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Geschwindigkeit berechnen bei vorhandener Bremsspur.

  • Hochmeister
  • 4. Februar 2026 um 18:39
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Die Diskussion dreht sich um die Geschwindigkeitsermittlung nach einem Motorradunfall, bei dem eine Bremsspur von 8,10 m vorliegt. Während die Akte eine klare Bremsstrecke nennt, sind Internetzahlen stark widersprüchlich. Es wird betont, dass eine einfache Formel oft nur grob weiterhilft und der tatsächliche Wert durch Unfallrekonstruktion, Spurform, Fahrzeugschäden, Reifen und Bremsverhalten beeinflusst wird.

    Kernpunkte aus der Debatte

    • Die verlässliche Bestimmung der Geschwindigkeit erfolgt in der Praxis meist durch einen Sachverständigen/Unfallrekonstruktion. Polizei- und Gutachterdaten spielen hier zentrale Rollen.
    • Die Bremsspur allein reicht nicht aus, um eindeutig Geschwindigkeit oder Haftung festzulegen. Faktoren wie Vorder-/Hinterrad-Bremse, ABS, Straßenzustand, Reaktionsweg und Verletzungen/Schäden müssen berücksichtigt werden.
    • Es existieren grobe Formeln als Annäherung (z. B. aus Bremsweg 8,10 m eine ungefähre Geschwindigkeit abzuleiten), doch deren Aussagekraft ist begrenzt, besonders bei einer Kollision.
    • Versicherungen verhandeln oft über Teilung der Kosten (50/50, 70/30, seltener 90/10); der tatsächliche Anteil hängt stark von Beweisen, Gutachten und Rechtsstreitigkeiten ab.
    • Rechtliche Auseinandersetzungen können Jahre dauern; der eigene Anwalt ist laut Erfahrung vieler Nutzer entscheidend. Emotionale Kosten und späterer gesundheitlicher Schaden werden als wichtige Faktoren genannt.

    Offene Fragen und Punkte der Uneinigkeit

    • Wie genau war die Geschwindigkeit zum Aufprall wirklich? Welche Anteile hatten Brems- vs. Reaktionsweg, Vorder- vs. Hinterrad?
    • Welche Beweismittel (Drohnenmessung, Gabelverformung, Schadensbilder) sind sinnvoll und wie neutral bleiben unabhängige Gutachter?
    • Wann lohnt sich ein Rechtsstreit vs. Annahme eines moderaten Vergleichs (z. B. 70/30) aus Sicht der Betroffenen, insbesondere bei bleibenden Schäden?

    Zusammenfassung Inhaltlich dominiert die Erkenntnis, dass Geschwindigkeit im Unfallfall oft nur schwer exakt zu bestimmen ist und von Fachleuten rekonstruiert werden sollte. Formeln liefern grobe Richtwerte, sind aber kein Ersatz für eine gründliche Unfallrekonstruktion. Die Praxislage bei Versicherungen ist variabel; rechtliche Aushandlungen ziehen sich oft lang hin. Ein gut begründeter, unabhängiger Gutachter sowie ein erfahrener Rechtsanwalt gelten als zentrale Bestandteile zur Klärung von Geschwindigkeit, Schuld und Kosten.

    Zuletzt erstellt: 10. Juni 2026 um 16:59 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 18:39
    • #1

    Hallo in die Runde.

    Es geht um die Berechnung der Geschwindigkeit bei einem Motorrad Unfall.

    Nach einem Dreiviertel!!! Jahr haben meine Anwältin und ich nun endlich Akteneinsicht.

    Nach polizeilichen Ermittlungen und Zeugenaussagen steht nichts nachteiliges gegenüber mir ,darin. Die gegnerische Versicherung, behauptet: ich wäre zu schnell gefahren, bietet 50/50 und zahlt auch den Sachschaden und Abschleppkosten in obiger Höhe. Nach Intervention meiner Anwältin, bietet die Versicherung 70/30 zur Prozess Vermeidung an.

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Nach Recherche im Netz , ergeben sich widersprüchliche Zahlen. Bie einer normalen Bremsung aus 50 kmh von 25 m und bei einer Gefahren Bremsung von 12.5 m, womit ich ja noch deutlich darunter liegen würde.

    Vielleicht gibt es unter Euch einen Speziallisten der sich mit diesem Sachverhalt auskennt. Für mich steht nun die Entscheidung an ob ich die angebotenen 70 % annehme oder einen Prozess führe. Da handelt es sich dann um Jahre , da es ja auch noch um Schmerzensgeld Ansprüche geht. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das in meiner derzeitigen Verfassung überhaupt leisten kann.

    Sportliche Grüße

    Hochmeister

  • double d
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    • 4. Februar 2026 um 19:29
    • #2

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 19:41
    • #3

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

  • wobo
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    • 4. Februar 2026 um 19:46
    • #4
    Zitat von Hochmeister

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Das Chaos kam zu mir und sprach:

    "Meister, lehre mich."

  • Notte
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    • 4. Februar 2026 um 19:50
    • #5

    Es ist doch immer wieder das Gleiche, wenn Versicherungen zahlen sollen! Am liebsten sind denen nur zahlende Mitglieder! 🤮

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:09
    • #6
    Zitat von Sasa93

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Normalerweise müsste das ja die Polizei ermitteln und dann gegen mich vorgehen.

    Davon ist in der Akte aber keine Rede.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:12
    • #7
    Zitat von wobo

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Auch wieder war, nur wie berechnet man so etwas ? Vielleicht ist ja hier ein Moped-fahrender Gutachter dabei😉

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:16
    • #8
    Zitat von double d

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    Ja, es geht um bleibende Schäden. Mit meinem Beruf wird nix mehr. Allerdings ist es bis zur Rente auch nicht mehr weit. Die Anwältin...nun ja , auf hoher See und vor Gericht 🙄

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:17
    • #9

    Ach ja ,Ortschaft 50 km/h.

  • RedBorg
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    • 4. Februar 2026 um 20:25
    • #10
    Zitat von Sasa93

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Welches Jahr?

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