Ich plane, meine Federung etwas zu modifizieren. Weiß jemand, wie streng der TÜV bei solchen Umbauten ist und ob die R+V diese Änderungen problemlos übernimmt? Sollte man das immer vorher abklären?
TÜV und Umbauten
-
-
Ich plane, meine Federung etwas zu modifizieren. Weiß jemand, wie streng der TÜV bei solchen Umbauten ist ...
Wie soll man darauf antworten, wenn Du uns nicht die leiseste Vorstellung gibst, was Du ungefähr vorhast?
-
Fragen hat noch nie geschadet, der Rest ist dann Werbung.

-
Sollte man das immer vorher abklären?
Immer.
-
Ich plane, meine Federung etwas zu modifizieren
Der Satz hätte auch von mir kommen können.
-
Frag bei deiner TÜV-Stelle, wann welcher Mitarbeiter wo zu erreichen ist, der Umbauten begutachtet (es gibt solche). Mach einen Termin zur Beratung vor dem Umbau.
-
Mach einen Termin zur Beratung vor dem Umbau.
Aus Erfahrung (2 x eine Einzelabnahme nach Paragraf 21 StVZO machen lassen) würde ich dem Rat von Kay folgen. Welcher Paragraf (§§ 19 - 21) hängt von dem Umfang des Umbaus und den eventuell vorhanden Dokumenten (ABE, Material- oder Mustergutachten, Dokumentation des Herstellungsprozesses der Teile etc.) ab.
Nach §21 ist die teuerste und aufwendigste Abnahme.
Verwendest Du aber Teile mit einer ABE oder auch KBA genannt, lies diese Gründlich durch. Manchmal ist in der ABE die unverzügliche Abnahme durch einen Sachverständigen (=Eintragung) gefordert.
Dann reicht es nicht nur die ABE mitzuführen...
-
Verwendest Du aber Teile mit einer ABE oder auch KBA genannt, lies diese Gründlich durch. Manchmal ist in der ABE die unverzügliche Abnahme durch einen Sachverständigen (=Eintragung) gefordert.
Dann reicht es nicht nur die ABE mitzuführen...
Das habe ich auch noch nicht gewusst. ABE war für mich gleichbedeutend mit 'muss nicht eingetragen werden'.
-
Das habe ich auch noch nicht gewusst. ABE war für mich gleichbedeutend mit 'muss nicht eingetragen werden'.
Und schon wieder ein erhellter "Netbiker"

-
Das habe ich auch noch nicht gewusst.
Die Erfahrung durfte ich während einer Kontrolle machen. In diesem Fall ging es um einen seitlichen Kennzeichenhalter. Mein Mitreisender hatte auch einen montiert aber von einem anderen Hersteller und an einem anderen Fahrzeugfabrikat. Bei ihm stand auch nichts davon in der ABE.
Ist wohl eher eine seltene Ausnahme.
-
Dieses Thema enthält 13 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!