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Motorrad weg!

  • gruftipeter
  • 21. April 2019 um 11:57
  • gruftipeter
    Gast
    • 21. April 2019 um 11:57
    • #1

    Knallgasfreunde aufgepaßt! :cry: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/h…-a-1263097.html

  • bandit-54
    Gast
    • 21. April 2019 um 14:03
    • #2

    Genau so muss es sein ! Und Fang nicht an herum zu heulen von wegen Polizeistaat.

  • quan
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    • 22. April 2019 um 00:08
    • #3

    Wer zu schnell fährt, der muss eben mit den Konsequenzen leben. Ist in Leben doch überall so... Deswegen fahre ich auch immer zehn kmh weniger als die StVO vorgibt. Sicher ist sicher... :good:

  • fq17
    Gast
    • 22. April 2019 um 00:53
    • #4

    Es feht die Info, wo das Moped versteigert wird :scratch:

  • RoDo
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    • 22. April 2019 um 09:05
    • #5

    [quote quote=510962]Wer zu schnell fährt, der muss eben mit den Konsequenzen leben. Ist in Leben doch überall so… Deswegen fahre ich auch immer zehn kmh weniger als die StVO vorgibt. Sicher ist sicher… :good:

    Zitat [/quote] Unser Armin ist doch ein wahres Vorbild........ :):)

  • quan
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    • 22. April 2019 um 11:27
    • #6

    quote=510964 Aber Rolf - der erste Teil meines Postings war durchaus ernst gemeint - Konsequenzen muss man halt tragen, wenn man über die Stränge schlägt, egal um welchen Bereich es sich handelt... Bin auch schon mal zu Fuß gegangen, hatte halt mit dem Moped inner- und außerorts verwechselt. Ist aber schon 13 Jahre her jetzt ;)

  • achimbremen
    Gast
    • 22. April 2019 um 18:46
    • #7

    Moin zum einen finde ich die Aktion auch in Ornung, solche Typen gehören nicht auf öffendliche Strassen. Zum anderen wird das Mopped wohl über den Zoll verkauft https://www.zoll-auktion.de/auktion/index.php Wünsche einen freundlichen Abend Achim

  • Proband
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    • 23. April 2019 um 10:43
    • #8

    fänd's auch nicht verkehrt, wenn man bei illegalen "Auto"-Rennen ähnlich hart durchgreifen würde!

  • quan
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    • 23. April 2019 um 10:45
    • #9

    [quote quote=510989] fänd’s auch nicht verkehrt, wenn man bei illegalen “Auto“-Rennen ähnlich hart durchgreifen würde! [/quote] Nach dem was ich bisher ab und an gelesen habe scheint das auch so zu sein, siehe z.b. https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei…rasern-31777288

  • Aki 65
    Gast
    • 30. November 2020 um 21:40
    • #10

    Ist doch eine Super Idee dem Vollpfosten das Bike abzunehmen :)

    Bevor noch jemand stirbt...

    Das war nicht ein wenig zu schnell oder mal kurz am Hahn gezogen.

    Manchen ist eben alles egal...

  • Mikael
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    • 30. November 2020 um 21:53
    • #11

    Leute, wir sind hier in einem Motorrad-Forum!

    Ich kapier' echt nicht, wie man die Zwangsenteignung eines Kollegen beklatschen kann.

    Für angemessen halte ich den Zwangsumbau auf Kosten des Eigentümers auf Elektro-Antrieb mit einem Speedcutter bei 40 km/h. Dazu eine Antenne mit einer roten Fahne, wie man sie von Kinderfahrrädern her kennt.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Aki 65
    Gast
    • 30. November 2020 um 22:05
    • #12

    Sorry, wer sich so verhält ist selbst dran Schuld.

    Obwohl dein Umbauvorschlag was hat :)

  • Tweety
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    • 30. November 2020 um 22:11
    • #13

    Ich sag nur....April 2019 😎

  • Online
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    • 30. November 2020 um 22:19
    • #14
    Zitat von Mikael

    Leute, wir sind hier in einem Motorrad-Forum!

    Ich kapier' echt nicht, wie man die Zwangsenteignung eines Kollegen beklatschen kann.

    wer wirklich zu schnell durch Dörfer 'bläst' oder fliegt, der ist zu doof !

    NICHT geeignet, um Fahren zu dürfen.

    der soll 10 bis 15 Jahre warten, und sich dann testen lassen.

    un da steh i dazu !

    HdE


    eine andere Geschichte ist,

    ob Du bei 10km/h zu schnell,

    schon 3-stellige abdrücken musst ...

  • heini19
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    • 1. Dezember 2020 um 01:24
    • #15

    hmmmm, na sowas ...

    Also die Einziehung funktioniert auch immer noch, auch und gerade von Autos (die werden wohl einfacher identifiziert und Fahrer werden besser erkannt). Die Verwertung ist dann unterschiedlich, teils Zoll, teils Versteigerung der Polizei, ist aber auch egal.

    Nur: Die Einziehung (nicht Enteignung) darf natürlich nur gegenüber dem Täter erfolgen. Wenn der aber nicht Eigentümer des Kfz ist, kann dieses nicht eingezogen werden (bzw. ist dann wieder herauszugeben).

    Nun habe ich schon erlebt, dass ein nicht ganz wertloses Cabrio aus Anlass eines angeblichen Raser-Vorfalles "eingezogen" werden sollte, was dann aber doch nicht ging, weil ein geneigter Freund des des Rasens Verdächtiger diesem einen Kredit gegeben hatte und zur Sicherheit dieses Cabrio-Fahrzeug übereignet war. Daran ändert nichts die Halter-Eigenschaft des letztlich auch (aber nur noch mit einem Bußgeld, Ermittlungsverfahren wurde eingestellt) sanktionierten Fahrers. Das Auto stand ungefähr drei Monate in der Sicherstellungshalle, trocken und warm und wurde auf Intervention des Sicherungseigentümes herausgegeben. Und weil der Sicherungseigentümer ja nichts Böses unternommen hatte, war die Beschlagnahme diesem gegenüber unberechtigt. Auch Gebühren für die Aufsicht fielen nicht an. Ungeklärt (im Rahmen der späteren Gesamtverständigung) blieb, ob das Kfz nicht hätte früher herausgegeben werden müssen und vielleicht noch Nutzungsentschädigung zu zahlen gewesen wäre. Problem aber: Wenn der Sicherungseigentümer nicht hat nutzen können, wer war denn dann wirklich der Fahrzeughalter? Wäre da vielleicht eine neue OWi?

    Da gibt´s jedenfalls oftmals Rettungsmöglichkeiten bezüglich des Kfz. Der Bösewicht wird vielleicht zur Einsicht gelangen, seinen Kredit abbezahlen oder vielleicht vorsorglich schon mal "rechtzeitig" eine Sicherungsübereignungsvereinbarung dokumentieren, damit im Ernstfall nicht sooooo lange gesucht werden muss.

    :saint::!:

  • quan
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    • 1. Dezember 2020 um 06:22
    • #16

    Das heißt ich überschreibe nun mein Moped sicherheitshalber meiner Frau? ;)

  • Online
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    • 1. Dezember 2020 um 09:29
    • #17

    dann bist die Frau auch los ... :)

    oder einfach anständig fahren ...

  • Bemi
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    • 1. Dezember 2020 um 10:11
    • #18
    Zitat von Mikael

    Leute, wir sind hier in einem Motorrad-Forum!

    Ich kapier' echt nicht, wie man die Zwangsenteignung eines Kollegen beklatschen kann.

    Dieser Satz ist jetzt nicht wirklich dein Ernst oder.

    Der Typ sollte sein Leben lang keinen Führerschein mehr bekommen.

    Egal ob er mit dem Motorrad oder PKW unterwegs war.

  • Mikael
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    • 1. Dezember 2020 um 10:26
    • #19

    Nun lies auch noch den zweiten Teil und denke nochmal drüber nach.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • heini19
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    • 1. Dezember 2020 um 10:50
    • #20
    Zitat von quan

    Das heißt ich überschreibe nun mein Moped sicherheitshalber meiner Frau? ;)

    Nö Florian, brauchste nicht.

    Deine Frau ist doch bestimmt nett; nette Menschen haben sowieso selten Verständnis für derartige Überlegungen. Die argumentieren vereinzelt sogar sowas wie "Umgehungsgeschäft" (was natürlich unwirksam wäre).

    Haltereigenschaft (Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und Eigentum haben nichts miteinander zu tun, auch nicht Besitz (= Ausübung Sachherrschaft) und Eigentum. Beispiel Leasing-Kfz oder auch bankfinanzierte Kfz..

    Sollte dir mal von einem Geldinstitut oder Autohaus oder auch bei der Leasinggesellschaft oder der Universalquelle "Internet" eine Zweckbestimmungsvereinbarung zu dem Stichwort "Sicherungsübereignung" auf die Glotze gelangen biste schon ganz nah dran, könnte schon mal ein Muster sein; das geht ja auch nicht nur bei Fahrzeugen.

    Und wenn selbst Verbraucherfreunde wie Finanztip.de dem Thema etwas Patz einräumen, dann muss es doch eigentlich serös sein, vermute ich mal ...

    https://www.finanztip.de/muster-darlehe…gsuebereignung/

    Nur vorsorglich: das geht alles nur bei "beweglichen Gegenständen" (Mobilien), nicht bei Grundstücken oder Eigentumswohnungen ("Immobilien").

    Haftung übernehme ich übrigens nicht. Funktioniert aber. Der ertappte Fahrer wird natürlich seine gerechten Strafe zugeführt. Das beschlagnahmte / eingezogene, nicht in seinem Eigentum befindliche Fahrzeug wird aber an den Berechtigten (=Eigentümer) - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - herausgegeben.

    Bei Bedarf gerne mehr im Einzelfall;)

  • Bemi
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    • 1. Dezember 2020 um 10:55
    • #21

    Hab ich und ich sehe keinen Grund meine Meinung zu ändern.Genau wegen solchen Vollpfosten wird doch auf uns Motorradfahrern rumgehackt.Und was wäre deine Reaktion wenn wegen so einem Typ jemand von deiner Familie ums Leben kommt ?

    Und mit dem Finger auf andere zeigen ( Autofahrer ) bringt auch nichts,wir sollten erst mal bei uns aufräumen .

    Ich wohne auch an einer Ortseinfahrt ,was da im Sommer an den Wochenenden abgeht ist der Wahnsinn.

  • Mikael
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    • 1. Dezember 2020 um 11:02
    • #22
    Zitat von Bemi

    Hab ich und ich sehe keinen Grund meine Meinung zu ändern.

    Natürlich ist das ein Vollpfosten und das Fahrzeug gehört ihm weggenommen.

    Tatsächlich hatte ich erwartet, dass jeder es als Ironie erkennen würde.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Zumo
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    • 1. Dezember 2020 um 11:14
    • #23
    Zitat von Mikael

    Tatsächlich hatte ich erwartet, dass jeder es als Ironie erkennen würde.

    Ich oute mich, ich hatte es auch nicht erkannt und dich dadurch in ne falsche Schublade gesteckt.

    Da es tatsächlich viele "von denen" gibt (siehe z.B. bei der Lautstärken-Diskussion), kann man das ohne Hinweis nicht sicher einordnen und ich wäre da - insbesondere beim schriftlichen Umgang - deutlicher um nicht falsch eingeschätzt zu werden.

    Gaskrank und Mopedsüchtig

  • Mikael
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    • 1. Dezember 2020 um 11:26
    • #24

    Die gekünstelte Forderung nach Solidarität unter Motorradkollegen, war vielleicht nicht sofort zu durchschauen.

    Ihn dann aber der Lächerlichkeit auszusetzen, um seinen Supersportler mit Mofa-Geschwindigkeit, Akku-Schrauber-Akustik und Kinderfahrrad-Anleihen durch die Gegend zu schicken, enthält keine Zeichen von Mitleid. Statt schneller Strafe "nur" fortgesetzte Folter.

    (Ich werde das nächste Mal besser die Ironie-Flagge hissen).

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Online
    Silverghost
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    • 1. Dezember 2020 um 11:37
    • #25
    Zitat von Mikael

    Tatsächlich hatte ich erwartet, dass jeder es als Ironie erkennen würde.

    und wie ist das mit jede ? :)

    I hatte auch ca. 1000 Mal überlegt, ob Deine Aussage Wirklichkeit, oder Ironie ist.

    Du hast keine Hilfestellung ( :) / .. ) gegeben, darum nahm i die Wirklichkeit.

    Wir sin hier kein "Häckelforum", hier wird alles was Du schreibst gegen Dich verwendet.

    Und für in irgendeine Schublade, da reichen mir hier noch lange nicht die Informationen über Dich.

    Aber übertreibs nich ...:)


    Eine Geschichte: unlängst ist einer hier ca. 150 (ausserorts 80, bekannte, ungefährliche, aber darum ertragreiche Stelle) gefahren, geblitzt, un ca. 6 Riesen Kosten.

    Da muss er jetzt einen Jahresverdienst abdrücken,

    er ist an einer Bäckerlehre, ca. 20jährig, un will anschliessend noch eine "Automechatroniker/ - gesoXX" anhängen.

    Für die Automech.-Lehre ist ein Führerausweis / Lappen besonders wichtig...

    i als Richter würde ihm (genüsslich) mitteilen, dass er da sicher 10 Jahre Zeit hat um diese Lehre zu beenden.

    und i finde ihn jetzt ungeeignet, eine Dose zu lenken.

    Nach 10 Jahren soll er mich wieder fragen. - klar soweit ?

    Und jetzt: warum schreib i mir da die Finger wund ?,

    Ein Mädschen in der Dose sagte ihm, er soll mal Gas geben, - er wollte ihr imponieren...

    Epilog:

    i hab keine Insiderinformationen, das (in der Blöd ?) gelesen, und mir gedacht:

    war i ä soo doooof ?, - ne, i hab mi nich erwischen lassen ... :)

    und natürlich keine Andere/N abgeräumt.

    HdE

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