Hallöööchen,
meine alte Lady die Kawasaki Z1300 ( Erstzulassung 1980 ) habe ich ohne Mängel durch den TÜV bekommen.
Allerdings trat das Problem mit der neuen Rechtsangelegenheiten mit den Reifen bei mir auf.
In meinem Fahrzeug war der Passus
Das für die Reifen die Betriebserlaubnis zu beachten ist
Nur kurz beschrieben stand natürlich sehr ausführlich mit vielen anderen Worten drin.
Die Reifengröße stand ebenfalls drin.
Das war nicht das Problem sondern nach der Betriebserlaubnis dürfte ich nur die Reifen fahren die damals vor 40 Jahren dafür vorgesehen waren.
Das es die Reifen nicht mehr gibt sollte klar sein.
Die vorgesehen Größen für hinten und vorne waren natürlich drauf, dafür hatte ich vor ca einem Jahr die Freigabe vom Reifen Hersteller gehabt.
Die aber ist wohl nicht mehr zulässig wenn ich es richtig verstanden habe.
Das Motorrad wurde TÜV abgenommen und für die Zulassungsstelle wo ich jetzt noch hin muss habe ich ein Schreiben vom TÜV bekommen.
Mit diesem Schreiben wird mir ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Der Passus wird gestrichen und somit habe ich dann für die Zukunft keine Probleme mehr.
Es hätten auch die Reifen eingetragen werden können die jetzt montiert sind.
Wenn ich es so richtig verstanden habe.
Dann hätte ich vielleicht in zwei Jahren ein erneutes Problem bekommen wenn es den Reifen nicht mehr gibt.
Was für eine Bürokratie.
Der TÜV oder andere setzen nur das um was rechtlich gefordert wird.
Mich würde mal interessieren ob ihr ähnliche Erfahrungen gesammelt habt.
Bei den neuen Motorrädern steht das nicht mehr so im Fahrzeugschein.
Da ist eine e 1* u.s.w in Zeile K geschrieben damit gibt es dann wohl keine Probleme wenn ich auch das richtig so verstanden habe.
Es verlief alles sehr unproblematisch aber der Aufwand für alle die damit beschäftigt werden ist schon nicht so ohne.
Am Ende zählt nur eins Sie ist auch nach 40 Jahren ohne Mängel durch den TÜV gekommen.
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Grüße von der Ostsee
