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Rechtliche Aspekte von Gruppenfahrten

  • Kieler
  • 30. Juli 2021 um 12:45
  • Kieler
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    • 30. Juli 2021 um 12:45
    • #1

    Gerade habe ich einen interessanten Artikel der Zeitschrift Motorrad gelesen, der sich mit rechtlichen Aspekten von Gruppenfahrten beschäftigt. So kann die Haftpflichtversicherung die Zahlung für Schäden innerhalb der Gruppe verweigern, weil anzunehmen sei, dass bei Gruppenfahrten die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einvernehmlich nicht eingehalten werden. Besondere Verantwortung wird dem Initiator einer Tour aufgebürdet, der rechtlich schnell als Veranstalter gilt, wenn er z.B. lediglich die Route plant und außerdem eine Reservierung in einem Restaurant oder Hotel vornimmt. Also unbedingt lesen und bei der Tourenplanung berücksichtigen.

  • BlueMan
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    • 30. Juli 2021 um 13:32
    • #2

    Interessant.... :/

    __________________________________________________________________

    Ich würde niemals behaupten, dass ich perfekt bin.

    Denn um ehrlich zu sein, bin ich sogar ganz weit weg davon.

    Ich bin einfach ich selbst und das ist auch gut so.

  • W.E.Coyote
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    • 30. Juli 2021 um 13:34
    • #3

    Ja, das habe ich auch mit Interesse gelesen.

    Man glaubt gar nicht, auf was für Hintertürchen die Versicherungen kommen.

    Irgendwann hab ich ihn...

  • Radagast
    Gast
    • 30. Juli 2021 um 13:47
    • #4

    Na ja, im Falle der Weigerung debeka hast du absolut recht. Aber hier geht es nicht nur um Versicherungen, sondern auch um die strafrechtliche Haftung. Tour planen und hotel buchen und schwupps! ist es deine Verantwortung wenn einer mit abgelaufenen TÜV fährt. Find ich heftig. Wobei ich den Rudelbums mit den 5 Mopeds auch für eigene Blödheit halte. Wenn ich mehr neben- als hintereinander fahre kann ich nicht erwarten, dass andere dafür aufkommen. Eigenes Risiko analog renne.

  • Mikael
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    • 30. Juli 2021 um 14:21
    • #5
    Zitat von Kieler

    Gerade habe ich einen interessanten Artikel der Zeitschrift Motorrad gelesen, der sich mit rechtlichen Aspekten von Gruppenfahrten beschäftigt ...

    Habs auch gelesen und empfehle, den kompletten Artikel zu lesen.

    Auch wer nur ne kleine Ausfahrt organisiert, sollte einiges beachten, um am Ende nicht mit einem professionellen Veranstalter gleichgestellt zu werden.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • gehtsnoch
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    • 30. Juli 2021 um 17:44
    • #6

    Also ich habe schon lange aufgehört die BMW Hauszeitung zu lesen, aber der Artikel war mal echt interessant. Dankeschön.

    Silence! I block you!

  • Roadrunner72
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    • 30. Juli 2021 um 18:08
    • #7

    Hammer. Da stehst du mit einem halben Bein im Knast, und das aus guter Absicht X/

    Danke dir für den Link, wirklich wissenswert! :thumbup: :thumbup:

    meep meep

  • MikeAT98
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    • 30. Juli 2021 um 20:13
    • #8
    Zitat von W.E.Coyote

    Ja, das habe ich auch mit Interesse gelesen.

    Man glaubt gar nicht, auf was für Hintertürchen die Versicherungen kommen.

    Na ja, hier hebt sich im Moment leider die Debeka, nicht nur bei Haftplichtversicherungen, negativ aus der Masse hervor.

    Gerade deren Ablehnungsbegründungen werden generell immer abenteuerlicher! Entweder gibts da eine neue Generation von noch inkompetenteren Sachbearbeitern als vorher oder denen steht das Wasser bis zum Hals.......

    Aber der Rest ist schon ein Hammer. Eigentlich sollte der Guide vor jeder Tour erstmal Formblätter verteilen, auf denen jeder eine Haftungsausschlußerklärung abgibt und seinen Verzicht auf die Rechte auf sein Bild erklärt, falls sein Gesicht mal auf einem Foto auftaucht!

    Natürlich noch das er auf eigene Verantwortung hinterher fährt. Demnächst dann noch die Erklärung über den Impfstatus.

    Was war das früher doch einfach! Telefonieren, aufsitzen und los!

  • akki
    Gast
    • 30. Juli 2021 um 22:14
    • #9

    klasse -

    ich muss also -neben der "allgemeinen Erläuterung (=jeder fährt auf eigenes Risiko, beachtet die StVO und ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich, ich hafte für NICHTS...)", die bei allen meiner Touren immer steht, demnächst noch jeden in Watte packen, den "Mama-Erlaubnisschein" einfordern und als Sachverständiger (der ich nicht bin) die TÜV-Fähigkeit der Maschine begutachten.

    OK - abgefahrene Reifen bekäme ich eventuell noch hin.

    Der Rest wird schon schwieriger. Tatsächlich reicht es mir, wenn die Teile TÜV haben. Ich prüfe auch nicht, ob wirklich ein Führerschein vorhanden ist. Im Prinzip müsste ich also meine rein privat (und just 4 fun...) durchgeführten Fahrten einstellen. Weil ja 3 Motorradfahrende bereits "kritisch" sind

    Vielleicht überdenke ich noch einmal die Schwarzwaldtour Ende September - da habe ich das Hotel ausgesucht, schlage Strecken vor und habe HP gebucht (für alle...) - ca. 20 Leute suchen dann "ein zu Hause" =O eigentlich müsste ich die dann ja absagen (was ich nicht tun werde)

    Irgendwo muss es doch auch eine "leichtere Lösung" geben


    :|

  • Radagast
    Gast
    • 31. Juli 2021 um 09:18
    • #10

    Wenn du sowas häufiger machst wäre eine veranstalter Haftpflicht vielleicht nicht verkehrt. Keine Ahnung was das kostet, aber ich vermute mal wenn man die Kosten auf die Teilnehmer umlegt, sind das die berühmten peanuts. Auch die Idee die Aufgaben zu verteilen (z. B. einer kümmert sich um das hotel und einer übernimmt die Routenplanung) ist ein einfacher Ausweg für Helden. Übrigens ist das nix neues - auch wenn früher bekanntlich alles besser war. Ne bekannte von mir hat vor 10 Jahren eine Tour guide Ausbildung gemacht und da war die Rechtslage bereits genauso.

    Ach ja, ich kenne niemanden der bei der debeka arbeitet. Aber ich würde mich schon sehr wundern, sollte es zu dieser statistisch extrem unwahrscheinlichen Situation gekommen sein, dass da nur inkompetente idioten arbeiten. Solche pauschalen Aussagen wirken auf mich immer... ich sag mal "nicht besonders intelligent"...

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