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  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Erlöschen der ABE für das Motorrad bei Windschild-Demontage?

  • Heinrich
  • 5. April 2024 um 18:30
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Heading

    • Thema des Threads ist, ob die Entfernung des Windschilds bei der KTM 790 Adventure die ABE erlischt und wie sich EU-Typgenehmigung, ABE und Einzelabnahme dazu verhalten. Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass es unterschiedliche Sichtweisen gibt und letztlich eine offizielle KTM-Aussage herangezogen wird.
    • Kernaussagen und Ergebnisse
    • Austauschbarkeit der Windschildoptionen: Zwischen dem kurzen Windschild des „R“-Modells und dem Standardwindschild der 790 Adventure besteht laut Antworten eine zulässige Umbauoption im Rahmen der EG-Typgenehmigung, und sie bedarf keiner Eintragung oder Abnahme.
    • Entfernung des Windschilds: Eine dauerhafte Nutzung ohne Windschild ist laut KTM nicht vorgesehen; bei dauerhaftem Verzicht auf Windschild wäre eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) erforderlich.
    • Rechtslage zu ABE vs EU-Typgenehmigung: Im Thread wird mehrfach diskutiert, dass die ABE ein deutsches Konzept ist, während die 790 Adventure eine europäische Typgenehmigung hat. Eine „e-Nummer“ in der Zulassungsbescheinigung weist auf EU-Typgenehmigung hin, aber nationale Zulassungsregeln bleiben bestehen.
    • Praktische Hinweise zum Windschild: Einige Diskussionsteilnehmer thematisieren Kürzen oder Modifizieren des Windschilds, Kantenschutz und potenzielle Kontrollen durch Behörden. Hier gehen die Einschätzungen auseinander; im Kern steht, dass Änderungen am Windschild je nach Ausführung zu Problemen führen können, besonders beim Kantenschutz.
    • Offene Fragestellungen: Ob andere Modelle oder Märkte ähnlich betroffen sind, bleibt je nach nationaler Regelung unterschiedlich; direkte Hersteller-Auskunft wird empfohlen, um Verbindlichkeit zu erhalten.
    • Empfehlungen und offene Fragen aus der Diskussion
    • Empfehlung der Teilnehmer: Im Zweifel direkt beim Hersteller bzw. Händler nachfragen, um verbindliche Informationen zu erhalten; bei dauerhafter Entfernung ohne Windschild eine Einzelabnahme betrachten.
    • Offene Frage: Ob das Entfernen global erlischt oder nur in bestimmten Rechtsformen problematisch ist, lässt sich ohne individuelle Prüfung nicht abschließend klären.
    • Hinweis zur Praxis: Wenn größere Änderungen vorgenommen werden, können Vereinfachungen wie der Austausch auf EU-Ebene erfolgen; nationale Zulassungen gelten separat und müssen beachtet werden.
    • Konkrete Schlussfolgerung aus der aktuellen Diskussion
    • Der Austausch der Windschildteile zwischen Standard und R-Modell ist kompromisslos durch die EU-Typgenehmigung abgedeckt und erfordert keine behördliche Nachregistrierung. Eine dauerhafte Nutzung ohne Windschild erfordert eine Einzelabnahme.
    • Für verlässliche, rechtsverbindliche Auskunft empfiehlt es sich, direkt beim KTM-Händler oder Hersteller nachzufragen, insbesondere wenn regelmäßig ohne Windschild gefahren werden soll.
    • Wichtige Nebenaspekte, die die Diskussion ergänzt haben
    • Die Diskussion hat klargestellt, dass die Begriffe ABE und EU-Typgenehmigung nicht synonym verwendet werden sollten; die EU-Typgenehmigung (mit e-Nummer) hat nationale Zulassungsregularien zur Folge.
    • Es besteht Einblick in praxisnahe Punkte wie Kantenschutz und Kürzen der Scheibe, wobei Experten unterschiedlich vorgehen; der Kern bleibt, dass Änderungen am Windschild potenziell belastend sein können und sorgfältig geprüft werden sollten.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 17:40 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Heinrich
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    • 5. April 2024 um 18:30
    • #1

    Hallo in die Runde,

    bei meiner KTM 790 Adv. (2019) verursacht der Standardwindschild ein derartiges buffeting, daß ich ihn zunächst gegen den großen Puig-Windschild ausgetauscht habe. Hinter dem Puig ist es weitaus ruhiger, aber er ist sehr hoch, und hinter ihm fühlt man sich so wenig enduromäßig ... zumindest auf kürzeren Touren und auf der Landstraße bin ich jetzt manchmal ganz ohne Windschild unterwegs, was ein großartiges, sehr unmittelbares Fahrgefühl bedeutet, fast wie auf der Duke. - Nun wurde ich von Bekannten gewarnt, daß das Fahren ohne zugelassenen Windschild zum Erlöschen der ABE des Motorrades führt. Hintergrund ist wohl, daß die Mopeds bei hoher Geschwindigkeit durch das Fehlen des Windschilds eine andere Fahrtwindführung und dadurch zuviel Auftrieb bekommen können. - IIch habe nun länger im Netz recherchiert, aber habe keine eindeutige rechtliche Information darüber finden können, ob die ABE tatsächlich bei Demontage und Verzicht auf jegliches Windschild erlischt.

    Ich habe überhaupt keine Lust darauf, von der Rennleitung wegen Fahrens mit erloschener ABE gepackt zu werden. - Kann mir hier jemand etwas Verbindliches dazu sagen?

    Danke und Gruß

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    • 5. April 2024 um 18:41
    • #2

    Da die Aerodynamik und das Fahrverhalten bis v/max damit gepfüft sind kann es sein, dass Du das beim TÜV austragen lassen musst. Alle Angeben wie immer ohne Gewähr.

    Silence! I block you!

  • Mikael
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    • 5. April 2024 um 18:54
    • #3
    Zitat von Heinrich

    Ich habe überhaupt keine Lust darauf, von der Rennleitung wegen Fahrens mit erloschener ABE gepackt zu werden. - Kann mir hier jemand etwas Verbindliches dazu sagen?

    Das lässt sich offenbar nicht pauschal beantworten. Ob das Windschild Teil der ABE war oder nicht, müsstest Du KTM fragen.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

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    • 5. April 2024 um 19:18
    • #4

    Nicht vergessen. ABE ist eine rein deutsche Erfindung. Keine Ahnung wie das Ausland dazu steht, wenn Du die Grenze(n) passierst.

    Silence! I block you!

  • Heinrich
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    • 5. April 2024 um 19:44
    • #5

    Danke für die Anttworten. Ich frage bei KTM direkt nach, wie es sich verhält.
    Ich bin Ganzjahresfahrer in Deutschland, daher ist eine gültige ABE für mich schon sehr relevant. Jetzt gehen in den Bikergebieten die spezifischen Mopedkontrollen wieder los; da sind dann manchmal sogar Mopedspezialisten von DEKRA und TÜV dabei, und bereits wenn der Rückstrahler unterm Kennzeichen fehlt, reden die von "schwerwiegendem Mangel" ... . Speziell im Weserbergland und Harz hat man es regelrecht auf uns abgesehen.

  • B.M.W
    Gast
    • 5. April 2024 um 21:27
    • #6

    Die KTM 790 Adv. hat keine deutsche ABE, sondern eine europäische Zulassung.

    Siehe das e in Spalte K der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

  • Heinrich
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    • 5. April 2024 um 22:22
    • #7

    Danke, @B.M.W.

    Das wirft natürlich die Frage auf, ob nicht auch die europäische Zulassung durch Demontage des Windschildes erlischt. Aber KTM wird mir hoffentlich verbindlich Auskunft geben, ob ich "nackt" fahren darf.

    Gruß, H.

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    • 5. April 2024 um 22:24
    • #8

    Kleines e ist keine Zulassung, sondern eine Typengenehmigung. Zusammen mit dem COC kann man Motorräder deshalb Problemlos von einem EU-Land in ein anderes importieren. Zulassungsregularien sind dann immer noch national.

    Silence! I block you!

  • Heinrich
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    • 5. April 2024 um 22:32
    • #9

    :thumbup:

  • Palomino
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    • 6. April 2024 um 05:19
    • #10

    Das Windschild ist Teil der Typgenehmigung und folglich darf man nicht ohne fahren. Eine Quelle für die Info habe ich jetzt nicht auf die Schnelle, aber da reicht eigentlich auch die Logik, denn die Maschine wurde ja mit Windschild bei der Typgenehmigung vorgestellt.

    Man kann das serienmäßige Windschild legal nur gegen eins mit e-Nummer tauschen und dies zeigt auch auf, dass das Windschild eine Relevanz hat.

    Interessant wird es dann, wenn man das Windschild einkürzt. Im Kern eigentlich auch nicht zulässig, aber wohl kaum ohne weiteres nachweisbar, wenn es nur zwei, drei Zentimeter sind, es gut gemacht wurde und es sich um eine Verkleidungsscheibe handelt. Das Einkürzen würde ich aber bei Windschildern lassen, die am Lenker montiert werden.

    Gruß
    Siggi

    Manche scheint es zu erfüllen, in der Kommunikation mit Dreck um sich zu werfen! Und dann denke ich an meinen Mentor: "Man suhlt sich nicht mit Schweinen und Füchsen im Dreck!"

  • Mikael
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    • 6. April 2024 um 09:01
    • #11
    Zitat von Palomino

    Das Windschild ist Teil der Typgenehmigung und folglich darf man nicht ohne fahren. Eine Quelle für die Info habe ich jetzt nicht auf die Schnelle, aber da reicht eigentlich auch die Logik, denn die Maschine wurde ja mit Windschild bei der Typgenehmigung vorgestellt.

    Diverse Quellen meinen, dass es bei manchen Fahrzeugen Teil der Genehmigung ist und bei anderen nicht. Vielleicht direkt beim Hersteller nachfragen.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Guzzist
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    • 6. April 2024 um 18:33
    • #12

    wenn das so streng wäre, dann dürfte doch KTM nicht kleinere Wundschilder im Zubehör für Adventures verkaufen.

    Bin sehr gespannt, ob eine Aussage von KTM kommt...

    ...nichts ist unmöglich ;)

  • nockeskarre
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    • 6. April 2024 um 18:40
    • #13

    BeimKürzen wird meist der Kantenschutz mit abgeschnitten und nicht durch einen neuen Kantenschutz ersetzt. Dann wird es moniert. Ist der Kantenschutz dran, gibt es nach meiner Erfahrung keine Probleme.

  • susi
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    • 6. April 2024 um 18:42
    • #14

    Jawoll, der Kantenschutz ist tatsächlich extrem wichtig. Hat die Scheibe keinen, freut sich der Trachtenverein, wenn er sonst nix am Moped gefunden hat.

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Rabid Grandpa
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    • 6. April 2024 um 22:05
    • #15

    Die Windschild an meiner hat Serienmäßig keinen Kantenschutz. Hat auch noch keinen Cop interessiert. Die kucken immer nur aufs Profil der Reifen und nachm TÜV.

  • Mikael
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    • 6. April 2024 um 22:59
    • #16

    Der Kantenschutz muss kein zusätzliches Bauteil sein, sondern besteht meist aus einer gerundeten Verdickung am Scheibenrand der Serienscheibe.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • nockeskarre
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    • 7. April 2024 um 08:58
    • #17
    Zitat von Mikael

    Der Kantenschutz muss kein zusätzliches Bauteil sein, sondern besteht meist aus einer gerundeten Verdickung am Scheibenrand der Serienscheibe.

    So ist das.

  • Heinrich
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    • 8. April 2024 um 23:52
    • #18

    Mir geht es nicht ums Kürzen eines Windschilds - ich könnte ohne weiteres den kurzen Standard-Windschild der 790 Adv "R" montieren. Mir geht es darum, zeitweilig ganz ohne Schild zu fahren. - Ich habe bei KTM angefragt und eine Zwischenmeldung erhalten, daß man der Frage nachgehen wird. Interessant, daß KTM mir nicht auf Anhieb rechtsverbindlich antworten kann. - Ich werde die Antwort von KTM hier gleich nach Erhalt bekanntgeben.

  • Heinrich
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    • 10. April 2024 um 10:46
    • #19

    So, hier nun die verbindliche Antwort von KTM:

    "vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich kann an der 790 Adventure das kurze Windschild des "R"-Modells montiert werden und umgekehrt an der 790 Adventure R das Standartwindschild montiert werden. Dieser Umbau ist Bestandteil der EG-Typgenehmigung und bedarf keiner Eintragung oder Abnahme.
    Eine Verwendung ohne Windschild ist für die KTM 790 Adventure von unserer Seite aus nicht vorgesehen. Insofern müsste eine dauerhafte Verwendung des Fahrzeugs ohne Windschild per Einzelabnahme von einer Überwachungsorganisation für den Kraftfahrzeugverkehr (z.B.: TÜV, Dekra) geprüft und abgenommen werden.

    Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr KTM Händler jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen"


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