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Strafzettel kam nach fast 2 Jahren aus Italien

  • Winni_99
  • 22. Juni 2024 um 11:01
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Kernaussagen

    • Ein Strafzettel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h am Passo Giau kam nach fast 2 Jahren aus Italien: 195,80 EUR, zugestellt durch das Regierungspräsidium Freiburg.
    • In der Praxis gilt in Italien oft die Halterhaftung statt Fahrerhaftung; Einspruch gegen einen längst gestellten Bußgeldbescheid wird daher kritisch gesehen.
    • Zahlungswege (z. B. PagoPa) können funktionieren oder auch fehlerhaft/abgelaufen sein; oft wird der Rat gegeben, sich bei wiederholter Reisetätigkeit nach Italien darauf einzustellen, zu zahlen.
    • Es gibt Diskussionen über Verjährung: Teile der Diskussion nennen 5 Jahre für Bußgelder (Vollstreckungsverjährung) und bis zu 10 Jahre für Mautforderungen; andere Quellen geben abweichende Fristen an.
    • Inkasso- oder Pfändungsrisiken bestehen: Bei Kontrollsituationen kann das Fahrzeug bis zur Begleichung der Forderung festgesetzt werden.
    • Manche Beiträge thematisieren auch Manipulationen rund um Kennzeichen/Halterwechsel; solche Ansätze werden als riskant beschrieben.
    • Abseits des Hauptfalls gab es ähnliche Erfahrungen mit Mautforderungen aus früheren Jahren, die über Kanzleien oder Inkasso liefen.

    Threadverlauf in Kürze

    • Der ursprüngliche Beitrag schildert den Vorfall 2022, den Eingang des Strafzettels im Jahr 2024 und den Betrag.
    • Weitere Teilnehmer raten, die Forderung zu begleichen, besonders wenn erneut nach Italien gereist wird; eine Einspruchsmöglichkeit wird oft als unwahrscheinlich dargestellt.
    • Zahlungsprobleme mit PagoPa und fehlende IBAN/BIC werden berichtet; Gegentipp, per einschreiben Brief mit Personalien zu reagieren.
    • Es entsteht eine Debatte zu Verjährungsfristen: einige berichten von einer typischen 5-Jahres-Frist, andere nennen längere Zeiträume für Mautforderungen; es gibt widersprüchliche Aussagen zu konkreten Fristen.
    • Zusätzlich werden Erfahrungen mit Mautforderungen aus früheren Jahren geteilt, häufig mit Inkasso-Schritten, und es werden persönliche Erfahrungen mit Kontaktaufnahmen, Anwälten oder Abwehrstrategien beschrieben.
    • Einige Beiträge diskutieren theoretische Möglichkeiten wie Kennzeichen- bzw. Halterwechsel, weisen aber auf erhöhte Risiken hin.
    • Humorvolle Anekdoten ergänzen das Thema, bleiben aber aus der schlichte Rechtsauskunft.

    Wichtige Erfahrungen und Einschätzungen

    • Wenn man erneut nach Italien reisen möchte, ist eine Begleichung der Forderung häufig die pragmatische Empfehlung.
    • Einspruch gegen lange gestellte Bußgelder wird oft als schwierig eingeschätzt, da die Haftung beim Halter liegt.
    • Zahlungswege können fehlerhaft sein; praktische Hinweise beinhalten ggf. Kontaktaufnahme mit örtlichen Kontakten, um eine Zahlungsmöglichkeit zu klären.
    • Verjährung wird diskutiert: 5 Jahre scheint häufig genannt zu werden (Bußgeld), während Mautforderungen teils längere Fristen haben sollen. Die Quellenlage in der Diskussion ist uneinheitlich.
    • Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen sind möglich; im worst case kann das Fahrzeug bei Kontrolle festgehalten werden, bis gezahlt wird.
    • Änderung des Kennzeichens oder Halters wird als mögliche, aber riskante Vorgehensweise erwähnt.
    • Neben dem Hauptfall gibt es Berichte über andere Forderungen (Maut), die Jahre später anfallen und über Kanzleien bzw. Inkassobüros laufen.

    Offene Fragen und Unsicherheiten (aus der Diskussion)

    • Welche Fristen gelten tatsächlich verbindlich für Bußgelder aus Italien und wie lange ist deren Vollstreckung möglich?
    • Gibt es realistische Chancen, nach sehr langer Zeit noch Einspruch gegen den Bescheid einzulegen?
    • Welche konkreten Schritte bei Zahlungsproblemen (PagoPa-Abbruch, fehlende IBAN/BIC) sinnvoll sind?
    • Wie groß ist das Risiko einer Fahrzeugpfändung oder -beschlagnahme bei offenen Forderungen?
    • Welche Rolle spielen Kennzeichen- bzw. Halterwechsel wirklich und welche Unannehmlichkeiten sind damit verbunden?

    Hinweise zur Einordnung

    • Die Berichte spiegeln persönliche Erfahrungen wider und geben keine abschließende Rechtsberatung.
    • Die diskutierten Fristen und Vorgehensweisen wurden von Teilnehmern unterschiedlich eingeschätzt; offizielle Rechtsauskünfte oder aktuelle Rechtslage sollten bei konkretem Fall geprüft werden.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 20:19 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Winni_99
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    • 22. Juni 2024 um 11:01
    • #1

    Am 5.7.2022 wurde ich am Passo Giau (Dolomiten) bei einer Geschwindigkeits Übertretung von 18 Km/h

    von der Policia Local gemessen. Vorgestern am 20.06.2024 kam der Strafzettel aus Italien

    in Höhe von 195,80 EUR, zugestellt durch das Regierungspräsidium Freiburg.

    Die haben fast 2 Jahre gebraucht um mir den Strafzettel zuzustellen.

    Ich denke, ich werde es bezahlen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

    Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht.

  • susi
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    • 23. Juni 2024 um 10:12
    • #2

    Da machste nix dran, da ist bezahlen angesagt, wenn du vor hast, wieder nach Italien zu reisen.

    Es passiert so lange nichts, bis du in eine Kontrolle gerätst und die Policia deine persönlichen Daten abfragt. Entdecken sie dabei den unbezahlten Knollen, wird's noch teurer.... 🙄

    Und da in Italien Halter- und nicht Fahrerhaftung gilt, wirst du auch nach so langer Zeit keine Chance auf Einspruch haben.

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Winni_99
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    • 23. Juni 2024 um 11:52
    • #3

    Hallo susi,

    danke für deine Antwort.

    Ich wollte es bezahlen über das PagoPa Italienische Bezahlsystem

    beim Aufruf kommt aber: Bezahlen nicht möglich, abgelaufen.

    Und das bei beiden Möglichkeiten,

    innerhalb 5 Tage mit 30 % Rabatt oder

    innerhalb 60 Tage normale Strafe.

    Jetzt kann ich es nicht bezahlen.

    IBAN oder BIC gibt es leider nicht.

    Ich kenne aber einen Italiener der ruft dort morgen an und frägt

    wie ich das bezahlen kann.

    Ich werde berichten wie es weiter ging.

  • B.M.W
    Gast
    • 25. Juni 2024 um 10:08
    • #4

    Hallo Winfried,

    im Individuelles Support-Forum / Support-Ticket-System können Deine Anfrage nur Teammitglieder lesen und nicht die Allgemeinheit (an die wohl Deine Frage gerichtet war).
    Aus diesem Grund hast Du nur von Susi eine Antwort erhalten.

    Hier im Biker-Talk ist das Thema richtg und Du wirst auch sicherlich noch einige Erfahrungen anderer Mitglieder lesen können.

  • Winni_99
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    • 25. Juni 2024 um 11:01
    • #5

    Am 5.7.2022 wurde ich am Passo Giau (Dolomiten) bei einer Geschwindigkeits Übertretung von 18 Km/h

    von der Policia Local gemessen. Am 20.06.2024 kam der Strafzettel aus Italien

    in Höhe von 195,80 EUR, zugestellt durch das Regierungspräsidium Freiburg.

    Die haben fast 2 Jahre gebraucht um mir den Strafzettel zuzustellen.

    Ich wollte es bezahlen über das PagoPa Italienische Bezahlsystem

    beim Aufruf kommt aber: Bezahlen nicht möglich, abgelaufen.

    Und das bei beiden Möglichkeiten, innerhalb 5 Tagen mit 30 % Rabatt oder

    60 Tagen normale Strafe. Jetzt kann ich es nicht bezahlen.

    IBAN oder BIC gibt es leider nicht.

    Anrufen und Email hat nicht funktioniert.

    Ich habe jetzt das Formular mit meinen Personalien und eine Führerschein Kopie

    und einem Brief in italienisch per Einschreiben nach Italien geschickt.

    Ich bekomme 3 italjenische Punkte.

    Mal sehen was passiert.

  • Winni_99
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    • 25. Juni 2024 um 11:05
    • #6

    Hallo Bernhard,

    danke für den Hinweis.

    Grüße

    Winfried

  • Rabid Grandpa
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    • 25. Juni 2024 um 12:15
    • #7

    Bei mir trudelten in letzter Zeit zwar keine Strafzettel, aber dafür Mautforderungen aus dem Jahr 2020 ein. Die erfuhr ich mir aber mit der Dose.

    Die eine Forderung belief sich auf paar Euro 50 und stammte von kurzen Verbindungsrouten ohne Schranken.

    Die andere Mautforderung, rührte vom falschen Einordnen an der Mautstelle her. Nur kam für die paar Euro Maut gleich ein Schreiben einer Deutsch/Italienischen Kanzlei. Die haben die paar Euro Maut auf gut 150 Euro aufgeblasen X/

    Fand ich zwar ärgerlich, aber ich war ja selbst Schuld. Noch ärgerlicher war, das ich total aus versehen, ein paar Euro zu viel überwiesen habe. Da die Kanzlei nicht auf meine Schreiben reagierte, habe ich meine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten.

  • Online
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    • 25. Juni 2024 um 12:37
    • #8

    So weit ich weiß, haben die 5 Jahre Zeit Dir das zuzustellen. Die lassen sich immer viel Zeit. Das Ding am Giau ist echt erfolgreich. Ich wurde damals zum Glück von anderen Pechvögel vorher gewarnt.

    Silence! I block you!

  • B.M.W
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    • 25. Juni 2024 um 17:47
    • #9

    Hab die beiden Themen zusammengefügt, dann gibt nur einen Beitragsstrang und es bleibt übersichtlich.

    Moderierende Grüße

  • Heiner
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    • 27. Juni 2024 um 22:55
    • #10

    Ich bin auch mal durch eine falsche Schranke in der Mautstation gefahren.

    Passierte erst mal nichts. Nach 3 Jahren kam dann Post von einem Inkassobüro.

    Mein Anwalt meinte, wenn ich noch mal nach Italien fahren will, sollte ich zahlen. Ansonsten kann bei einer Kontrolle auch das Fahrzeug eingezogen werden, bis die Geldbuße beglichen ist.

  • Kay
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    • 28. Juni 2024 um 06:05
    • #11

    Könnte/müßte längst verjährt sein (Bußgeld, nicht Mautforderung - unglückliche Zusammenlegung).

    Bitte prüfen - kenne mich nicht aus, das würde aber das Geld sparen.

    Gruß von Kay ... :*

  • Rabid Grandpa
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    • 28. Juni 2024 um 08:07
    • #12
    Zitat von Kay

    Könnte/müßte längst verjährt sein (Bußgeld, nicht Mautforderung

    Schnelle Suche " Bussgeld Italien Verjährung" ergab, das laut ADAC, rechtskräftige Geldbußen aus Italien erst nach 5 Jahren verjähren.

    Eine andere Seite spricht von einer "Vollstreckungsverjährung" von 5 Jahren, bezogen auf Italien.

    Für Mautforderungen - Suchbegriffe "Verjährung Maut Italien" - aus Italien, gilt offenbar eine Verjährung von bis zu 10 Jahren, gemäß italienischem Zivilrecht.

    Der Suchbegriff " Tal der Ahnungslosen" ergab, das damit wohl einst das Dresdener Elbtal gemeint war.

  • kaulebeen
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    • 28. Juni 2024 um 08:19
    • #13
    Zitat von Rabid Grandpa

    Der Suchbegriff " Tal der Ahnungslosen" ergab, das damit wohl einst das Dresdener Elbtal gemeint war.

    Fast korrekt, genaugenommen das Elbtal oberhalb von Dresden. Auf der anderen Elbseite, gegenüber von Königstein, hatten alle Familien mindestens 3 Kinder, böse Zungen behaupteten, das die nicht mal das DDR-Fernsehen empfangen konnten. Alle anderen hatten nur ARD = Außer Raum Dresden

    Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.


    Benjamin Franklin

  • Vol.K
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    • 28. Juni 2024 um 09:37
    • #14
    Zitat von Heiner

    Mein Anwalt meinte, wenn ich noch mal nach Italien fahren will, sollte ich zahlen. Ansonsten kann bei einer Kontrolle auch das Fahrzeug eingezogen werden, bis die Geldbuße beglichen ist.

    Wie verhält sich das eigentlich nach einer Umkennzeichnung + mögliche Zulassung auf z.B. den Namen der (Ehe)frau ? Gehe davon aus, daß die Identifikation des KFZ über das Kennzeichen erfolgt (wie auch sonst).

    Anm.: Bin nicht betroffen, fiel mir nur so ein.

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    • 28. Juni 2024 um 10:04
    • #15

    Das Risiko in Italien angehalten zu werden, damit die dann feststellen, dass das Kennzeichen vorbelastet ist wollte ich mit so einer halbseidenen Masche nicht eingehen. Bis der ganze Rattenschwanz der dann danach kommt geklärt ist kann es dauern. Jedenfalls sollte aber das Zulassungsdatum auf den neuen Besitzer doch eindeutig ausweisen, dass das Vergehen vor dieser Zulassung stattfand.

    Silence! I block you!

  • Rabid Grandpa
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    • 28. Juni 2024 um 10:35
    • #16
    Zitat von Vol.K

    Wie verhält sich das eigentlich nach einer Umkennzeichnung + mögliche Zulassung auf z.B. den Namen der (Ehe)frau ? Gehe davon aus, daß die Identifikation des KFZ über das Kennzeichen erfolgt (wie auch sonst).

    Mit nem anderen Kennzeichen UND anderem Halter, solltest du aus dem Schneider sein.

    Außer du bist bei der Kontrolle dabei und musst Dich ausweisen UND sie jagen deinen Namen durch dem Gombuider.

    Dann werden die sich denken, "Siehe an! Diese Bandit tedesci ! Habe wir ihn entelich ! Muahahahaaa !"

    Dann kommt, schätze ich mal, die uralte Tradition des "paggare immediamente" zum Tragen.

    Ich sehe es so : Da ich so dämlich war und zu schnell war oder die Maut nicht zahlte, stehe ich auch dafür grade. Auch wenns paar Jahre dauert bis was kommt.

  • Vol.K
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    • 28. Juni 2024 um 11:33
    • #17

    Wie gesagt, bin nicht betroffen. Wollte es nur mal anreißen.

    Hab meine Tickets aus CH und F immer brav bezahlt. (Nach Übertretungen im einstelligen bzw. ganz niedrigem zweistelligen km/h Bereich)

    Hoffentlich stellt sich die Kontrolle dann auf dem umgekehrten Wege, also nach Zulassung mit Zuteilung eines "vorbelasteten" Kennzeichens relativ stressfrei dar.

  • LLosch
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    • 28. Juni 2024 um 12:46
    • #18

    Da bringe ich gern nochmal meine Lieblingsstory zum Thema "Knöllchen aus Italien"

    Vor ca 10-15 Jahren waren wir als Familie mit einem Opel Omega Kombi bei Venedig auf einem Campingplatz.

    Den Rückweg dann zum ersten Mal über den Brenner.

    Kurz vor der Grenze nach Italien musste ich tanken. An der Tanke war eine ewig lange Schlange aber dazu ein Schild:

    Nächste Tanke irgendwas bei 1-2 km.

    Also bin ich dort hin.

    Leider war es schon Abend und die Tanke war zu.

    Ein Trucker empfahl mir:

    "Fahr die nächste Abfahrt runter - auf der Seite nach Italien ist an der Tanke nix los und dann drehst Du wieder und fährst nach Österreich"

    Gute Idee.

    Also:

    Rauf auf die Bahn

    Durchs Zahlhäuschen

    Gedreht - wieder Richtung Mailand

    Auf die Tanke - getankt und an der nöchsten Abfahrt wieder gedreht.

    Mein Fehler war:

    Ich bin NICHT durchs Zahlhäuschen sondern gleich wieder Richtung Österreich.

    Am Zahlhäuschen angekommen sagt der Kassierer:" Oh, maximale Entfernung !"

    Irgendwas bei 50 Euro wollte er haben.

    Ich erkläre ihm die Situation - zeige ihm den Zahlbeleg von vor 30 Minuten.

    War ihm egal.

    Er sagte: Voller Preis!

    Nö sagte ich!

    OK - kein Problem - bitte die Fahrzeugpapiere ich nehme das auf.

    Ich mach die Geldbörse auf, zieh die Papiere raus und geb sie ihm.

    Während er schreibt gragt meine Frau:

    " In welchem Auto sitzen wir?"

    "In Deinem! sag ich.

    "Und wer hat die Papiere zu meinem Auto"???

    Da dämmerte mir, dass etwas nicht stimmt.

    Vorsichtig schaue ich ich nach und stelle fest, dass ich die Papiere für mein Auto noch habe!!!

    In der Zwischenzeit hat der Kassierer alles fertig und bittet mich zu unterschreiben.

    Ich lehne ab, weil ich kein italienisch kann.

    "Auch gut" sagt er,- schreibt etwas dazu - Stempel drauf und fertig.

    Er reicht mir die Anzeige mit den Papieren und sagt " Sie hören von uns"

    Wir fahren los und und meine Frau schaut sich die Anzeige an und fängt plötzlich an, Tränen zu lachen.

    Die Anzeige lautete auf

    "Kawasaki ZL1000 - besetzt mit 4 Personen"


    Ein paar Wochen später kam eine Zahlungsaufforderung die ich aber eingach ignoriert habe.

  • susi
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    • 28. Juni 2024 um 13:08
    • #19

    Hihihi... 🤣

    Ein ähnlicher Fall im letzten Jahrtausend: meine Mama mit PKW mit 5 km/h zu schnell geblitzt und ein Stück danach von den Beamten angehalten. Sie sehr aufgeregt, mit zittrigen Fingern einen Fahrzeugschein aus dem Handschuhfach gefingert. Der Polizist hat alles notiert, der Strafzettel sollte dann zugeschickt werden.

    Wurde er auch. Wir haben dann auch herzlich gelacht und mein Vater hat den Strafzettel zurück geschickt, mit der Begründung, das seien die Fahrzeugdaten des Wohnwagens.

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

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