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Geschwindigkeit berechnen bei vorhandener Bremsspur.

  • Hochmeister
  • 4. Februar 2026 um 18:39
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Heading

    Der Thread behandelt, wie sich die Geschwindigkeit bei einem Motorradunfall anhand einer Bremsspur berechnen lässt. Der Verfasser hat nach umfangreicher Akteneinsicht einen Bremsweg von 8,10 m unter trockenen Bedingungen ohne ABS ermittelt. Die Versicherung bietet zunächst 50/50 an, nach Intervention der Anwältin 70/30; der Betroffene überlegt, ob er das Angebot annimmt oder klagt. Es gibt in der Community widersprüchliche Zahlen aus Netzrecherchen, weshalb viele darauf hinweisen, dass eine belastbare Einschätzung durch einen Sachverständigen nötig ist.

    Wesentliche Erkenntnisse aus der Diskussion

    • Eine einfache Schulformel kann die Geschwindigkeit annähern, liefert aber keine verlässliche Bewertung bei einem konkreten Unfall mit Aufprall. Für eine belastbare Bestimmung sind Spur- und Schadenanalyse durch einen Sachverständigen nötig.
    • Der gemessene Bremsweg von 8,10 m kann grob eine Geschwindigkeit um die 40 km/h nahelegen, gilt jedoch primär für eine Gefahrenbremsung ohne Aufprall; die Geschwindigkeit beim Aufprall erfordert zusätzliche Informationen (z. B. Fahrzeugschäden, Verformungen).
    • Unabhängige Unfallrekonstruktion bzw. Gutachterleistungen sind in der Praxis gängig, um eine seriöse Geschwindigkeitsbestimmung zu erhalten. Hinweise beziehen sich auf spezialisierte Sachverständige und ggf. den Einsatz technischer Methoden (z. B. Drohnenanalyse, Verformungsauswertung).
    • Die Versicherungen setzen oft auf möglichst geringe Kosten und nutzen Verhandlungen (50/50, 70/30, gelegentlich bis 90/10); gesundheitliche Folgen können die Verhandlungsstrategie beeinflussen, weshalb Betroffene ihren Anspruch und mögliche Spätfolgen nicht vernachlässigen sollten.
    • Rechtsstreitigkeiten in Verkehrsunfällen können sich über Jahre ziehen. Rechtsschutzversicherungen werden in der Praxis häufig als sinnvoll erachtet; ohne ausreichende Absicherung kann ein Rechtsstreit wirtschaftlich riskant sein.
    • Emotionale Belastung und individuelle Lebenssituation spielen eine große Rolle bei der Entscheidungsfindung, insbesondere wenn bleibende Schäden oder berufliche Auswirkungen vorliegen.

    Offene Fragen und Diskussionspunkte

    • Wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Unfallort, und wie vergleicht sich diese mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit?
    • Welcher Anteil der Bremsspuren entfällt auf Vorder- vs. Hinterrad, und wie beeinflusst das die Rekonstruktion?
    • Welche konkreten Beweisanträge, Gutachterkriterien oder gerichtliche Verfahren nötig sind, um eine verlässliche Geschwindigkeit zu ermitteln?
    • Reichen Spuren- und Bagatellschäden aus, oder braucht es zwingend eine umfassende Unfallrekonstruktion?
    • Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen beeinflussen die wirtschaftliche Bewertung der Forderungen?

    Wichtige Empfehlungen aus der Community (neutral wiedergegeben)

    • In der Regel sollte ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, statt auf Eigenrechnungen zu vertrauen.
    • Ein spezialisiertes, rechtlich versiertes Vorgehen mit dem Anwalt prüfen, ggf. Beweisanträge über einen ÖBV-Sachverständigen klären, um die Neutralität sicherzustellen.
    • Vor einer möglichen Klage Chancen, Kosten und Nutzen sorgfältig abwägen; eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein.
    • Bei schweren Verletzungen oder bleibenden Schäden die gesundheitlichen Folgen frühzeitig dokumentieren und in die Bewertung einfließen lassen.

    Fazit

    • Es besteht kein klarer Konsens darüber, wie die Geschwindigkeit zuverlässig aus der Bremspur abzuleiten ist; eine belastbare Einschätzung erfordert in der Regel eine Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen.
    • Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit eingeleitet wird oder ein Angebot angenommen wird, hängt stark von der individuellen Situation, den gesundheitlichen Folgen und der Einschätzung der Erfolgsaussichten ab.
    • Die Community betont die Bedeutung einer fachkundigen Begleitung durch Gutachter und Rechtsanwälte sowie die Berücksichtigung emotionaler und finanzieller Kosten bei der Entscheidungsfindung.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 15:18 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 18:39
    • #1

    Hallo in die Runde.

    Es geht um die Berechnung der Geschwindigkeit bei einem Motorrad Unfall.

    Nach einem Dreiviertel!!! Jahr haben meine Anwältin und ich nun endlich Akteneinsicht.

    Nach polizeilichen Ermittlungen und Zeugenaussagen steht nichts nachteiliges gegenüber mir ,darin. Die gegnerische Versicherung, behauptet: ich wäre zu schnell gefahren, bietet 50/50 und zahlt auch den Sachschaden und Abschleppkosten in obiger Höhe. Nach Intervention meiner Anwältin, bietet die Versicherung 70/30 zur Prozess Vermeidung an.

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Nach Recherche im Netz , ergeben sich widersprüchliche Zahlen. Bie einer normalen Bremsung aus 50 kmh von 25 m und bei einer Gefahren Bremsung von 12.5 m, womit ich ja noch deutlich darunter liegen würde.

    Vielleicht gibt es unter Euch einen Speziallisten der sich mit diesem Sachverhalt auskennt. Für mich steht nun die Entscheidung an ob ich die angebotenen 70 % annehme oder einen Prozess führe. Da handelt es sich dann um Jahre , da es ja auch noch um Schmerzensgeld Ansprüche geht. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das in meiner derzeitigen Verfassung überhaupt leisten kann.

    Sportliche Grüße

    Hochmeister

  • double d
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    • 4. Februar 2026 um 19:29
    • #2

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • Sasa93
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    • 4. Februar 2026 um 19:41
    • #3

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

  • wobo
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    • 4. Februar 2026 um 19:46
    • #4
    Zitat von Hochmeister

    Nach intensiven Lesen der Akten, ergibt sich ein Bremsweg , bie trockener Straße , ohne ABS von 8,10 m.

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Das Chaos kam zu mir und sprach:

    "Meister, lehre mich."

  • Notte
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    • 4. Februar 2026 um 19:50
    • #5

    Es ist doch immer wieder das Gleiche, wenn Versicherungen zahlen sollen! Am liebsten sind denen nur zahlende Mitglieder! 🤮

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:09
    • #6
    Zitat von Sasa93

    Die Zahlen die du genannt hast sind vermutlich aus der Rechnung wie man es in der Fahrschule lernt. Das ist eine ganz einfache Formel.

    Anhand von Bremsspuren Bilder etc können die Ermittler einen viel genaueren Wert festlegen

    Ansicht hilft es nur den Rat des Anwalts befolgen. Lohnt sich der Prozess oder besser die 70/30 nehmen. Bei absoluter unschuld, die nachweislich ist wäre sicher ein kurzer Prozess.

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Normalerweise müsste das ja die Polizei ermitteln und dann gegen mich vorgehen.

    Davon ist in der Akte aber keine Rede.

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:12
    • #7
    Zitat von wobo

    Moin,
    jetzt stellt sich die Frage, wie lang die Bremsspur ohne
    den Bulli geworden wäre, also wenn vor dir jemand plötzlich
    den Anker geworfen hätte und du dein Krad knapp
    hinter ihm zum stehen bekommen hättest.

    Nach dieser Spur könnte man dann ev. deine
    Geschwindigkeit berechnen. (meine pers. Meinung)

    Gruß Wolf

    Auch wieder war, nur wie berechnet man so etwas ? Vielleicht ist ja hier ein Moped-fahrender Gutachter dabei😉

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:16
    • #8
    Zitat von double d

    Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
    Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.

    Was meint Deine Anwältin?

    Ja, es geht um bleibende Schäden. Mit meinem Beruf wird nix mehr. Allerdings ist es bis zur Rente auch nicht mehr weit. Die Anwältin...nun ja , auf hoher See und vor Gericht 🙄

  • Hochmeister
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    • 4. Februar 2026 um 20:17
    • #9

    Ach ja ,Ortschaft 50 km/h.

  • RedBorg
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    • 4. Februar 2026 um 20:25
    • #10
    Zitat von Sasa93

    Bei meinem Unfall war es eindeutig. Der war am 06.08. ich warte heute immernoch auf Zahlungen für mein Motorrad, Kleidung und Schmerzensgeld

    Welches Jahr?

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