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Transitgebühr: Zahlen bald in der Schweiz ausländische Fahrzeuge mehr?

  • Red Lady
  • 21. März 2026 um 09:10
  • Red Lady
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    • 21. März 2026 um 09:10
    • #1

    Rein zur Info.

    Hinweis: Der Titel des Artikels ist irreführend, denn es sind nicht nur Motorräder mit ausländischem Kennzeichen betroffen.

    Zitate:

    Wer nach Italien direkt, Sardinien oder Korsika will, fährt von Süd-West-Deutschland aus meist durch die Schweiz. Diese Transit-Fahrten sollen teurer werden.

    Alle Routen sind betroffen

    Wer nun hofft, über Alternativrouten die geplante Abgabe zu umfahren, hofft vergeblich. Die Motion richtet sich an alle ausländischen Fahrzeuge, die die Schweiz lediglich durchqueren – egal über welche Strecke. Für Biker mit Ziel Italien bedeutet das: Sämtliche klassischen Routen inklusive der Passüberfahrten wären zusätzlich betroffen. Selbst wer Autobahnen meidet und über die Alpenpässe fährt, entkäme der zusätzlichen Abgabe nicht, denn es zählt nicht die gefahrene Strecke, sondern die Zeit im Land. Ob nun Umwege oder gar eingeplante Übernachtungen lohnen, muss sich zeigen, denn die Höhe der zusätzlichen Abgabe hängt vom tages- gar stundenaktuellen Verkehrsaufkommen ab. Sprich: Feiertage und Ferienzeiten dürften teurer werden als die Nebensaison.

    Biker sollen blechen: Wer nur durch die Schweiz fährt, soll extra zahlen
    Wer nach Italien direkt, Sardinien oder Korsika will, fährt von Süd-West-Deutschland aus meist durch die Schweiz. Diese Transit-Fahrten sollen teurer werden.
    www.motorradonline.de

    (https://www.swissinfo.ch/ger/parlament-…chweiz/91128336)

    (https://www.vol.at/transitgebuehr…euerung/9932579)

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Red Lady 21. März 2026 um 09:14

    Hat den Titel des Themas von „Zahlen bald in der Schweiz ausländische Fahrzeuge mehr?“ zu „Transitgebühr: Zahlen bald in der Schweiz ausländische Fahrzeuge mehr?“ geändert.
  • double d
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    • 21. März 2026 um 09:47
    • #2

    Danke für die Artikel.

    Schön dass die Motorradonline die völkerrechtlich garantierten Durchfahrtsrechte garnicht erwähnt, die swissinfo diese im Artikel erwähnt. Jedoch die Vol.at als einzige der 3 Artikel sowohl erwähnt als auch erklärt was es bedeutet.

    Na dann entspanntes zurücklehnen und das Popcorn genießen… 😇

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Red Lady
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    • 21. März 2026 um 10:32
    • #3

    Deswegen habe ich auch mehrere Quellen eingebunden, damit man sich ein besseres Bild dieses Vorhabens machen kann.

    Ich hätte gedacht, dass das Unterfangen nicht mit den EU-Verträgen mit der Schweiz, vereinbar wären, was demnach nicht der Fall ist. Sie dürften, wenn sie wollten. Problem sehe ich, wenn das ein Land macht, ziehen dann andere evtl. nach. Ich bin gespannt, ob das Ganze tatsächlich am Ende umgesetzt wird.

    Zudem kann es verfassungsmässig eine Änderung/Ausnahme bezogen auf die völkerrechtlich garantierten Durchfahrtsrechte geben.

    Zitate:

    Auch Verkehrsminister Albert Rösti sprach sich gegen die Motion aus. Rein rechtlich sei sie zwar mit den Verträgen der Schweiz mit der EU vereinbar, sagte er. Wie die EU politisch regieren würde, sei aber offen.

    ...Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen. Motionär Chiesa hingegen argumentiert mit dem Alpenschutzartikel in der Verfassung. Demnach muss der Bund diese Regionen vor den Auswirkungen des Transitverkehrs schützen.

    Hier noch ein anderer Aspekt, zum Schluss könnte eine Volksabstimmung das Ganze befürworten oder sich dagegen stellen.

    Zitat:

    Nach der Ausarbeitung durch den Bundesrat geht die Vorlage erneut ins Parlament. Sollte dabei eine Verfassungsänderung erforderlich sein, hätte am Ende die Schweizer Bevölkerung das letzte Wort – in einer Volksabstimmung.

    Quelle: (https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/wer-we…rs-durchfahren/)

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  • double d
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    • 21. März 2026 um 12:37
    • #4

    Neben der EU gibt es ja diese völkerrechtlich garantierten Durchfahrtsrechte. Ich gehe davon aus, dass die BRD hier schon Vorsorge traf.
    Klaro dass Spanien, Griechenland und Portugal sich jetzt in der Vergangenheit weniger um Transit durch die Schweiz machten. Auch könnte ich mir bei den skandinavischen Ländern vorstellen, es auf staatlicher Ebene keine Einzelabkommen gibt. Da würden dann eher EU Rechte bzw. Interessen tangiert.

    Mal sehen was wird… Aber wer St. Gotthard kennt, weiß welchen Belastungen die Leute in der Region ausgesetzt sind.

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  • Red Lady
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    • 21. März 2026 um 13:48
    • #5
    Zitat von double d

    Ich gehe davon aus, dass die BRD hier schon Vorsorge traf.

    Jepp, in Deutschland heißt das: Gemeingebrauch.

    Zitat:

    § 7 Gemeingebrauch
    (1) Der Gebrauch der Bundesfernstraßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Hierbei hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt. Die Erhebung von Gebühren für den Gemeingebrauch bedarf einer besonderen gesetzlichen Regelung.

    Zitat (2ter Link)

    (2) Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch

    Quellen

    (https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html)

    (https://dejure.org/gesetze/StrG/13.html)

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  • Lucky2
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    • 21. März 2026 um 14:32
    • #6

    Dazu fällt mir nur eine kleine Abwandlung eines beliebten Kommentars aus den Asterix-Comics ein, nämlich

    ...die spinnen - die Schweizer ! :thumbdown:

    Wer etwas wirklich will, der findet Wege! :daumen Wer etwas nicht will, findet Gründe... :evil::(

  • CW 57
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    • 21. März 2026 um 15:30
    • #7

    Um es vorweg zu nehmen: ich bin kein Freund weiterer Verteuerung des Individualverkehrs . Aber es ist bemerkenswert wie zahlreiche europäische und im Falle der Schweiz natürlich auch nicht EU- Mitglieder es schaffen den ( PKW- als auch 2Rad-) Verkehr an den Infrastrukturkosten zu beteiligen. Hierzulande bringt man dies - die LKW-Maut mal ausgenommen- nicht zustande.

  • Joybar
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    • 21. März 2026 um 16:40
    • #8
    Zitat von CW 57

    Um es vorweg zu nehmen: ich bin kein Freund weiterer Verteuerung des Individualverkehrs . Aber es ist bemerkenswert wie zahlreiche europäische und im Falle der Schweiz natürlich auch nicht EU- Mitglieder es schaffen den ( PKW- als auch 2Rad-) Verkehr an den Infrastrukturkosten zu beteiligen. Hierzulande bringt man dies - die LKW-Maut mal ausgenommen- nicht zustande.

    Das ist ja leider grandios an der CSU gescheitert.

  • gehtsnoch
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    • 21. März 2026 um 16:40
    • #9

    Ich hätte drauf wetten sollen..... 🙈

    Silence! I block you!

  • Mettigel
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    • 21. März 2026 um 16:49
    • #10

    Also ich fühle mich mit Kfz,-Energie,-CO2 und MwSt. plus diverser Parkgebühren in fremden Städten und Anwohnerparkausweis zu Hause ausreichend an der Finanzierung unserer Infrastruktur beteiligt. Vielleicht sollte man sich wieder angewöhnen, unser Geld in das eigene marode "Haus" zu investieren, und nicht immer in fremde.

    Der einzige natürliche Feind des Tyrannosaurus Rex war die Kurzhantel

  • Lucky2
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    • 21. März 2026 um 20:32
    • #11
    Zitat von Joybar

    Das ist ja leider grandios an der CSU gescheitert.

    ...naja...ganz genau genommen an der Entscheidung des EU-Gerichtshofs - die allerdings bereits mehr als abzusehen war, als unser damaliger BMV <X:thumbdown: das Gesetz durchs Parlament und den Bundesrat "peitschte"...

    Wer etwas wirklich will, der findet Wege! :daumen Wer etwas nicht will, findet Gründe... :evil::(

  • CW 57
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    • 22. März 2026 um 08:24
    • #12

    War es für das Scheitern nicht ursächlich , dass mit Mauteinführung die Inlands-Kfz-Steuer verrechnet werden oder wegfallen sollte ?

    Ich meine genau dieser Fakt wäre der Knackpunkt auf EU-Ebene gewesen , da hierin ein "Heimvorteil" und somit eine Ungleichbehandlung europäischer Mitbürger vorlag ?!

  • Red Lady
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    • 22. März 2026 um 08:38
    • #13
    Zitat von CW 57

    War es für das Scheitern nicht ursächlich , dass mit Mauteinführung die Inlands-Kfz-Steuer verrechnet werden oder wegfallen sollte ?

    Genau daran ist es gescheitert:

    Zitat:

    Diskriminierungsverbot muss beachtet werden

    In ihrer Entscheidung machen die Richter deutlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich eine Abgabe zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einführen darf. Dabei müsse aber das Diskriminierungsverbot beachtet werden. Soll heißen: Wenn eine Maut eingeführt wird, dann für alle EU-Bürger gleichermaßen.

    Das deutsche Gesetz zur Pkw-Maut schreibt vor, dass die Abgabe bei Fahrzeughaltern in Deutschland verrechnet werden soll. Sie sollen im Gegenzug weniger Kfz-Steuer zahlen. So sollen die Halter von deutschen Fahrzeugen nicht zusätzlich belastet werden.

    Genau darin sieht der EuGH die Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Sie sollten die alleinige wirtschaftliche Last tragen, kritisieren die Richter. Dies sei nicht vereinbar mit europäischem Recht. Außerdem verstoße die Maut gegen den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr. Denn durch sie würde der Transport von ausländischen Waren nach Deutschland verteuert.

    Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-199.html

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  • Lucky2
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    • 22. März 2026 um 08:44
    • #14

    ...wenn ich mich noch recht erinnere (es ist halt schon wieder soooo viele Jahre her), war _DAS_ nur ein angedachtes "Modell"...und ich denke, dass ein Modell "alle zahlen PKW-Maut" (und den Deutschen wird dann die ohnehin nur landes-interne Kfz-Steuer "erlassen") auch vor dem EU-Gerichtshof Bestand gehabt hätte...


    Der Scheuer wollte doch aber auf die Kfz-Steuer nicht "verzichten", sondern halt nur die "Ausländer" auf den Autobahnen zur Kasse bitten...und argumentierte, dass die Deutschen ja "IHRE Autobahnen" bereits über ihre Kfz-Steuern bezahlen würden...
    Und _DAS_ ließ die EU nicht durchgehen!

    ...und das war auch jedem "Normal-Denker" klar - nur nicht unserem damaligen BMV. <X

    Wahrscheinlich war das auch ein "Rechen-Exempel", denn der komplette Wegfall der Kfz-Steuern wäre sicherlich nicht durch die "Zusatzeinnahmen aus der PKW-Maut" (Anm.: ich meine damit nur diiiiiie Zusatz-Einnahmen, der DEUTSCHEN Kfz !!!) aufgewogen worden.

    Da kann ich sogar gerne mich selbst als Beispiel anführen, denn wenn ich für meinen "Fuhrpark" keine Kfz-Steuern mehr bezahlen müsste, würde mich das natürlich sehr erfreuen. ;):saint:
    Andererseits fahre ich nur ziemlich selten auf Autobahnen - eigentlich nur mit dem Reisemobil, wenn's dann in Richtung Norden (Urlaub...;)) gehen soll.
    Da wären meine MAUT-Gebühren eher ein "Lacher" - also im Vergleich zu den Steuern, die ich das ganze Jahr über abdrücken muss...

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  • Red Lady
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    • 22. März 2026 um 08:51
    • #15

    Siehe unten, hier ist alles genau aufgeführt, um wie viel die KFZ-Steuer ermäßigt werden würde:

    KraftStG

    12
    § 9 Abs. 6 KraftStG sieht vor:

    „Für inländische Kraftfahrzeuge ermäßigt sich die Jahres[kraftfahrzeug]steuer (Steuerentlastungsbetrag) bei:

    62017CJ0591

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