Der BGH entschied, dass der Unfallversicherungs-Ausschluss für Veranstaltungen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, einen echten Wettbewerb voraussetzt. Eine Rennstrecke, hohe mögliche Geschwindigkeiten oder die Absicht einzelner Fahrer, schnell zu fahren, reichen allein nicht aus.
Im Thread wird das Urteil als wichtiger Schutz für Versicherte begrüßt. Offen bleibt, wie Versicherer ihre Bedingungen künftig formulieren und wie die Regel bei anderen Veranstaltungsformen greift. Einige weisen darauf hin, dass es um die Unfallversicherung geht und Versicherungsstreitigkeiten trotzdem lange dauern können. Für regelmäßige Rennstreckenfahrten wird eine gezielte Absicherung angesprochen; bei Touristenfahrten auf der Nordschleife wird zudem die Einordnung als mautpflichtige Straße statt Rennstrecke diskutiert.
Die neuen Beiträge begrüßen das BGH-Urteil als Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und sehen den bisherigen Interpretationsspielraum der Klausel nun als geklärt an.
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