 50 € für ne neue Zulassungsbescheinigung.

    Na dann will ich mal hoffen, dass der Prüfer mit dem meine Tochter befreundet ist, das hat. Bei ihrer FZ1 ging da auch Einiges.

    Aber schon happige Preise. Wenn dann Ruhe ist, soll´s mir allerdings recht sein.

    Wer heute denkt, er könnte morgen zu spät kommen, sollte sich besser gestern auf den Weg machen!

  • B.M.W
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    • 3. April 2024 um 18:11
    • #11

    Hier ein interessantes Video

  • Palomino
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    • 4. April 2024 um 19:30
    • #12

    Vorab, rein rechtlich wurde es schon korrekt dargestellt, die alte Reifenfabrikationsbindung kann ausgetragen und der neue moderne aufgezogene Reifen muss eingetragen werden!

    Trotzdem mal Erfahrungswerte hinsichtlich der Reifenfabrikationsbindung bei der Hauptuntersuchung bei Küs und GTÜ der letzten Jahre (nach der Neuregelung)

    Meine fast 30 Jahre alte Diva, aber auch die beiden über 30 Jahre alten Pan European, haben alle noch eine Reifenfabrikationsbindung eingetragen und jeweils eine nationale Typgenehmigung.

    Bei jeder Hauptuntersuchung bin ich bisher offen mit dem Thema umgegangen und es hat bisher keinen Prüfer interessiert. Die eingetragenen Reifen gibt es nicht mehr, dafür sind moderne Reifen mit den eingetragenen Dimensionen drauf. Laut Prüfer wird nur dann die Plakette verweigert, wenn die aufgezogenen Reifen andere Dimensionen haben, als eingetragen.

    Bei den Pan European waren die ersten zwei Baujahre mit nationaler und alle folgenden mit einer EG Typgenehmigung. Es sind baugleiche Motorräder, nur mit unterschiedliche Typgenehmigungen.

    Laut Prüfer werden in einem solchen Fall, auf alle Baujahre die Regeln einer EU Typgenehmigung angewendet. Auch wenn eine Reifenfabrikationsbindung eingetragen ist, haben die aufgezogenen Reifen die eingetragenen Dimensionen, ist alles gut.

    Und nochmal, meine Erfahrungswerte spiegeln nicht die derzeitige rechtliche Situation! Offenkundig sind einige Prüfer aber praxisnäher unterwegs, als der Gesetzgeber.

    Was aber, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt?

    Reifen nicht eingetragen, Betriebserlaubnis erloschen, Weiterfahrt untersagt?

    Ja, die Reifen sind nicht eingetragen, ja, die Betriebserlaubnis ist erloschen und nein, die Weiterfahrt wird nicht untersagt.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht automatisch zum Untersagen der Weiterfahrt, denn dafür müssen noch weitere Kriterien erfüllt sein, z.B. eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

    Da ich aber auf Reifen unterwegs bin, die vor der Änderung der Rechtslage bereits viele Jahre zugelassene Reifen wahren, ist ein Zusammenhang zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht gegeben. Das Fahrverhalten verändert sich ja nicht durch die Änderung der Rechtslage!

    Wenn es auskommt, lass ich bei der nächsten Hauptuntersuchung die Reifenfabrikationsbindung austragen und die aktuellen Reifen eintragen.

    Aber ich habe im Moment kein Problem damit, auch mit nicht eingetragenen Reifen unterwegs zu sein. Mag auch daran liegen, dass ich die letzten 100.000 Km keine Polizeikontrolle hatte. Auch versende ich weder durch meine Motorräder, noch durch meine Kleidung oder mein Fahrverhalten Einladungen zu einer Kontrolle. Bin halt der liebenswerte ältere graubärtige Tourenfahrer mit gelber Warnweste, der eine gemütliche Runde dreht.:)

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

  • ichnich
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    • 5. April 2024 um 17:29
    • #13
    Zitat von Palomino

    Vorab, rein rechtlich wurde es schon korrekt dargestellt, die alte Reifenfabrikationsbindung kann ausgetragen und der neue moderne aufgezogene Reifen muss eingetragen werden!

    ...

    Gruß
    Siggi

    Moin Siggi,

    "die alte Reifenfabrikationsbindung kann ausgetragen..." :thumbup:

    Ich sach ma sollte, ausgetragen werden. 8)

    "der neue moderne aufgezogene Reifen muss eingetragen werden" =O

    ??? Warum, gibbet da ne gesetzliche oder wie auch immer geartete Grundlage???

    Ich komm mit meiner Eintragung, siehe oben gut klar. ;)

    ich kann alles, ausser was dafür 8)

  • mjt
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    • 5. April 2024 um 19:03
    • #14
    Zitat von Palomino

    Vorab, rein rechtlich wurde es schon korrekt dargestellt, die alte Reifenfabrikationsbindung kann ausgetragen und der neue moderne aufgezogene Reifen muss eingetragen werden!

    Muss sie nicht.

    Die Reifenfrabrikatsbindung wurde im Jahr 2000 aufgehoben.

    http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reifenfabrikatsbindung.pdf

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • ichnich
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    • 5. April 2024 um 19:27
    • #15
    Zitat von mjt

    Muss sie nicht.

    Die Reifenfrabrikatsbindung wurde im Jahr 2000 aufgehoben.

    http://www.ifz.de/download/A_Z_i…katsbindung.pdf

    Danke für die Info. Sind Aussagen des IFZ rechtsverbindlich?

    ich kann alles, ausser was dafür 8)

  • Palomino
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    • 5. April 2024 um 19:58
    • #16

    ichnich

    Streiche: "der neue moderne aufgezogene Reifen muss eingetragen werden"

    Setze: "Im Fahrzeugschein muss eine Eintragung vorhanden sein, wie auch immer diese ausschaut, welche den aufgezogenen Reifen legalisiert!"

    Besser?

    Gruß
    Siggi

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  • kaulebeen
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    • 5. April 2024 um 21:24
    • #17
    Zitat von mjt

    Muss sie nicht.

    Die Reifenfrabrikatsbindung wurde im Jahr 2000 aufgehoben.

    http://www.ifz.de/download/A_Z_i…katsbindung.pdf

    Das von dir verlinkte Dokument sagt aber genau das Gegenteil aus. Es gelten die in Teil 1 vermerkten Fabrikate, es sei denn, der Fahrzeugführer kann eine Bescheinigung vom Reifenhersteller oder Motorradhersteller vorlegen, die den aktuell aufgezogenen Reifen legalisiert. Und genau diese Praxis, das vorlegen einer Freigabe, hat der TÜV durch seine Lobby gekippt.

    Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.


    Benjamin Franklin

  • Palomino
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    • 6. April 2024 um 05:59
    • #18

    Wenn man drei Tüv Prüfer fragt und zwei Werkstattmeister, hat man vermutlich sechs Meinungen zum Thema Reifeneintragung, was darf und was muss. Die Neuregelung folgt halt nicht der Logik und dies macht sie wenig greifbar.

    Obwohl es mittlerweile ständig Neu- und Weiterentwicklungen bei den Reifen gibt, habe ich irgendwann einen deutlichen Schritt zurück gemacht und fahre auf der Pan European einen Reifen, der seit 15 Jahren gebaut wird, der damals schon für mich gut war und es heute auch noch für mich ist.

    Dieser Reifen ist nicht Teil der Reifenfabrikatsbindung, seinerzeit reichte die Reifenfreigabe vom Hersteller und gut war es. Und nun würde ich mir gerne mal anhören, wie mir ein Richter in sich logisch und nachvollziehbar erklärt, warum dieser Reifen, den man jahrelang über zig tauschende Kilometer legal gefahren hat, nun illegal sein soll. Das würde ich mir wirklich gerne mal anhören! 8)

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

  • moppcab
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    • 6. April 2024 um 07:57
    • #19
    Zitat von Palomino

    Die Neuregelung folgt halt nicht der Logik und dies macht sie wenig greifbar.

    ...

    Und nun würde ich mir gerne mal anhören, wie mir ein Richter in sich logisch und nachvollziehbar erklärt, warum dieser Reifen, den man jahrelang über zig tauschende Kilometer legal gefahren hat, nun illegal sein soll.

    Siehst Du den Widerspruch? Das ist es doch, die neue Regelung ist einfach nicht nachvollziehbar, sie ist alles, nur nicht stringent. Man kann glücklich sein, wenn man ein Moped aus den letzten rund 20 Jahren hat, das bereits eine EU-Typprüfung besitzt.


    Gruß Michael

  • kaulebeen
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    • 6. April 2024 um 11:02
    • #20

    Palomino

    Siehste, aus dem Grund war ich in den letzten Jahren immer illegal unterwegs. Reifen mit Produktionsdatum nach dem 1.1.2020, Motorrad mit Zulassung nach deutschem Recht (ABE) und nur eine Reifenfreigabe für den montierten Reifen von 2019 dabei. Ich hätte es auch drauf ankommen lassen, kontrolliert hat es keiner, nicht mal nach meinem schweren Abflug im September letzten Jahres.

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