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Neue Rechtsvorgabe für Reifen

  • Kawasaki Z1300 A1
  • 18. Mai 2025 um 19:00
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Heading

    Der Thread behandelt die Umsetzung der neuen Rechtslage zur Reifenbindung (Reifenfabrikatsbindung) bei Motorrädern und wie Praktiker damit umgehen. Berichtet wird von älteren Maschinen, möglichen Kosten und dem Ablauf von Austragung der Bindung über Prüfer und Zulassungsstelle. Die Meinungen gehen auseinander, und es gibt regionale Unterschiede in der Umsetzung.

    • Kernaussagen zum Ablauf: Die Austragung der Reifenbindung erfolgt über einen Prüfer (-aaS/ -aaP) mit einem Gutachten; anschließend trägt die Zulassungsstelle die Änderung in den Fahrzeugschein ein. In vielen Fällen genügt das, ohne dass neue Reifenneue freigaben nötig sind; bei Abweichungen von Größen oder Bauart ist ein Gutachten nötig.
    • Kostenrahmen: Gesamtkosten für neuen Fahrzeugschein und Papiere liegen oft bei rund 100€ (TÜV/Gutachten plus Zulassungspapiere).
    • Auswirkungen auf HU und Freigaben: Die Reifenbindung muss nicht mehr in der HU stehen, aber neue Abnahmen oder Berichtigungen können bei Änderungen an Größen nötig bleiben. Die Freigaben der Hersteller verlieren ihre Gültigkeit; die Größen bleiben oft unverändert.
    • Regionale Unterschiede: Baden-Württemberg? Nein – Hessen hat EU-Verordnung umgesetzt und arbeitet mit Bündelungsbehörden; es gibt Berichte von unterschiedlichen Vorgehensweisen in Nordhessen (Fulda) und Südhessen (Marburg). Die genaue Praxis variiert je Behörde.
    • Technische Rahmenbedingungen (Mischung/Reifen): Es gibt unterschiedliche Darstellungen, ob Front- und Hinterrad vom gleichen Hersteller sein müssen oder ob verschiedene Hersteller pro Achse unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Allgemein gilt: Größen, Last-Index, Geschwindigkeitsindex müssen passen, und die Bauart muss vergleichbar bleiben; Mischbereifung wird in der Diskussion als problematisch bis verboten gesehen (ADAC/ StVZO). Die konkrete Umsetzung wird als uneinheitlich beschrieben.
    • Praxis-Impressionen: Viele berichten, dass der Prozess heute gut dokumentiert funktioniert, aber der Aufwand (Anlaufstellen, Termine, Gebühren) bleibt. Manche sehen die Änderung kritisch als unnötige Bürokratie; andere begrüßen, dass man ältere Aba von der Bindung lösen kann, um Zukunftsprobleme zu vermeiden.
    • Offene Fragen / Streitpunkte: Wie genau müssen Front-/Hinterrad-Regionen geregelt sein? Welche Behörden sind landesspezifisch zuständig? Unter welchen konkreten Umständen ist ein Gutachten zwingend notwendig? Ist die neue Regelung tatsächlich eine Einnahmequelle für Prüforganisationen oder primär sicherheitsbezogen gerechtfertigt? Wie stabil ist die nationale Vereinheitlichung gegenüber regionalen Auslegungen?
    • Beispielhafte Erfahrungen: Nutzer berichten, dass im Einzelfall eine Austragung mit einem Gutachten und anschließender Aktualisierung des Fahrzeugscheins klappen kann; andere berichten, dass regionale Unterschiede zu längeren Wartezeiten führen. Manche ziehen es vor, bei der Zulassungsstelle direkt nachzufragen bzw. Termine zu vereinbaren, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Zusammenfassung: Die Reifenbindung kann oft ausgetragen werden, um künftig Probleme zu vermeiden, kostet aber Zeit und Geld und ist regional uneinheitlich umgesetzt. Offene Fragen betreffen vor allem die konkreten Regeln pro Achse, notwendige Gutachten bei Abweichungen und die genaue Zuständigkeit der Behörden. Die Diskussion zeigt eine gemischte Bewertung der Maßnahme: nützliches Korrektiv einer alten Praxis, verbunden mit zusätzlicher Bürokratie und regionalen Unterschieden.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 15:21 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 18. Mai 2025 um 19:00
    • #1

    Hallöööchen,

    meine alte Lady die Kawasaki Z1300 ( Erstzulassung 1980 ) habe ich ohne Mängel durch den TÜV bekommen.

    Allerdings trat das Problem mit der neuen Rechtsangelegenheiten mit den Reifen bei mir auf.

    In meinem Fahrzeug war der Passus

    Das für die Reifen die Betriebserlaubnis zu beachten ist

    Nur kurz beschrieben stand natürlich sehr ausführlich mit vielen anderen Worten drin.

    Die Reifengröße stand ebenfalls drin.

    Das war nicht das Problem sondern nach der Betriebserlaubnis dürfte ich nur die Reifen fahren die damals vor 40 Jahren dafür vorgesehen waren.

    Das es die Reifen nicht mehr gibt sollte klar sein.

    Die vorgesehen Größen für hinten und vorne waren natürlich drauf, dafür hatte ich vor ca einem Jahr die Freigabe vom Reifen Hersteller gehabt.

    Die aber ist wohl nicht mehr zulässig wenn ich es richtig verstanden habe.

    Das Motorrad wurde TÜV abgenommen und für die Zulassungsstelle wo ich jetzt noch hin muss habe ich ein Schreiben vom TÜV bekommen.

    Mit diesem Schreiben wird mir ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Der Passus wird gestrichen und somit habe ich dann für die Zukunft keine Probleme mehr.

    Es hätten auch die Reifen eingetragen werden können die jetzt montiert sind.

    Wenn ich es so richtig verstanden habe.

    Dann hätte ich vielleicht in zwei Jahren ein erneutes Problem bekommen wenn es den Reifen nicht mehr gibt.

    Was für eine Bürokratie.

    Der TÜV oder andere setzen nur das um was rechtlich gefordert wird.

    Mich würde mal interessieren ob ihr ähnliche Erfahrungen gesammelt habt.

    Bei den neuen Motorrädern steht das nicht mehr so im Fahrzeugschein.

    Da ist eine e 1* u.s.w in Zeile K geschrieben damit gibt es dann wohl keine Probleme wenn ich auch das richtig so verstanden habe.

    Es verlief alles sehr unproblematisch aber der Aufwand für alle die damit beschäftigt werden ist schon nicht so ohne.


    Am Ende zählt nur eins Sie ist auch nach 40 Jahren ohne Mängel durch den TÜV gekommen.

    :happy


    Grüße von der Ostsee

    :motofun

  • W.E.Coyote
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    • 18. Mai 2025 um 19:10
    • #2
    Zitat von Kawasaki Z1300 A1

    Der TÜV oder andere setzen nur das um was rechtlich gefordert wird

    Naja, irgendjemand hat ja ordentlich daran gearbeitet für diese Gesetzesänderung. Wer das wohl war...

    Meine SR muss auch zum TÜV. Im Gegensatz zum vorletzten Mal habe ich die genauen Abmessungen der Reifen. Beim letzten Mal hat er das etwas knurrig abgenickt.

    Das Mal davor wollte er unbedingt eine Einzelabnahme, da bin ich zu einem anderen Prüfer gefahren. Der sah keine Probleme

    Irgendwann hab ich ihn...

  • Quertreiber
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    • 18. Mai 2025 um 19:17
    • #3

    Ich habe mir die alten, eingetragenen Reifen austragen und nur noch die Größe eintragen lassen. 82,90€ beim TÜV und 11,90€ bei der Zulassungsstelle für neuen Fahrzeugschein.

    Motorrad: BMW R1100S, BJ 2001

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 18. Mai 2025 um 19:21
    • #4

    Hei

    Genau so wird es bei mir dann auch sein.

    :thumbup:

  • Mike
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    • 18. Mai 2025 um 20:09
    • #5

    War letzte Woche mit meiner Z1100 ST Baujahr 1983 auch beim TÜV, Reifenbindung ausgetragen. Somit Ruhe.

    Fun is not a straight line.8)

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 18. Mai 2025 um 20:17
    • #6

    Hallöööchen,

    Z1100 ST auch ein super schönes Motorrad.

    Hatte damals eine Z 1000 ST gefahren.

    Macht ja auch kein Sinn die Bindung zu belassen und beim nächsten Mal dann wieder das Problem zu haben.

    Der Reifen Typ ändert sich ja schneller als gedacht.

    :motofun

  • Palomino
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    • 19. Mai 2025 um 02:02
    • #7

    Hatte letzte Woche die HU für unseren Anhänger bei einer GTÜ Prüfstelle und das Thema Reifenfabrikatsbindung bei Motorräder war dort gerade durch einen anderen Kunden aufgekommen

    Laut GTÜ Prüfstelle muss die Reifenfabrikatsbindung neuerdings ausgetragen werden, das ansonsten die HU nicht bestanden wird. Die GTÜ Prüfstelle macht aber vorher darauf aufmerksam. Eine Wahl würde nicht mehr bestehen.

    Die GTÜ Prüfstelle würde die Reifenfabrikatsbindung meiner Motorräder (ST 1100 / XJ 600 S) ersatzlos streichen. Die TÜV Prüfstelle schräg auf der anderen Straßenseite, würde zwar auch die Reifenfabrikatsbindung streichen, dann aber eintragen, dass Vorder- und Hinterrad von einem Hersteller sein müssen.

    Mal schauen, wie es dann im August ausschaut, wenn die erste Maschine dran ist.

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 19. Mai 2025 um 05:15
    • #8

    Hei

    Vorderrad und Hinterrad vom gleichen Hersteller würde ja noch Sinn machen

    Ich kenne in meinem Freundeskreis keinen der unterschiedliche Reifenmarken fährt.

    Mache ich ja nur so. Entscheidet ist ja nur das man sich nicht auf die Reifen beschränken muss die in der Betriebserlaubnis damals vorgegeben waren.

    Ich sehe bei dir da keine Probleme egal was man machen würde.

    :motofun

  • double d
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    • 19. Mai 2025 um 06:52
    • #9

    Dass die Reifen bei einem Krad vom selben Hersteller sein müssen, dürfte wohl keine Neuerung sein. Das ist schon mindestens seit 30 Jahren so und gilt übrigens fast genauso bei mehrspurigen Kfz. Der einzige Unterschied ist, dass die Reifen auf einer Achse vom gleichen Hersteller sein müssen.

    Übrigens kann die Reifenbindung auch ohne vorher bei TÜV, GTÜ etc. gewesen zu sein ausgetragen werden.

    Was nicht geht ist das Ändern der Reifengrößen. Hier muss zuerst die Abnahme erfolgen.

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 19. Mai 2025 um 08:56
    • #10

    Hallo

    meinst du damit vorher keine HU ? Der TÜV könnte Sie auch einfach nur austragen.

    Gut bei mir lief beides gleich zusammen weil ich es gerne so wollte.

    Mag sein das es auch so geht wie du es geschrieben hattest.

    :motofun

  • double d
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    • 19. Mai 2025 um 11:59
    • #11
    Zitat von Kawasaki Z1300 A1

    Hallo

    meinst du damit vorher keine HU ? Der TÜV könnte Sie auch einfach nur austragen.

    Gut bei mir lief beides gleich zusammen weil ich es gerne so wollte.

    Mag sein das es auch so geht wie du es geschrieben hattest.

    :motofun

    Die Reifenbindung kann jederzeit ausgetragen werden. Das läuft bei der Zulassungsstelle und Du bekommst einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt.

    HU ist dann wichtig wenn Du an den Reifengrößen etwas änderst. Das bedarf einer Abnahme.

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Mike
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    • 19. Mai 2025 um 12:04
    • #12

    Langsam Kameraden. Zuerst zum aaS/aaP. Der stellt das Gutachten für die Zulassungsstelle aus. So und nicht anders.

    Fun is not a straight line.8)

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 19. Mai 2025 um 12:28
    • #13

    nur zum Verständnis aaS/aaP die Kürzel kenne ich nicht.

    Kannst du das mal kurz erklären was das ist.

    Danke

    :motofun

  • double d
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    • 19. Mai 2025 um 13:12
    • #14

    aaS= amtlich anerkannter Sachverständiger

    aaP = amtlich anerkannter Prüfer

    Mike Wofür ein Gutachten um die Reifenbindung aus den Papieren zu streichen? Die Reifenmaße bleiben, nur der favorisierte Hersteller und/ oder Reifenname wird gelöscht.

    Da dieses Thema schon früher hier diskutiert wurde, gab es auch entsprechende Links über die Vorgehensweise. Gemäß den Links konnte ich nicht entnehmen, dass es ein Gutachten für den bürokratischen Akt des Streichens des Herstellers und mitunter Reifenmodells/- fabrikats benötigt wird.

    Das Gutachten wird benötigt wenn von den Maßen abgewichen wird.

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • kaulebeen
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    • 19. Mai 2025 um 14:24
    • #15
    Zitat von double d

    …genauso bei mehrspurigen Kfz. Der einzige Unterschied ist, dass die Reifen auf einer Achse vom gleichen Hersteller sein müssen.…

    Einspruch, Euer Ehren!

    Du kannst 4 verschiedene Hersteller (und damit Profile) fahren, lediglich Dimension, Traglastindex und Geschwindigkeitsindex müssen passen und die Reifen müssen von gleicher Bauart sein. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Das Mischen von Diagonal- und Radialreifen (unterschiedliche Bauart) ist laut StVZO wirklich verboten.

    Hab hier noch was beim ADAC gefunden.

    Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.


    Benjamin Franklin

  • Palomino
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    • 19. Mai 2025 um 14:24
    • #16
    Zitat von Kawasaki Z1300 A1

    Hallo

    meinst du damit vorher keine HU ? Der TÜV könnte Sie auch einfach nur austragen.

    Mit Reifenfabrikatsbindung gibt es keine HU mehr und dies sei seit Anfang des Jahres so. Das Austragen und TÜV kann in einem Abwasch gemacht werden.

    Gruß
    Siggi

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  • Mike
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    • 19. Mai 2025 um 14:27
    • #17

    Leider nicht so. Der aaS/aaP prüft den Fahrzeugschein sowie das Fahrzeug auf Übereinstimmung. Die Zulassungsstelle trägt die Reifenbindung nur in Verbindung mit dem Gutachten aus. Und erteilt einen neuen Fahrzeugschein. Ohne Gutachten läuft gar nichts.

    Fun is not a straight line.8)

  • Kawasaki Z1300 A1
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    • 19. Mai 2025 um 14:49
    • #18

    Ich werde morgen bei Zulassungsstelle mal nachfragen.

    Habe morgen für den neuen Schein ein Termin.

    :motofun

  • NL017
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    • 19. Mai 2025 um 16:45
    • #19

    Ich schlage vor einen unabhängigen Amtlich vereidigten hoch qualifizierten Diplomierten Sachverständigten zu beauftragen um endlich Klarheit in das leidige Thema zu bringen.
    Mit 5€ würde ich mich an den Kosten beteiligen.

  • Mike
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    • 19. Mai 2025 um 17:12
    • #20

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    Fun is not a straight line.8)

  • double d
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    • 19. Mai 2025 um 19:18
    • #21

    Mike Klar dass Dich der Prüfer daraufhin weist, dass Du unverzüglich eine Austragung machen sollst. Aber es spricht nichts dagegen zuerst die Austragung durchzuführen und dann zum Prüfer zu gehen, wenn es soweit ist.

    Gerade anfänglich gab es mehr Kräder mit eingetragener Reifenbindung , die noch nicht zur technischen Untersuchung aka TÜV mussten. Durch die gesetzliche Änderung war die Reifenfreigabe des Herstellers nicht mehr gültig, aber die Reifen waren auf Grund der Eintragung nicht up to Date. Wenn da jetzt jeder zuerst den Weg über die technische Prüfung hätte gehen müssen, das hätte einen Aufschrei gegeben.

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Mike
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    • 19. Mai 2025 um 19:20
    • #22

    Die Austragung erfolgt durch den Prüfer, die Berichtigung der Fz-Papiere durch die Zulassungsstelle.

    Fun is not a straight line.8)

  • double d
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    • 19. Mai 2025 um 19:23
    • #23

    Ok Du hast recht.

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  • NL017
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    • 19. Mai 2025 um 19:23
    • #24

    Was war zuerst Huhn oder Ei, Ei oder Huhn, fragen für die Ewigkeit.

  • Mike
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    • 19. Mai 2025 um 19:39
    • #25
    Zitat von double d

    Ok Du hast recht.

    Darum geht es nicht. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei.

    Beispiel: In deinem Fz-Schein ist ein Pirelli in einer bestimmten Größe eingetragen. Nun möchtest du aber Michelin fahren. Bisher kein Problem Reifenfreigabe von Michelin ausdrucken und mitführen. Kein Problem bei der Rennleitung oder beim TÜV.

    Die Reifenfreigaben der Hersteller verlieren aber ihre Gültigkeit. Deshalb werden die Reifenbindungen von einen Hersteller aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen aber nicht die Reifengrößen.

    Soll das die Zulassungsstelle entscheiden? Hinter einer Glaswand ohne das Motorrad gesehen zu haben geschweigedenn eine Ahnung von der Technik und den gesetzlichen Vorgaben zu haben?

    Fun is not a straight line.8)

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