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Geschwindigkeit berechnen bei vorhandener Bremsspur.

  • Hochmeister
  • 4. Februar 2026 um 18:39
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Die Diskussion dreht sich um die Geschwindigkeitsermittlung nach einem Motorradunfall, bei dem eine Bremsspur von 8,10 m vorliegt. Während die Akte eine klare Bremsstrecke nennt, sind Internetzahlen stark widersprüchlich. Es wird betont, dass eine einfache Formel oft nur grob weiterhilft und der tatsächliche Wert durch Unfallrekonstruktion, Spurform, Fahrzeugschäden, Reifen und Bremsverhalten beeinflusst wird.

    Kernpunkte aus der Debatte

    • Die verlässliche Bestimmung der Geschwindigkeit erfolgt in der Praxis meist durch einen Sachverständigen/Unfallrekonstruktion. Polizei- und Gutachterdaten spielen hier zentrale Rollen.
    • Die Bremsspur allein reicht nicht aus, um eindeutig Geschwindigkeit oder Haftung festzulegen. Faktoren wie Vorder-/Hinterrad-Bremse, ABS, Straßenzustand, Reaktionsweg und Verletzungen/Schäden müssen berücksichtigt werden.
    • Es existieren grobe Formeln als Annäherung (z. B. aus Bremsweg 8,10 m eine ungefähre Geschwindigkeit abzuleiten), doch deren Aussagekraft ist begrenzt, besonders bei einer Kollision.
    • Versicherungen verhandeln oft über Teilung der Kosten (50/50, 70/30, seltener 90/10); der tatsächliche Anteil hängt stark von Beweisen, Gutachten und Rechtsstreitigkeiten ab.
    • Rechtliche Auseinandersetzungen können Jahre dauern; der eigene Anwalt ist laut Erfahrung vieler Nutzer entscheidend. Emotionale Kosten und späterer gesundheitlicher Schaden werden als wichtige Faktoren genannt.

    Offene Fragen und Punkte der Uneinigkeit

    • Wie genau war die Geschwindigkeit zum Aufprall wirklich? Welche Anteile hatten Brems- vs. Reaktionsweg, Vorder- vs. Hinterrad?
    • Welche Beweismittel (Drohnenmessung, Gabelverformung, Schadensbilder) sind sinnvoll und wie neutral bleiben unabhängige Gutachter?
    • Wann lohnt sich ein Rechtsstreit vs. Annahme eines moderaten Vergleichs (z. B. 70/30) aus Sicht der Betroffenen, insbesondere bei bleibenden Schäden?

    Zusammenfassung Inhaltlich dominiert die Erkenntnis, dass Geschwindigkeit im Unfallfall oft nur schwer exakt zu bestimmen ist und von Fachleuten rekonstruiert werden sollte. Formeln liefern grobe Richtwerte, sind aber kein Ersatz für eine gründliche Unfallrekonstruktion. Die Praxislage bei Versicherungen ist variabel; rechtliche Aushandlungen ziehen sich oft lang hin. Ein gut begründeter, unabhängiger Gutachter sowie ein erfahrener Rechtsanwalt gelten als zentrale Bestandteile zur Klärung von Geschwindigkeit, Schuld und Kosten.

    Zuletzt erstellt: 10. Juni 2026 um 16:59 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 18:39
    • #1

    Hallo in die Runde.

    Es geht um die Berechnung der Geschwindigkeit bei einem Motorrad Unfall.

    Nach einem Dreiviertel!!! Jahr haben meine Anwältin und ich nun endlich Akteneinsicht.

    Nach polizeilichen Ermittlungen und Zeugenaussagen steht nichts nachteiliges gegenüber mir ,darin. Die gegnerische Versicherung, behauptet: ich wäre zu schnell gefahren, bietet 50/50 und zahlt auch den Sachschaden und Abschleppkosten in obiger Höhe. Nach Intervention meiner Anwältin, bietet die Versicherung 70/30 zur Prozess Vermeidung an.

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Nach Recherche im Netz , ergeben sich widersprüchliche Zahlen. Bie einer normalen Bremsung aus 50 kmh von 25 m und bei einer Gefahren Bremsung von 12.5 m, womit ich ja noch deutlich darunter liegen würde.

    Vielleicht gibt es unter Euch einen Speziallisten der sich mit diesem Sachverhalt auskennt. Für mich steht nun die Entscheidung an ob ich die angebotenen 70 % annehme oder einen Prozess führe. Da handelt es sich dann um Jahre , da es ja auch noch um Schmerzensgeld Ansprüche geht. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das in meiner derzeitigen Verfassung überhaupt leisten kann.

    Sportliche Grüße

    Hochmeister

  • double d
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    • 4. Februar 2026 um 19:29
    • #2

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 19:41
    • #3

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

  • wobo
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    • 4. Februar 2026 um 19:46
    • #4
    Zitat von Hochmeister

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Das Chaos kam zu mir und sprach:

    "Meister, lehre mich."

  • Notte
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    • 4. Februar 2026 um 19:50
    • #5

    Es ist doch immer wieder das Gleiche, wenn Versicherungen zahlen sollen! Am liebsten sind denen nur zahlende Mitglieder! 🤮

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:09
    • #6
    Zitat von Sasa93

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Normalerweise müsste das ja die Polizei ermitteln und dann gegen mich vorgehen.

    Davon ist in der Akte aber keine Rede.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:12
    • #7
    Zitat von wobo

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Auch wieder war, nur wie berechnet man so etwas ? Vielleicht ist ja hier ein Moped-fahrender Gutachter dabei😉

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:16
    • #8
    Zitat von double d

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    Ja, es geht um bleibende Schäden. Mit meinem Beruf wird nix mehr. Allerdings ist es bis zur Rente auch nicht mehr weit. Die Anwältin...nun ja , auf hoher See und vor Gericht 🙄

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:17
    • #9

    Ach ja ,Ortschaft 50 km/h.

  • RedBorg
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    • 4. Februar 2026 um 20:25
    • #10
    Zitat von Sasa93

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Welches Jahr?

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:27
    • #11
    Zitat von RedBorg

    Welches Jahr?

    Der war gut 👍

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 20:34
    • #12
    Zitat von RedBorg

    Welches Jahr?

    2025. Dachte das wäre längst angekommen bei den Netbiker. Meine White Pearl war ein Totalschaden und ich bin insgesamt 9 Wochen ausgefallen. Ich hatte Glück und einen super Schutzengel. Es hätte weitaus schlimmer ausgehen können.

    Nichts desto trotz, eindeutig war die andere Fahrerin Schuld, ich habe immernoch folgen von dem Unfall und die Versicherung spielt auf Zeit nur damit man nach gibt und auf Zahlungen verzichtet.

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 20:36
    • #13
    Zitat von Hochmeister

    Normalerweise müsste das ja die Polizei ermitteln und dann gegen mich vorgehen.

    Davon ist in der Akte aber keine Rede

    Also wenn du nicht als Beschuldigter gelistet bist dann geh gegen die Versicherung an. Dein Anwalt wird da aber sicher den richtigen Ratschlag geben und er wird dir jede Last nehmen. Lange dauern wird es so oder so.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:54
    • #14
    Zitat von Sasa93

    Also wenn du nicht als Beschuldigter gelistet bist dann geh gegen die Versicherung an. Dein Anwalt wird da aber sicher den richtigen Ratschlag geben und er wird dir jede Last nehmen. Lange dauern wird es so oder so.

    Das das dauern wird ist mir klar. Ist die GS das Nachfolge moped? Schönes Teil:thumbup:Wie war es denn vom Kopf her? Gleich wieder aufgestiegen? Ich selbst bin auch schon wieder gefahren. Da ist aber nix mehr, keine Emotionen.

  • Soeren2008
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    • 4. Februar 2026 um 21:04
    • #15

    Jede Antwort hier im Forum kann durch Laien nur falsch sein.

    Das Spiel 50 - 50 und kurz vor dem Gerichtsverfahren 70 - 30 ist ein normaler Weg. Hatte sogar schon im Prozess das Angebot 90 - 10.

    Der eigene Anwalt oder Anwältin ist immer der Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg.

    Bisher habe ich meine Streitigkeiten immer mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen. Anschließend haben die gegnerischen Parteien, wenn auch einmal mit gerichtlichen Nachdruck, gezahlt.

    [OT-an]

    Übrigens ist es im Sinne der Versicherungsnehmer, wenn die eigene Versicherung eine Mitschuld beim Gegner belässt. Dann werden beide Seiten niedriger rabbatiert. Und Einigungen ohne Gerichtskosten sind zudem kostengünstiger.

    Viele Grüße aus der Heuss-Stadt Brackenheim
    Frank

    Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten.
    — von Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 21:07
    • #16

    Die weiße auf meinem Titelbild ist die mit der ich den Unfall hatte und ja die blaue auf meinem Profilbild die Nachfolge.

    Ich saß kurz danach schon wieder auf dem Motorrad dank einer Freundin. Der Kopf hat lange gebraucht wieder relativ normal zu werden. Hab heute noch Situationen die mich aufschrecken. Ein harmloses. Dennoch stärkeres bremsen führt sofort dazu das mir der Aufprall vom Unfall in den Ohren klingelt. Immerhin kann ich wieder an Kreuzungen fahren ohne 10 mal hin und her zu schauen. Alleine wegen meinem Beruf bringt es nicht mich hängen zu lassen. Aufstehen Helm richten weiter machen 💪🏻

    Gut das du deinen Unfall verarbeitet hast.

  • gehtsnoch
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    • 4. Februar 2026 um 21:20
    • #17

    Es gibt Sachverständige für so etwas, die beide Seiten hinzuziehen bzw. beauftragen können. Im Zweifelsfall würde ich den Weg gehen und keine Ratespiele eingehen.

    Silence! I block you!

  • MartinV
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    • 4. Februar 2026 um 21:29
    • #18
    Zitat von Hochmeister

    Die gegnerische Versicherung, behauptet: ich wäre zu schnell gefahren,

    Das Thema hatte ich in etwas anderer Konstellation auch schon mal.
    Ich konnte damals glaubhaft und von den Zeugen der Gegenseite unwidersprochen darlegen, welche Strecke ich hinter dem Unfallgegner her gefahren bin, bis er dann quer vor mir stand und ich keine Chance für ne Vollbremsung mehr hatte (der 1,5-to-Anhänger mit Holzpalisaden hat halt trotz Auflaufbremse kräftig geschoben) Jedenfalls waren die zuvor vorgeworfenen > 80 km/h dann vom Tisch...
    Vllt. kannst Du für Deinen Unfallhergang etwas Ähnliches rekonstruieren.

    Gruß aus Würzburg

    MartinV

    ____________________________________________________

    Merke: Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn du sie mit der zulässigen Geschwindigkeit nicht mehr fahren kannst!!! :D

  • RedBorg
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    • 4. Februar 2026 um 22:02
    • #19
    Zitat von Sasa93

    Nichts desto trotz, eindeutig war die andere Fahrerin Schuld, ich habe immernoch folgen von dem Unfall und die Versicherung spielt auf Zeit nur damit man nach gibt und auf Zahlungen verzichtet.

    Dann braucht man also einen Atem, der länger hält als 6 Monate, finanziellen Rückhalt/Reserve, der verhindert, daß man aus existentiellen oder pekunieren Gründen möglicherweise faule Kompromisse macht und evtl. auch ein längeres Leben, damit man das Ergebnis noch erfährt.

    50:50 - 70:30 - 90:10 ..... doch in Gottes Hand oder nur auf dem Basar?

    Soweit ich mich erinnere sind in der römischen Mythologie Justitia und Merkurius zumindest Halbgeschwister, aber ich mag mich irren.

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 22:13
    • #20

    Zeit, Geduld und einen guten Anwalt

    Mir mangelt es mittlerweile an Zeit und Geduld.

  • Palomino
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    • 5. Februar 2026 um 05:17
    • #21
    Zitat von Hochmeister

    Nach Recherche im Netz , ergeben sich widersprüchliche Zahlen. Bei einer normalen Bremsung aus 50 kmh von 25 m und bei einer Gefahren Bremsung von 12.5 m, womit ich ja noch deutlich darunter liegen würde.

    Die Frage lässt sich beantworten, denn dafür gibt es eine Formel zur Berechnung vom Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung bis zum Stillstand ohne Aufprall. In deinem Fall hat der bekannte Bremsweg eine Länge von 8,10 m und damit lässt sich eine Geschwindigkeit errechnen:

    (Geschwindigkeit / 10) ² / 2 = 8.10 m

    Die Geschwindigkeit ist die gesuchte Größe X, die Formel muss entsprechend umgestellt werden:

    X = Wurzel aus (8,10 x 2) x10

    X = Wurzel aus 16,2 x10

    X = 4,0249 x 10

    X = 40,249

    Gegenprobe:

    (40,249 / 10)² / 2 = 8,099 m

    Bei einer Gefahrenbremsung bis zum Stillstand ohne Aufprall und einem Bremsweg von 8,1 m lag die Geschwindigkeit bei 40,25 km/h.

    Da deine Gefahrenbremsung mit Aufprall war, hilft dir meine Berechnung nicht wirklich weiter. Zwar kann man die Geschwindigkeit bei einem Aufprall auch berechnen, allerdings bedarf es dafür weiterer Informationen, welche durch einen Gutachter zu bestimmen sind.

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

  • Bartimaeus
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    • 5. Februar 2026 um 07:13
    • #22

    Ich hab den Unfallhergang nicht nachvollziehen können, aber es klingt für mich so, als wenn du aufgefahren wärst - stimmt das? Falls ja kann man anhand der Verformung der Gabel die Aufprall Geschwindigkeit errechnen. Wurde das gemacht?

    Bei der Frage nach den Prozent Quoten geht es für mich nicht nur um Recht, sondern - und zwar hauptsächlich - um Kosten. Ich meine jetzt nicht Anwalt, Gericht etc., sondern die eigenen emotionalen Kosten das Ganze nicht abschließen zu können. Wenn es vor Gericht geht, wirst du evtl Jahre lang mit der Sache zu tun haben. Manche Menschen sehen sowas als Anreiz, andere als Belastung. Wenn es eine Belastung ist, dann stellt sich die Frage, ob der mögliche finanzielle Gewinn die Sache wert ist.

  • Der Chris
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    • 5. Februar 2026 um 08:59
    • #23

    Sorry aber das sind alles Milchmädchenrechnungen und das interessiert vor Gericht niemanden.

    Geht es vor Gericht dann wird ein Sachverständiger bestellt und der erstellt ein Gutachen und ermittelt die Geschwindigkeit anhand der von der Polizei beim Unfall aufgezeichneten Daten.

    Meine Ex-Frau hatte jemanden beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Der Fall ging vor Gericht und der Sachverständige hatte anhand der Bremsspuren und Schäden ermittelt, dass die vorfahrtsberechtigte Fahrerin innerorts mit 96 km/h unterwegs war.

    Der Richter im ersten Prozess bot an die Schäden 70/30 zu teilen, zu unseren Gunsten. Die gegnerische Versicherung hat den Vorschlag nicht angenommen.

    Im zweiten Prozess korrigierte der Sachverständige aufgrund von neuen Aussagen seine Berechnung nochmals auf 105 bis 110 km/h, wohlgemerkt innerorts.

    Die Richterin war angetan, wie liebevoll sich die Fahrerin im Gerichtssaal um ihr Baby gekümmert hat, welches sie zuvor einem Auffahrunfall mit über 100 km/h ausgesetzt hatte und entschied auf 50/50.

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h innerorts war für die Fahrerin aber ohne weitere Konsequenzen da die Polizei sie am Unfallort bereits mit ungefähr 20 Euro verwarnt hatte und das damit erledigt war.

    Also langer Rede kurzer Sinn, ohne Sachverständigen kannst Du gar nichts machen deshalb setzen die Gericjhte die auch ein und Versicherungen streiten erbittert und da geht es wahrscheinlich weniger um die Gerichtskosten als darum keinen Präzedenzfall zu schaffen.

  • diekleinebikerin
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    • 5. Februar 2026 um 11:00
    • #24
    Zitat von Chris-Leutkirch

    Sorry aber das sind alles Milchmädchenrechnungen und das interessiert vor Gericht niemanden.

    Geht es vor Gericht dann wird ein Sachverständiger bestellt und der erstellt ein Gutachen und ermittelt die Geschwindigkeit anhand der von der Polizei beim Unfall aufgezeichneten Daten.

    Meine Ex-Frau hatte jemanden beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Der Fall ging vor Gericht und der Sachverständige hatte anhand der Bremsspuren und Schäden ermittelt, dass die vorfahrtsberechtigte Fahrerin innerorts mit 96 km/h unterwegs war.

    Der Richter im ersten Prozess bot an die Schäden 70/30 zu teilen, zu unseren Gunsten. Die gegnerische Versicherung hat den Vorschlag nicht angenommen.

    Im zweiten Prozess korrigierte der Sachverständige aufgrund von neuen Aussagen seine Berechnung nochmals auf 105 bis 110 km/h, wohlgemerkt innerorts.

    Die Richterin war angetan, wie liebevoll sich die Fahrerin im Gerichtssaal um ihr Baby gekümmert hat, welches sie zuvor einem Auffahrunfall mit über 100 km/h ausgesetzt hatte und entschied auf 50/50.

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h innerorts war für die Fahrerin aber ohne weitere Konsequenzen da die Polizei sie am Unfallort bereits mit ungefähr 20 Euro verwarnt hatte und das damit erledigt war.

    Also langer Rede kurzer Sinn, ohne Sachverständigen kannst Du gar nichts machen deshalb setzen die Gericjhte die auch ein und Versicherungen streiten erbittert und da geht es wahrscheinlich weniger um die Gerichtskosten als darum keinen Präzedenzfall zu schaffen.

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    Ja...der Sachverständige der Abteilung Analytik hat dafür sein entsprechendes Equipment u.a. auch eine Drohne im Einsatz

  • W.E.Coyote
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    • 5. Februar 2026 um 11:38
    • #25

    Eine Drohne?

    Na, die wird dann den Bremsweg richtig ermitteln. ;)

    Die Länge der Bremsspur ist nicht das einzige Kriterium. Stammt die Spur vom Hinterrad?

    Bremst man nur mit dem Hinterrad, ist die Bremsspur deutlich länger. Wie viel Anteil hatte das Vorderrad am Bremsvorgang? Da kommt man mit keiner Formel weiter.

    Viel Erfolg!

    Irgendwann hab ich ihn...

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